Technologieförderung Sachsen: Zuschuss für innovationsunterstützende Maßnahmen
Wer bekommt was in der Landes-Technologieförderung Sachsen?
Die Landes-Technologieförderung F in Sachsen richtet sich an eine breite Palette von Innovationsakteuren. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft des Freistaates zu stärken. Das Programm ist themenoffen gestaltet und deckt Maßnahmen im Bereich Beratung, Forschung und Innovation ab. Es ist eine zentrale Säule der sächsischen Wirtschaftsförderung.
Diese Förderung ist für alle Unternehmensgrößen zugänglich, von Kleinstunternehmen bis zu Großunternehmen. Auch Hochschulen, Forschungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen und Verbände bzw. Vereinigungen können Anträge stellen. Ob Dienstleistungen, freie Berufe oder produzierendes Gewerbe – die Branchenoffenheit sorgt für eine breite Anwendbarkeit.
- Ihr Unternehmen, Ihre Forschungseinrichtung oder Ihr Verband seinen Sitz in Sachsen hat.
- Sie innovationsunterstützende Maßnahmen in den Bereichen Beratung, Forschung oder Innovation planen.
- Sie Ihre Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft in Sachsen stärken möchten.
- Ihr Vorhaben keinen direkten Bezug zu innovativen Technologien oder Prozessen hat.
- Sie eine reine Investitionsförderung ohne Innovationskomponente suchen.
- Ihr Projekt außerhalb Sachsens realisiert werden soll.
Förderfähige Kosten und Konditionen
Da im amtlichen Datensatz keine spezifischen Angaben zu Förderhöhen oder -quoten enthalten sind, ist es entscheidend, die detaillierten Förderrichtlinien zu Rate zu ziehen. Das Programm ist als Zuschuss konzipiert, was bedeutet, dass Sie bei Bewilligung einen nicht rückzahlbaren Betrag erhalten. Die konkreten förderfähigen Kosten sowie die Höhe des Zuschusses hängen von der Art der Maßnahme und den jeweiligen Modulen oder Aufrufen ab.
Typischerweise sind bei innovationsunterstützenden Maßnahmen Personalkosten, Sachkosten, Kosten für externe Beratungsleistungen oder die Beschaffung von spezieller Software und Hardware förderfähig. Prüfen Sie in der aktuellen Richtlinie, welche Kosten für Ihr spezifisches Vorhaben anerkannt werden.
So läuft der Antrag zur Technologieförderung Sachsen
- Richtlinie prüfen – Informieren Sie sich detailliert über die aktuelle Richtlinie zur Landes-Technologieförderung F, um die genauen Voraussetzungen und Bedingungen zu verstehen.
- Antragstellung vorbereiten – Sammeln Sie alle notwendigen Unterlagen, wie Projektbeschreibung, Kostenkalkulation und Nachweise zur Antragsberechtigung.
- Antrag einreichen – Stellen Sie den Antrag bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) über das entsprechende Online-Portal oder auf dem vorgegebenen Weg.
- Prüfung und Bewilligung – Ihr Antrag wird von der SAB geprüft. Bei positiver Entscheidung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid.
- Umsetzung und Verwendungsnachweis – Setzen Sie Ihr Vorhaben gemäß den Vorgaben um und reichen Sie fristgerecht den Verwendungsnachweis ein.
Eckdaten der Landes-Technologieförderung F
| Förderart | Zuschuss |
| Förderquote | siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | Sächsische Aufbaubank (SAB) |
| Region | Sachsen |
| Status | laufend prüfen |
Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?
Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Wir gleichen Ihr Vorhaben mit passenden Programmen ab und vermitteln bei Bedarf an einen spezialisierten Förderberater in Ihrer Region.
Häufige Fragen zur Technologieförderung Sachsen
Wer kann die Landes-Technologieförderung in Sachsen beantragen?
Antragsberechtigt sind Unternehmen (von Kleinst- bis Großunternehmen), Hochschulen, Forschungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen sowie Verbände und Vereinigungen mit Sitz in Sachsen.
Wie hoch ist der Zuschuss für innovationsunterstützende Maßnahmen?
Die genaue Förderhöhe und -quote sind nicht pauschal festgelegt und müssen der aktuellen Förderrichtlinie entnommen werden. Das Programm ist als Zuschuss konzipiert.
Welche Art von Maßnahmen wird gefördert?
Die Förderung deckt themenoffen innovationsunterstützende Maßnahmen in den Bereichen Beratung, Forschung und Innovation ab, die der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit dienen.
Was ist vor dem Antrag zu beachten?
Es ist entscheidend, den Antrag vor dem sogenannten „Maßnahmebeginn“ zu stellen. Dies umfasst bereits die Unterzeichnung von Liefer- oder Leistungsverträgen, die das Vorhaben betreffen.
Lässt sich die Förderung mit anderen Programmen kombinieren?
Die Kumulierungsmöglichkeiten mit anderen Förderprogrammen sind in der jeweiligen Förderrichtlinie geregelt. Grundsätzlich müssen die beihilferechtlichen Vorgaben (z.B. De-minimis, AGVO) beachtet werden.
Wo finde ich die offizielle Förderrichtlinie?
Die offizielle Förderrichtlinie und weitere Details finden Sie auf der Webseite der Sächsischen Aufbaubank (SAB) oder in der Förderdatenbank des Bundes unter dem angegebenen Richtlinien-Link.
Ähnliche Programme zur Innovationsförderung in Sachsen
- Digitalbonus Sachsen – Förderung digitaler Investitionen für KMU.
- Förderung von Forschung und Entwicklung in Sachsen – Spezifische Unterstützung für F&E-Projekte.
- Innovationsförderung für den Mittelstand in Sachsen – Überblick über weitere landesspezifische Angebote.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.