Bund/Länder (Landesförderbanken) antragsoffen

GRW-Investitionszuschuss

Geprüft am 16.06.2026
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
bis 45 %
Förderart
Region
Bundesweit
Zielgruppe
Das Wichtigste in Kürze
Die GRW bezuschusst Investitionen in Sachanlagen — auch Maschinen — in ausgewiesenen Fördergebieten. Die Sätze liegen je nach Region und Unternehmensgröße zwischen 10 und 45 % (Basissätze C-Gebiet: klein 30 %, mittel 20 %, groß 10 %; Quelle: GRW-Koordinierungsrahmen, foerderdatenbank.de; Stand 2026). Kein Rechtsanspruch.

Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ ist das größte regionale Förderprogramm Deutschlands. Sie läuft über Bund und Länder und wird über die Landesförderbanken abgewickelt. Maßgeblich ist der Koordinierungsrahmen, der zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist.

⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Schon ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt als Maßnahmebeginn und kann den Anspruch ausschließen.
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Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Angaben ohne Gewähr — verbindlich ist allein die aktuelle Förderrichtlinie.

ℹ️ Hinweis: Allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall (RDG/StBerG). Maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.