RegioInn2030 Förderung Baden-Württemberg: Innovationssysteme & Nachhaltigkeit
Wer bekommt was?
Die Förderung einer zukunftsfähigen Regionalentwicklung durch Innovationssysteme und Nachhaltigkeit (EFRE RegioInn2030) ist ein Programm des Landes Baden-Württemberg, kofinanziert durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Ziel ist es, die Innovationskraft und die Wettbewerbsfähigkeit der Regionen zu stärken, insbesondere durch die Förderung von Forschungs- und Innovationsinfrastrukturen sowie Maßnahmen für eine intelligentere und grünere Region. Antragsberechtigt sind eine breite Palette von Akteuren, darunter Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen aller Größenordnungen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Verbände.
- Sie in Baden-Württemberg ansässig sind und ein Projekt zur Stärkung regionaler Innovationssysteme planen.
- Ihr Vorhaben die Nachhaltigkeit und Resilienz Ihrer Region fördert.
- Sie als Unternehmen, Kommune, Forschungseinrichtung oder Verband aktiv zur Regionalentwicklung beitragen möchten.
- Ihr Projekt keinen klaren Bezug zur Regionalentwicklung oder zu Innovationssystemen in Baden-Württemberg hat.
- Sie ausschließlich eine reine Unternehmensinvestition ohne überregionalen Mehrwert suchen.
- Ihr Vorhaben bereits begonnen wurde, bevor der Antrag gestellt wurde.
Was wird gefördert?
Das EFRE RegioInn2030 Programm unterstützt in der Regel Kosten, die direkt mit der Umsetzung der geförderten Projekte in Verbindung stehen. Dazu gehören beispielsweise Ausgaben für die Entwicklung und den Aufbau von Forschungs- und Innovationsinfrastrukturen, Investitionen in nachhaltige Technologien, Personalkosten für Projektmitarbeiter, externe Dienstleistungen sowie Kosten für die Projektkoordination und -verwaltung. Die genauen förderfähigen Kosten sind den spezifischen Förderaufrufen und der jeweils gültigen Richtlinie zu entnehmen.
So läuft der Antrag
- Informationsbeschaffung – Prüfen Sie die aktuellen Förderaufrufe und die detaillierten Richtlinien auf der Webseite des Fördergebers.
- Projektkonzeption – Entwickeln Sie Ihr Projektvorhaben präzise und stellen Sie sicher, dass es die Förderziele und -voraussetzungen des RegioInn2030 Programms erfüllt.
- Antragstellung – Reichen Sie Ihren vollständigen Antrag fristgerecht über das vorgesehene Portal oder bei der zuständigen Bewilligungsstelle ein.
- Bewilligung – Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid. Erst danach dürfen Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen.
- Projektdurchführung & Abrechnung – Setzen Sie das Projekt gemäß Plan um und führen Sie eine detaillierte Dokumentation für den Verwendungsnachweis.
Eckdaten zum Programm
| Förderart | Zuschuss |
| Förderquote | – siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | – siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | Land Baden-Württemberg (kofinanziert durch EFRE) |
| Region | Baden-Württemberg |
| Status | laufend prüfen |
Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?
Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Wir gleichen Ihr Vorhaben mit passenden Programmen ab und vermitteln bei Bedarf an einen spezialisierten Förderberater in Ihrer Region.
Häufige Fragen zur RegioInn2030 Förderung Baden-Württemberg
Wer kann die EFRE RegioInn2030 Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind Unternehmen (Klein-, Mittel- und Großunternehmen), Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Verbände und Vereinigungen, Forschungseinrichtungen sowie Hochschulen, die Projekte in Baden-Württemberg umsetzen.
Welche Projekte werden durch RegioInn2030 unterstützt?
Das Programm fördert Projekte in den Bereichen Infrastruktur, Regionalförderung und Smart Cities/Regionen, die regionale Innovationssysteme stärken und zur nachhaltigen Entwicklung Baden-Württembergs beitragen.
Wie hoch ist die Förderquote beim RegioInn2030 Programm?
Die genaue Förderquote und der Höchstbetrag für die EFRE RegioInn2030 Förderung sind nicht pauschal festgelegt. Sie variieren je nach spezifischem Förderaufruf und Projektmodul. Detaillierte Informationen hierzu finden Sie in den jeweiligen Richtlinien und Bekanntmachungen des Fördergebers.
Ist eine Kumulierung mit anderen Förderprogrammen möglich?
Eine Kumulierung mit anderen Förderprogrammen ist grundsätzlich möglich, muss jedoch den beihilferechtlichen Vorgaben (z.B. De-minimis-Verordnung oder AGVO) entsprechen und ist im Einzelfall mit der Bewilligungsstelle abzustimmen. Doppelförderungen für dieselben Kosten sind ausgeschlossen.
Was ist der häufigste Grund für eine Ablehnung der RegioInn2030 Förderung?
Ein häufiger Ablehnungsgrund ist der sogenannte „Maßnahmebeginn vor Antragstellung“. Wenn Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen (z.B. Verträge unterschreiben), bevor Ihr Antrag bewilligt wurde, verlieren Sie in der Regel Ihren Förderanspruch. Auch eine unzureichende Projektbeschreibung oder ein fehlender Bezug zu den Förderzielen kann zur Ablehnung führen.
Bis wann kann die RegioInn2030 Förderung beantragt werden?
Das EFRE RegioInn2030 Programm arbeitet mit projektbezogenen Aufrufen oder Stichtagen. Es gibt keine durchgängige, offene Antragsfrist. Prüfen Sie daher regelmäßig die aktuellen Bekanntmachungen des Fördergebers, um die spezifischen Fristen für Ihr Vorhaben nicht zu verpassen.
Ähnliche Förderprogramme für Ihre Region
Entdecken Sie weitere Möglichkeiten zur Förderung Ihrer Projekte in Baden-Württemberg:
- Digitalisierungsberatung Baden-Württemberg
- Innovationsgutscheine Baden-Württemberg
- Gründung und Wachstum Baden-Württemberg
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 09.08.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
[YMYL_DISCLAIMER]