Ausgleichszulage Landwirtschaft Schleswig-Holstein: Förderung in benachteiligten Gebieten
Wer bekommt die Ausgleichszulage Landwirtschaft in Schleswig-Holstein?
Die Ausgleichszulage für landwirtschaftliche Betriebe in benachteiligten Gebieten richtet sich an alle Unternehmen der Land-, Forst- und Fischwirtschaft mit Betriebsstätte in Schleswig-Holstein. Ziel ist es, die Landwirtschaft in Regionen zu erhalten, die aufgrund ihrer natürlichen oder strukturellen Bedingungen erschwert zu bewirtschaften sind. Dies trägt zur Sicherung der ländlichen Räume und zum Umweltschutz bei.
Die Förderung ist als Zuschuss konzipiert, dessen genaue Konditionen und die Berechnung der Zulage in der jeweils gültigen Richtlinie detailliert festgelegt sind. Es gibt keine pauschale Förderquote oder einen Höchstbetrag, da die Zulage oft an spezifische Flächen oder Tierbestände gekoppelt ist.
- Ihr landwirtschaftlicher Betrieb in Schleswig-Holstein liegt.
- Sie Flächen in benachteiligten Gebieten bewirtschaften.
- Ihr Unternehmen im Bereich Land-, Forst- oder Fischwirtschaft tätig ist.
- Sie einen Beitrag zur Erhaltung der Kulturlandschaft leisten möchten.
- Ihr Betrieb ausschließlich außerhalb der definierten benachteiligten Gebiete liegt.
- Sie kein landwirtschaftliches Unternehmen im Sinne der Richtlinie führen.
- Sie die notwendigen Voraussetzungen der Richtlinie nicht erfüllen.
Förderfähige Kosten und Leistungen
Die Ausgleichszulage ist primär dazu gedacht, die Mehraufwendungen und Ertragseinbußen auszugleichen, die durch die Bewirtschaftung in benachteiligten Gebieten entstehen. Es handelt sich hierbei nicht um eine Investitionsförderung im klassischen Sinne, sondern um eine Flächen- oder Tier-bezogene Prämie. Die genaue Berechnungsgrundlage und welche spezifischen Bewirtschaftungsauflagen förderrelevant sind, entnehmen Sie bitte der aktuellen Förderrichtlinie des Landes Schleswig-Holstein.
So läuft der Antrag für die Ausgleichszulage Landwirtschaft Schleswig-Holstein
- Informieren Sie sich – Prüfen Sie die aktuelle Förderrichtlinie und die genaue Definition der benachteiligten Gebiete in Schleswig-Holstein.
- Antragsunterlagen vorbereiten – Sammeln Sie alle erforderlichen Nachweise zu Ihrem Betrieb, Ihren Flächen und ggf. Tierbeständen.
- Antrag einreichen – Stellen Sie den Antrag fristgerecht bei der zuständigen Behörde in Schleswig-Holstein.
- Bescheid erhalten – Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid über die bewilligte Ausgleichszulage.
- Auszahlung – Die Auszahlung der Zulage erfolgt nach den im Bescheid festgelegten Konditionen und Terminen.
Eckdaten zur Ausgleichszulage Landwirtschaft Schleswig-Holstein
| Förderart | Zuschuss |
| Förderquote | – siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | – siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | Land Schleswig-Holstein |
| Region | Schleswig-Holstein |
| Status | laufend |
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Häufige Fragen zur Ausgleichszulage Landwirtschaft Schleswig-Holstein
Was ist die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete?
Die Ausgleichszulage ist eine finanzielle Unterstützung für Landwirte, die Flächen in bestimmten, als benachteiligt eingestuften Gebieten bewirtschaften. Sie soll die Wettbewerbsnachteile ausgleichen, die durch ungünstige natürliche Bedingungen (z. B. geringe Bodenqualität, ungünstige Hanglagen) entstehen.
Welche Betriebe sind antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind alle landwirtschaftlichen Unternehmen (Kleinst-, Klein-, Mittel- und Großunternehmen) in Schleswig-Holstein, die die Kriterien der jeweiligen Förderrichtlinie erfüllen und Flächen in den definierten benachteiligten Gebieten bewirtschaften.
Wie hoch ist die Ausgleichszulage?
Die Höhe der Ausgleichszulage ist nicht pauschal festgelegt, sondern richtet sich nach den spezifischen Bedingungen des Betriebs und der bewirtschafteten Flächen in den benachteiligten Gebieten. Detaillierte Informationen zur Berechnung und den gültigen Sätzen finden Sie in der aktuellen Förderrichtlinie des Landes Schleswig-Holstein.
Kann die Ausgleichszulage mit anderen Förderungen kombiniert werden?
Die Kumulierung mit anderen Förderprogrammen ist prinzipiell möglich, muss jedoch stets im Einzelfall geprüft werden. Insbesondere sind die beihilferechtlichen Vorgaben und die spezifischen Kumulierungsregeln der einzelnen Programme zu beachten. Informieren Sie sich hierzu in den jeweiligen Richtlinien oder lassen Sie sich beraten.
Ähnliche Programme für die Landwirtschaft in Schleswig-Holstein
Neben der Ausgleichszulage gibt es weitere Förderungen für landwirtschaftliche Betriebe. Prüfen Sie auch Programme zu den Themen Energieeffizienz in der Landwirtschaft oder Förderung des Ökologischen Landbaus. Auch allgemeine Investitionszuschüsse können für bestimmte Vorhaben relevant sein.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.