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RISA-Förderung Versickerung in Hamburg: Ihr Zuschuss für nachhaltige Regenwasserbewirtschaftung

Geprüft am 11.08.2026
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Hamburg
Zielgruppe
grosses_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Die RISA-Förderung Versickerung in Hamburg bietet Unternehmen, Verbänden und Privatpersonen die Möglichkeit, Zuschüsse für Projekte zur nachhaltigen Regenwasserbewirtschaftung zu erhalten. Das Programm zielt darauf ab, die Umwelt in Hamburg zu schützen und die Infrastruktur zu verbessern, indem es Maßnahmen zur Versickerung von Regenwasser unterstützt, die den natürlichen Wasserkreislauf stärken.

Die RISA-Förderung Versickerung in Hamburg ist ein umfassendes Programm, das darauf abzielt, die Regenwasserbewirtschaftung in der Hansestadt nachhaltig zu gestalten. Angesichts zunehmender Starkregenereignisse und der Bedeutung eines gesunden Wasserkreislaufs unterstützt die Stadt Hamburg mit diesem Zuschuss private und gewerbliche Akteure bei der Umsetzung von Versickerungsmaßnahmen. Dies kann von der Entsiegelung von Flächen über den Bau von Mulden bis hin zu komplexeren Systemen reichen. Ziel ist es, die natürliche Versickerung zu fördern, die Kanalisation zu entlasten und einen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz zu leisten.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie ein Unternehmen, Verband oder eine Privatperson in Hamburg sind.
  • Sie planen, Maßnahmen zur Regenwasserversickerung umzusetzen.
  • Ihr Vorhaben den Umwelt- und Naturschutz in Hamburg fördert.
  • Sie die städtische Infrastruktur entlasten möchten.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Projekt außerhalb Hamburgs liegt.
  • Sie bereits mit der Umsetzung des Vorhabens begonnen haben.
  • Ihr Vorhaben keine direkten Vorteile für die Regenwasserbewirtschaftung bietet.
  • Sie keine konkreten Pläne für Versickerungsmaßnahmen haben.

Förderfähige Maßnahmen und Kosten

Die RISA-Förderung Versickerung unterstützt eine breite Palette von Maßnahmen im Bereich der Regenwasserbewirtschaftung. Dazu gehören unter anderem die Entsiegelung von Flächen, der Bau von Versickerungsmulden, Rigolen oder Teichen sowie die Installation von Gründächern, die zur Retention und Versickerung beitragen. Auch Projekte, die sich mit der Verbesserung der Wassergüte oder der Schaffung von Retentionsräumen befassen, können förderfähig sein. Die genauen förderfähigen Kosten und die Höhe des Zuschusses variieren je nach Art und Umfang des Vorhabens. Detaillierte Informationen hierzu finden Sie in der aktuellen Förderrichtlinie (Quelle: Förderdatenbank des Bundes, Stand: 2025-09-16).

Typischerweise umfassen förderfähige Kosten die direkten Investitionen in Baumaßnahmen, Material und die notwendige Planung. Nicht förderfähig sind in der Regel laufende Betriebskosten oder Maßnahmen, die bereits vor Antragstellung begonnen wurden.

So läuft der Antrag für die RISA-Förderung Versickerung

  1. Informationsbeschaffung – Prüfen Sie die aktuelle Förderrichtlinie und die spezifischen Anforderungen für Ihr Vorhaben auf der Website der Förderdatenbank des Bundes oder der zuständigen Hamburger Behörde.
  2. Konzeptentwicklung – Erstellen Sie ein detailliertes Konzept für Ihr Versickerungsprojekt, das die geplanten Maßnahmen, den Zeitplan und eine Kostenschätzung umfasst.
  3. Antragstellung – Reichen Sie Ihren vollständigen Antrag bei der zuständigen Bewilligungsstelle in Hamburg ein. Achten Sie darauf, alle erforderlichen Unterlagen beizufügen.
  4. Bewilligung – Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid. Erst danach dürfen Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen.
  5. Umsetzung & Nachweis – Setzen Sie das Projekt gemäß dem bewilligten Antrag um und reichen Sie anschließend die notwendigen Verwendungsnachweise ein.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.

Eckdaten der RISA-Förderung Versickerung

Förderart Zuschuss
Förderquote siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Land Hamburg
Region Hamburg
Status antragsoffen
Förderfähigkeit prüfen

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Häufige Fragen zur RISA-Förderung Versickerung

Wer kann die RISA-Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen jeder Größe (Kleinst-, Klein-, Mittel- und Großunternehmen), Verbände, Vereinigungen sowie Privatpersonen, die ein förderfähiges Projekt in Hamburg umsetzen möchten.

Was wird genau gefördert?

Gefördert werden Projekte zur Regenwasserversickerung und -bewirtschaftung, die dem Umwelt- und Naturschutz dienen, die Infrastruktur verbessern und städtebauliche Ziele unterstützen. Dies umfasst Maßnahmen wie Entsiegelung, Bau von Versickerungsanlagen oder Gründächer.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Die genaue Höhe des Zuschusses und die Förderquote sind nicht pauschal festgelegt und müssen der aktuellen Förderrichtlinie entnommen werden. Sie variieren je nach Art und Umfang des Projekts. Es handelt sich um einen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.

Kann die Förderung mit anderen Programmen kombiniert werden?

Die Kumulierung mit anderen Förderprogrammen ist prinzipiell möglich, muss jedoch im Einzelfall geprüft und mit der Bewilligungsstelle abgestimmt werden. Beihilferechtliche Obergrenzen sind dabei stets zu beachten.

Was ist der häufigste Ablehnungsgrund?

Der häufigste Ablehnungsgrund ist der sogenannte „Maßnahmebeginn vor Antragstellung“. Wer mit dem Projekt beginnt, bevor der Förderantrag bewilligt wurde, verliert in der Regel den Anspruch auf Förderung.

Ähnliche Programme und weiterführende Informationen

Neben der RISA-Förderung Versickerung gibt es in Hamburg und auf Bundesebene weitere Programme, die den Umwelt- und Klimaschutz sowie die nachhaltige Infrastrukturentwicklung unterstützen. Dazu gehören beispielsweise Programme zur Energieeffizienz oder zur Förderung von Gründächern. Wir empfehlen Ihnen, auch die folgenden thematisch verwandten Programme zu prüfen:

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.