antragsoffen

Förderrichtlinie Ernteversicherungen in Thüringen: Schutz für Ihre Ernte

Geprüft am 12.08.2026
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Thüringen
Zielgruppe
grosses_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Die Förderrichtlinie Ernteversicherungen in Thüringen unterstützt landwirtschaftliche Betriebe durch Zuschüsse beim Abschluss von Mehrgefahrenversicherungen. Ziel ist es, Sie vor Ernteausfällen durch widrige Witterungsverhältnisse wie Frost, Hagel, Sturm oder Starkregen zu schützen. Die genaue Förderhöhe ist der aktuellen Richtlinie zu entnehmen.

Wer bekommt was und wofür?

Die Förderrichtlinie Ernteversicherungen richtet sich an alle Unternehmen der Land-, Forst- und Fischwirtschaft mit Betriebssitz in Thüringen. Egal ob Kleinstunternehmen oder Großbetrieb – Sie können einen Zuschuss für den Abschluss einer Mehrgefahrenversicherung beantragen. Diese Versicherungen schützen Ihre Ernte vor Schäden durch Naturereignisse wie Hagel, Frost, Sturm, Dürre oder Starkregen, die zu Ertragsausfällen führen können.

Das Programm zielt darauf ab, die Liquidität und Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe zu sichern und die Risikobereitschaft für Investitionen in moderne Anbaumethoden zu erhöhen. Die genaue Höhe des Zuschusses und die förderfähigen Versicherungsprodukte sind in der aktuellen Förderrichtlinie detailliert beschrieben. Es handelt sich um eine präventive Maßnahme, um die Widerstandsfähigkeit Ihrer Betriebe gegenüber den Folgen des Klimawandels zu stärken.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie ein Unternehmen der Land-, Forst- oder Fischwirtschaft in Thüringen führen.
  • Sie Ihre Ernte vor Extremwetterereignissen schützen möchten.
  • Sie die Risiken von Ertragsausfällen durch Naturkatastrophen minimieren wollen.
  • Sie nach finanzieller Unterstützung für den Abschluss einer Mehrgefahrenversicherung suchen.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Betrieb nicht in Thüringen ansässig ist.
  • Sie keine landwirtschaftlichen Erzeugnisse versichern möchten.
  • Sie bereits eine anderweitige vollständige Absicherung für Ihre Ernte haben.
  • Sie ausschließlich Investitionszuschüsse für Maschinen oder Gebäude suchen.

Förderfähige Kosten und Konditionen

Die Förderrichtlinie Ernteversicherungen bezuschusst die Prämienkosten für den Abschluss von Mehrgefahrenversicherungen, die eine Absicherung gegen mindestens zwei der folgenden Risiken bieten: Hagel, Frost, Sturm, Dürre, Starkregen, Überschwemmung, Lawinen oder Erdrutsche. Die genaue Höhe des Zuschusses sowie spezifische Anforderungen an die Versicherungsverträge sind in der aktuellen Richtlinie festgelegt. Typischerweise wird ein Teil der Versicherungsprämie durch den Zuschuss gedeckt, um die finanzielle Belastung für die landwirtschaftlichen Betriebe zu reduzieren.

Es ist wichtig, dass die Versicherungsverträge bestimmte Kriterien erfüllen, die in der Richtlinie beschrieben sind, um förderfähig zu sein. Dazu gehören beispielsweise die Deckung bestimmter Risiken und die Einhaltung beihilferechtlicher Vorgaben.

So läuft der Antrag

  1. Informieren Sie sich umfassend – Prüfen Sie die aktuelle Förderrichtlinie Ernteversicherungen des Landes Thüringen genau, um alle Voraussetzungen und spezifischen Anforderungen zu verstehen.
  2. Wählen Sie eine geeignete Versicherung – Suchen Sie einen Versicherungsanbieter, dessen Mehrgefahrenversicherungsprodukt die in der Richtlinie geforderten Kriterien erfüllt.
  3. Stellen Sie den Antrag – Reichen Sie Ihren Förderantrag bei der zuständigen Behörde in Thüringen ein. Achten Sie darauf, alle erforderlichen Unterlagen vollständig beizufügen.
  4. Warten Sie auf den Bescheid – Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Bescheid über die Bewilligung oder Ablehnung der Förderung.
  5. Reichen Sie den Verwendungsnachweis ein – Nach Abschluss der Versicherung und Zahlung der Prämien reichen Sie den Verwendungsnachweis ein, um den Zuschuss zu erhalten.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.

Eckdaten der Förderung im Überblick

Offizieller Programmname Förderrichtlinie Ernteversicherungen
Förderart Zuschuss
Förderquote siehe Richtlinie
Höchstbetrag siehe Richtlinie
Fördergeber Land Thüringen
Region Thüringen
Zielgruppe Unternehmen (Kleinst-, Klein-, Mittel-, Großunternehmen) der Land-, Forst- und Fischwirtschaft
Status antragsoffen
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Häufige Fragen zur Förderrichtlinie Ernteversicherungen

Wer kann die Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind alle Unternehmen der Land-, Forst- und Fischwirtschaft, die ihren Betriebssitz in Thüringen haben. Dies umfasst Kleinstunternehmen, kleine, mittlere und große Unternehmen.

Wie hoch ist der Zuschuss für Ernteversicherungen?

Die genaue Höhe des Zuschusses ist in der aktuellen Förderrichtlinie festgelegt und kann je nach versichertem Risiko und Versicherungsart variieren. Eine konkrete Förderquote oder ein Höchstbetrag sind im amtlichen Datensatz nicht genannt, daher ist die Richtlinie für Details maßgeblich.

Welche Risiken werden durch die Ernteversicherungen abgedeckt?

Die geförderten Mehrgefahrenversicherungen müssen mindestens zwei Risiken abdecken, wie z. B. Hagel, Frost, Sturm, Dürre, Starkregen, Überschwemmung, Lawinen oder Erdrutsche. Die genauen Anforderungen sind der Förderrichtlinie zu entnehmen.

Bis wann muss der Antrag gestellt werden?

Die Förderrichtlinie ist derzeit antragsoffen. Es ist jedoch entscheidend, dass der Antrag gestellt wird, bevor Sie den Versicherungsvertrag abschließen oder das Vorhaben anderweitig beginnen. Prüfen Sie die jeweils aktuellen Fristen in der Förderrichtlinie.

Kann diese Förderung mit anderen Programmen kombiniert werden?

Die Kumulierungsmöglichkeiten mit anderen Förderprogrammen sind in der Förderrichtlinie geregelt. In der Regel ist eine Doppelförderung für dieselben Kosten ausgeschlossen. Eine genaue Prüfung der Kumulierungsregeln im Einzelfall ist ratsam.

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Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.