Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen laufend_pruefen

Förderung Extremwetter Wald NRW: Hilfe für Privat- und Körperschaftswald

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Nordrhein-Westfalen
Zielgruppe
grosses_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Die Förderung Extremwetter Wald NRW unterstützt private und kommunale Waldbesitzer in Nordrhein-Westfalen. Sie erhalten Zuschüsse zur Bewältigung der Folgen extremer Wetterereignisse wie Dürre oder Stürme. Ziel ist die Wiederherstellung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Wälder. Die genaue Förderhöhe und -quote sind der aktuellen Richtlinie zu entnehmen.

Wer bekommt was?

Die „Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen extremer Wetterereignisse im Privat- und Körperschaftswald“ (FöRl Extremwetterfolgen) richtet sich an eine breite Palette von Waldbesitzern in Nordrhein-Westfalen. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen sowie Verbände und Vereinigungen, die in der Land- und Forstwirtschaft tätig sind. Das Programm unterstützt Sie dabei, Schäden durch Dürre, Stürme, Waldbrände oder Insektenkalamitäten zu beheben und Ihre Wälder widerstandsfähiger gegenüber zukünftigen Extremwetterereignissen zu machen.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie Waldbesitzer in Nordrhein-Westfalen sind (privat, kommunal, Unternehmen, Verband).
  • Ihr Wald von Extremwetterereignissen wie Dürre, Sturm oder Insektenbefall betroffen ist.
  • Sie Maßnahmen zur Wiederherstellung oder zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit Ihres Waldes planen.
  • Ihr Unternehmen oder Ihre Organisation aus der Land- und Forstwirtschaft kommt.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Wald nicht in Nordrhein-Westfalen liegt.
  • Ihr Vorhaben keine direkten Maßnahmen zur Bewältigung von Extremwetterfolgen betrifft.
  • Sie bereits mit dem Vorhaben begonnen haben, bevor der Antrag gestellt wurde.

Was sind förderfähige Kosten?

Die förderfähigen Kosten umfassen in der Regel Ausgaben für die Beseitigung von Schäden, die Wiederaufforstung mit standortgerechten und klimaresilienten Baumarten, Maßnahmen zur Waldpflege und zur Stärkung der Waldstruktur sowie die Bekämpfung von Schädlingen. Die spezifischen Details und die genaue Definition förderfähiger Ausgaben sind den aktuellen Förderrichtlinien zu entnehmen. Es ist wichtig, dass alle geplanten Maßnahmen im direkten Zusammenhang mit der Bewältigung von Extremwetterfolgen stehen.

So läuft der Antrag

  1. Informieren und Planen – Machen Sie sich mit den aktuellen Förderrichtlinien und den spezifischen Anforderungen vertraut. Planen Sie Ihr Vorhaben detailliert und stellen Sie sicher, dass es den Förderzielen entspricht.
  2. Antrag einreichen – Stellen Sie den vollständigen Antrag über die im Programm genannten Kanäle ein. Achten Sie auf alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise, die eine schnelle Bearbeitung ermöglichen.
  3. Prüfung und Bewilligung – Ihr Antrag wird von der zuständigen Behörde geprüft. Bei positivem Bescheid erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid mit allen Konditionen und Auflagen für Ihr Vorhaben.
  4. Umsetzung und Nachweis – Setzen Sie die geförderten Maßnahmen gemäß dem Zuwendungsbescheid um. Dokumentieren Sie alle Schritte und bewahren Sie Belege für den späteren Verwendungsnachweis auf.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.

Eckdaten der Förderung

Förderart Zuschuss
Förderquote siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Region Nordrhein-Westfalen
Status laufend prüfen
Förderfähigkeit prüfen

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Häufige Fragen zur Förderung Extremwetter Wald NRW

Wie hoch ist die Förderung für Waldschäden in NRW?

Die genaue Höhe der Förderung und die Förderquote für Maßnahmen zur Bewältigung von Extremwetterfolgen im Wald sind in der aktuellen Förderrichtlinie festgelegt. Da es sich um ein landesspezifisches Programm handelt und die Schäden sowie Maßnahmen sehr unterschiedlich ausfallen können, variieren die Beträge je nach Einzelfall und Modul. Eine pauschale Aussage ist ohne Kenntnis der Richtlinie nicht möglich.

Wer kann die Förderung für Extremwetterfolgen im Wald beantragen?

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen sowie Verbände und Vereinigungen, die Waldbesitzer in Nordrhein-Westfalen sind und deren Wälder von den Folgen extremer Wetterereignisse betroffen sind. Die Unternehmensgröße spielt dabei keine Rolle, da sowohl Kleinstunternehmen als auch Großunternehmen angesprochen werden.

Welche Maßnahmen werden durch die FöRl Extremwetterfolgen unterstützt?

Unterstützt werden Maßnahmen zur Beseitigung von Schäden, die Wiederaufforstung mit resilienten Baumarten, die Waldpflege zur Stärkung der Waldstruktur und die Bekämpfung von Schädlingen, die im Zusammenhang mit extremen Wetterereignissen stehen. Ziel ist es, die ökologische Funktion und die Stabilität der Wälder langfristig zu sichern.

Kann ich die Förderung beantragen, wenn mein Wald bereits seit längerem unter Dürre leidet?

Ja, die Förderung ist explizit für die Bewältigung der Folgen extremer Wetterereignisse vorgesehen, wozu auch langanhaltende Dürreperioden zählen. Wichtig ist, dass die geplanten Maßnahmen direkt auf die Behebung dieser Folgen abzielen und der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt wird.

Was ist der wichtigste Punkt beim Antrag zur FöRl Extremwetterfolgen?

Der absolut wichtigste Punkt ist der Maßnahmebeginn. Sie müssen den Antrag stellen und eine offizielle Bestätigung abwarten, bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen. Ein vorzeitiger Beginn, auch durch die Unterzeichnung eines verbindlichen Liefervertrags, führt in der Regel zum Ausschluss von der Förderung.

Gibt es Fristen für die Antragstellung der FöRl Extremwetterfolgen?

Der Status der Antragstellung ist als „laufend prüfen“ angegeben, was bedeutet, dass es keine festen jährlichen Stichtage geben könnte, sondern Anträge fortlaufend eingereicht werden können. Es ist jedoch unerlässlich, die offizielle Förderrichtlinie oder die Webseite des Fördergebers für eventuelle Förderaufrufe oder spezifische Fristen regelmäßig zu konsultieren.

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Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.