Land Hessen laufend

Innovationscluster Hessen Förderung: Zuschüsse für Forschung und Entwicklung

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Hessen
Zielgruppe
forschungseinrichtung
Das Wichtigste in Kürze
Die Innovationscluster Hessen Förderung bietet Unternehmen, Hochschulen, Forschungeinrichtungen und Verbänden Zuschüsse für den Aufbau, Ausbau und Betrieb strategisch bedeutender Innovationscluster in Hessen. Ziel ist die Stärkung der regionalen Innovationskraft durch Kooperation und Vernetzung. Details zu Förderhöhe und -quoten entnehmen Sie bitte der aktuellen Förderrichtlinie.

Innovationscluster Hessen: Ihr Weg zu gemeinsamer Stärke

Die hessische Landesregierung unterstützt mit der Förderung von Innovationsclustern gezielt die Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung. Im Fokus stehen Projekte, die durch Kooperation neue Impulse für die Innovationslandschaft Hessens setzen und die Wettbewerbsfähigkeit der Region langfristig stärken. Diese Zuschüsse ermöglichen es Ihnen, gemeinsame Forschungs- und Entwicklungsprojekte voranzutreiben, Infrastrukturen aufzubauen und den Betrieb dieser Netzwerke zu sichern.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Ihr Unternehmen, Ihre Forschungseinrichtung oder Hochschule in Hessen ansässig ist.
  • Sie den Aufbau oder Ausbau eines Innovationsclusters planen.
  • Sie bestehende strategisch bedeutende Innovationscluster betreiben und weiterentwickeln möchten.
  • Sie die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren aus Wirtschaft und Wissenschaft fördern wollen.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Vorhaben keinen Bezug zu Hessen oder dem Aufbau von Innovationsclustern hat.
  • Sie ausschließlich Einzelprojekte ohne Kooperationspartner fördern möchten.
  • Sie bereits mit dem geförderten Vorhaben begonnen haben, bevor der Antrag gestellt wurde.

Förderfähige Kosten und Projektinhalte

Die Förderung der Innovationscluster in Hessen richtet sich auf Kosten, die direkt mit dem Aufbau, Ausbau und dem Betrieb der Cluster in Verbindung stehen. Dazu gehören in der Regel:

  • Personalkosten für Cluster-Manager und Projektmitarbeiter.
  • Kosten für Sachmittel, die für die Clusteraktivitäten notwendig sind.
  • Ausgaben für externe Dienstleistungen, wie Machbarkeitsstudien, Marketing oder Netzwerkveranstaltungen.
  • Investitionen in gemeinsame Infrastrukturen oder Ausrüstung, die dem Cluster zugutekommen.

Die genaue Definition der förderfähigen Kosten sowie etwaige Obergrenzen sind in der detaillierten Förderrichtlinie festgelegt.

So läuft der Antrag

  1. Prüfung der Förderfähigkeit – Stellen Sie sicher, dass Ihr geplantes Innovationscluster die grundsätzlichen Voraussetzungen erfüllt und Ihr Unternehmen oder Ihre Einrichtung antragsberechtigt ist.
  2. Konzeption und Partnerfindung – Entwickeln Sie ein tragfähiges Konzept für Ihr Innovationscluster und identifizieren Sie passende Kooperationspartner aus Wirtschaft und Wissenschaft.
  3. Antragstellung – Reichen Sie den vollständigen Förderantrag mit allen erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Bewilligungsstelle ein.
  4. Bewilligung und Umsetzung – Nach positiver Prüfung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid. Erst dann können Sie mit der Umsetzung Ihres Vorhabens beginnen.
  5. Verwendungsnachweis – Nach Abschluss des Projekts ist ein detaillierter Verwendungsnachweis einzureichen.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.

Eckdaten zur Förderung

Offizieller Programmname Förderung des Aufbaus, Ausbaus sowie des Betriebs strategisch bedeutender Innovationscluster in Hessen (Innovationscluster)
Förderart Zuschuss
Förderquote siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Land Hessen
Region Hessen
Zielgruppe Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Verbände/Vereinigungen, öffentliche Einrichtungen
Status antragsoffen
Förderfähigkeit prüfen

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Häufige Fragen zur Innovationscluster Hessen Förderung

Wer kann die Innovationscluster Hessen Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Verbände/Vereinigungen sowie öffentliche Einrichtungen, die ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Hessen haben und am Aufbau oder Betrieb eines Innovationsclusters beteiligt sind.

Wie hoch ist die Förderquote oder der maximale Zuschuss?

Die genaue Förderhöhe und die Förderquote sind nicht pauschal im amtlichen Datensatz angegeben. Diese richten sich nach dem spezifischen Modul des Clusters und sind der aktuellen Förderrichtlinie zu entnehmen. Wir empfehlen Ihnen, die offizielle Richtlinie für detaillierte Informationen zu konsultieren.

Welche Art von Projekten wird gefördert?

Gefördert werden Vorhaben, die den Aufbau, Ausbau und den Betrieb strategisch bedeutender Innovationscluster in Hessen zum Ziel haben. Dies umfasst themenoffene Forschung und Innovation sowie den Aufbau relevanter Infrastrukturen, die die Kooperation zwischen den Akteuren stärken.

Kann diese Förderung mit anderen Programmen kombiniert werden?

Die Kumulierung von Förderprogrammen ist ein komplexes Thema und hängt von den spezifischen Beihilferegeln und den Richtlinien der einzelnen Programme ab. Grundsätzlich ist eine Kumulierung möglich, sofern die beihilferechtlichen Vorgaben (z.B. De-minimis-Regelungen oder AGVO) eingehalten werden. Eine Prüfung im Einzelfall ist unerlässlich.

Was ist der häufigste Ablehnungsgrund?

Ein häufiger Ablehnungsgrund ist der sogenannte „Maßnahmebeginn vor Antragstellung“. Wer mit dem Vorhaben beginnt, bevor der Förderantrag offiziell eingereicht und bewilligt wurde, verliert in der Regel den Anspruch auf die Förderung. Auch unvollständige Antragsunterlagen oder ein mangelndes Innovationskonzept können zur Ablehnung führen.

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Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.