Außenwirtschaftsförderung Schleswig-Holstein (AWR): Zuschüsse für Ihr Unternehmen
Mit der Außenwirtschaftsförderungsrichtlinie (AWR) unterstützt das Land Schleswig-Holstein seine Unternehmen dabei, auf globalen Märkten erfolgreich zu sein. Dieses Programm ist darauf ausgelegt, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Kleinstunternehmen bei ihren Internationalisierungsbestrebungen zu stärken. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen, deren Höhe sich nach den spezifischen Modulen und Aufrufen richtet.
- Ihr Unternehmen in Schleswig-Holstein ansässig ist.
- Sie als Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) international wachsen möchten.
- Sie Ihr Exportgeschäft ausbauen oder neue Märkte erschließen wollen.
- Sie in den Branchen Dienstleistungen, Freie Berufe, Gastgewerbe/Tourismus, Handel, Handwerk, Kultur- und Kreativwirtschaft oder Produzierendes Gewerbe tätig sind.
- Ihr Unternehmen kein Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen ist.
- Ihr Vorhaben keinen Bezug zur Außenwirtschaft oder zur Erschließung neuer Märkte hat.
- Sie bereits vor Antragstellung mit Ihrem Vorhaben begonnen haben.
Welche Kosten sind förderfähig?
Die Außenwirtschaftsförderungsrichtlinie (AWR) deckt in der Regel Kosten ab, die direkt mit der Anbahnung und dem Ausbau internationaler Geschäftsbeziehungen verbunden sind. Dazu können beispielsweise Kosten für die Teilnahme an internationalen Messen, Marktforschungsstudien, Beratungsleistungen für den Markteintritt, die Anpassung von Produkten an Exportmärkte oder die Entwicklung internationaler Marketingstrategien gehören. Eine detaillierte Auflistung der förderfähigen Ausgaben finden Sie in der jeweils gültigen Förderrichtlinie.
So läuft der Antrag für die Außenwirtschaftsförderung Schleswig-Holstein
Der Antragsprozess für die Außenwirtschaftsförderung Schleswig-Holstein ist in der Regel mehrstufig und erfordert eine sorgfältige Vorbereitung. Hier ist ein Überblick:
- Informationsbeschaffung – Prüfen Sie die aktuelle Förderrichtlinie und die spezifischen Aufrufe, um sicherzustellen, dass Ihr Vorhaben den Kriterien entspricht.
- Antragsvorbereitung – Stellen Sie alle erforderlichen Unterlagen zusammen, darunter eine detaillierte Projektbeschreibung, Kostenkalkulationen und Nachweise der Unternehmensgröße.
- Antragstellung – Reichen Sie Ihren vollständigen Antrag fristgerecht bei der zuständigen Bewilligungsstelle ein.
- Bewilligung und Durchführung – Nach positiver Prüfung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid. Erst danach können Sie mit der Umsetzung Ihres Vorhabens beginnen.
- Verwendungsnachweis – Nach Abschluss des Vorhabens reichen Sie einen Verwendungsnachweis ein, um die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel zu belegen.
Eckdaten der Außenwirtschaftsförderungsrichtlinie (AWR)
| Förderart | Zuschuss |
| Förderquote | je nach Modul – siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | je nach Modul – siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | Land Schleswig-Holstein |
| Region | Schleswig-Holstein |
| Zielgruppe | Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) |
| Status | laufend |
Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?
Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Wir gleichen Ihr Vorhaben mit passenden Programmen ab und vermitteln bei Bedarf an einen spezialisierten Förderberater in Ihrer Region.
Häufige Fragen zur Außenwirtschaftsförderung Schleswig-Holstein (AWR)
Wer kann die Außenwirtschaftsförderung Schleswig-Holstein beantragen?
Antragsberechtigt sind Unternehmen, die ihren Hauptsitz oder eine Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben und als Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) klassifiziert sind. Das Programm richtet sich an eine breite Palette von Branchen, darunter Dienstleistungen, Freie Berufe, Gastgewerbe/Tourismus, Handel, Handwerk, Kultur- und Kreativwirtschaft sowie das Produzierende Gewerbe.
Wie hoch ist die Förderquote oder der Höchstbetrag?
Die Außenwirtschaftsförderungsrichtlinie (AWR) sieht Zuschüsse vor, deren genaue Höhe und Quote von den jeweiligen Modulen und den spezifischen Förderaufrufen abhängen. Im amtlichen Datensatz sind keine pauschalen Angaben hierzu enthalten. Für detaillierte Informationen konsultieren Sie bitte die aktuelle Förderrichtlinie des Landes Schleswig-Holstein.
Was gilt als Maßnahmebeginn bei der AWR?
Förderrechtlich gilt der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags oder der Beginn der Bauarbeiten als Maßnahmebeginn. Es ist entscheidend, dass Ihr Antrag vor diesem Zeitpunkt bei der Bewilligungsstelle eingereicht und bewilligt ist, da sonst der Förderanspruch in der Regel entfällt.
Kann die AWR mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden?
Die Kumulierung von Förderprogrammen ist prinzipiell möglich, muss jedoch den beihilferechtlichen Vorgaben, insbesondere der De-minimis-Verordnung oder der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO), entsprechen. Informieren Sie sich in der Richtlinie oder bei Ihrem Förderberater über die spezifischen Kumulierungsregeln für die Außenwirtschaftsförderung Schleswig-Holstein, um eine Überförderung zu vermeiden.
Ähnliche Förderprogramme für Ihr Vorhaben
Wenn die Außenwirtschaftsförderung Schleswig-Holstein nicht optimal zu Ihrem Vorhaben passt oder Sie weitere Optionen prüfen möchten, könnten folgende Programme relevant sein:
- go-international Beratungsförderung: Bundesweites Programm für Beratungsleistungen zur Internationalisierung.
- Messeförderung Schleswig-Holstein: Spezifische Unterstützung für Messebeteiligungen.
- Förderung Internationalisierung KMU Deutschland: Überblick über bundesweite und EU-Programme.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.