Land Thüringen laufend

ENL Thüringen Förderung: Zuschüsse für Natur- und Landschaftsentwicklung

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Thüringen
Zielgruppe
grosses_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Die ENL Thüringen Förderung bietet Zuschüsse für eine breite Palette von Projekten zur Entwicklung von Natur und Landschaft im Freistaat Thüringen. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen und Verbände jeder Größe. Die Förderhöhe und -quote sind projekt- und modulabhängig – Details entnehmen Sie bitte der aktuellen Förderrichtlinie.

Wer bekommt was? Klartext zur ENL Thüringen Förderung

Die Entwicklung von Natur und Landschaft (ENL) Thüringen Förderung ist ein zentrales Instrument des Freistaats, um ökologisch wertvolle Vorhaben zu unterstützen. Ziel ist die nachhaltige Entwicklung und der Schutz der thüringischen Naturlandschaft. Die Förderung richtet sich an ein breites Spektrum von Akteuren, die Projekte in den Bereichen Naturschutz, Landschaftspflege und ländliche Entwicklung umsetzen möchten.

Sie erhalten einen Zuschuss für Maßnahmen, die beispielsweise zur Biotopvernetzung, zur Erhaltung der Artenvielfalt oder zur Renaturierung von Gewässern beitragen. Die genauen Konditionen, insbesondere die Förderhöhe und -quote, sind dabei abhängig vom spezifischen Modul des Programms und den jeweiligen Förderaufrufen. Es ist entscheidend, dass Ihr Vorhaben den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Thüringen entspricht.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Ihr Unternehmen, Ihre Kommune oder Ihr Verband seinen Sitz in Thüringen hat.
  • Sie ein Projekt im Bereich Naturschutz, Landschaftspflege oder zur Verbesserung der ökologischen Qualität planen.
  • Ihr Vorhaben den Zielen der nachhaltigen Entwicklung von Natur und Landschaft in Thüringen dient.
  • Sie bereit sind, die spezifischen Anforderungen der Förderrichtlinie zu erfüllen.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Vorhaben ausschließlich kommerziellen Zwecken dient und keinen ökologischen Mehrwert bietet.
  • Sie bereits vor der Antragstellung mit Ihrem Projekt begonnen haben.
  • Ihr Projekt außerhalb Thüringens realisiert werden soll.
  • Sie die detaillierten Anforderungen der Förderrichtlinie nicht erfüllen können.

Welche Kosten sind förderfähig?

Im Rahmen der ENL Thüringen Förderung sind in der Regel alle direkten Kosten förderfähig, die im Zusammenhang mit der Umsetzung des genehmigten Projekts zur Entwicklung von Natur und Landschaft entstehen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Kosten für Material und Geräte, die direkt für die Maßnahmen benötigt werden.
  • Kosten für externe Dienstleistungen, wie etwa Planungsleistungen, Gutachten oder die Beauftragung von Fachfirmen.
  • Personal- und Sachkosten, die unmittelbar dem Projekt zugeordnet werden können.

Nicht förderfähig sind in der Regel Kosten, die vor der Bewilligung des Antrags entstanden sind (Maßnahmebeginn), sowie Kosten für Luxusgüter oder Ausgaben, die nicht direkt dem Förderzweck dienen. Eine detaillierte Auflistung finden Sie in der jeweils gültigen Förderrichtlinie.

So läuft der Antrag für die ENL Thüringen Förderung

Die Beantragung der ENL Thüringen Förderung folgt einem strukturierten Prozess, um eine faire und transparente Vergabe der Mittel sicherzustellen:

  1. Informieren und Vorbereiten – [Verschaffen Sie sich einen umfassenden Überblick über die aktuelle Förderrichtlinie und die spezifischen Anforderungen der jeweiligen Förderaufrufe. Sammeln Sie alle notwendigen Unterlagen und erstellen Sie ein detailliertes Projektkonzept.]
  2. Antragstellung – [Reichen Sie Ihren vollständigen Förderantrag bei der zuständigen Bewilligungsstelle ein. Achten Sie darauf, alle Formulare korrekt auszufüllen und alle geforderten Nachweise beizulegen.]
  3. Prüfung und Bewilligung – [Die Bewilligungsstelle prüft Ihren Antrag auf Förderfähigkeit und Übereinstimmung mit den Richtlinien. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid, der die genauen Förderkonditionen festlegt.]
  4. Umsetzung und Verwendungsnachweis – [Setzen Sie Ihr Projekt gemäß dem Zuwendungsbescheid um. Nach Abschluss des Vorhabens reichen Sie einen Verwendungsnachweis ein, der die ordnungsgemäße Verwendung der Fördermittel belegt.]
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.

Eckdaten zur ENL Thüringen Förderung

Förderart Zuschuss
Förderquote je nach Modul – siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag je nach Modul – siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Land Thüringen
Region Thüringen
Status laufend
Förderfähigkeit prüfen

Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?

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Häufige Fragen zur ENL Thüringen Förderung

Wer kann die ENL Thüringen Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen jeder Größe, Kommunen, öffentliche Einrichtungen sowie Verbände und Vereinigungen, die Projekte zur Entwicklung von Natur und Landschaft in Thüringen umsetzen möchten.

Wie hoch ist die Förderquote bei der ENL Thüringen?

Die Förderquote ist nicht pauschal festgelegt, sondern richtet sich nach dem spezifischen Modul des Programms und den jeweiligen Förderaufrufen. Eine genaue Angabe finden Sie in der aktuellen Förderrichtlinie des Landes Thüringen.

Was gilt als Maßnahmebeginn bei der ENL Thüringen Förderung?

Der Maßnahmebeginn ist der Zeitpunkt, zu dem Sie erste verbindliche Verpflichtungen für Ihr Projekt eingehen, beispielsweise durch einen Liefer- oder Leistungsvertrag. Der Antrag muss zwingend vor diesem Zeitpunkt gestellt werden, um den Förderanspruch nicht zu verlieren.

Gibt es Fristen für die Antragstellung?

Die ENL Thüringen Förderung ist in der Regel laufend. Es kann jedoch spezifische Stichtage für einzelne Förderaufrufe oder Module geben. Wir empfehlen Ihnen, die offizielle Förderdatenbank des Bundes oder die Webseite des Landes Thüringen regelmäßig auf aktuelle Fristen zu prüfen.

Kann die Förderung mit anderen Programmen kombiniert werden?

Die Kumulierung mit anderen Förderprogrammen ist grundsätzlich möglich, unterliegt jedoch den beihilferechtlichen Bestimmungen (z. B. De-minimis-Verordnung oder AGVO) und den spezifischen Regelungen der ENL-Richtlinie. Eine Prüfung im Einzelfall ist unerlässlich.

Was sind häufige Ablehnungsgründe?

Typische Ablehnungsgründe sind die Nichteinhaltung des Maßnahmebeginns vor Antragstellung, unvollständige Antragsunterlagen, mangelnde Übereinstimmung des Vorhabens mit den Förderzielen oder das Überschreiten der beihilferechtlichen Höchstgrenzen.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.

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