EULLE Förderung Rheinland-Pfalz: Zuschüsse für Umwelt und Ländliche Entwicklung
Wer bekommt was durch das Entwicklungsprogramm EULLE?
Das Entwicklungsprogramm Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung Nicht-flächen- und nicht-tierbezogene Maßnahmen (VV EPLR EULLE) ist ein wichtiges Instrument des Landes Rheinland-Pfalz zur Förderung nachhaltiger Entwicklung im ländlichen Raum. Es richtet sich an eine breite Palette von Akteuren, darunter Unternehmen aller Größen, Kommunen, Verbände und öffentliche Einrichtungen. Ziel ist es, Investitionen in Infrastruktur, Landwirtschaft und Umwelt zu unterstützen, die zur Stärkung der regionalen Wirtschaft und zur Verbesserung der Lebensqualität beitragen.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und zielt darauf ab, Projekte zu realisieren, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen und einen Mehrwert für Umwelt und Region schaffen. Dabei liegt der Fokus explizit auf nicht-flächen- und nicht-tierbezogenen Maßnahmen, was den Spielraum für innovative Projekte im Bereich nachhaltiger Infrastruktur und Produktionsverfahren erweitert.
- Ihr Unternehmen, Ihre Kommune oder Ihr Verband in Rheinland-Pfalz ansässig ist.
- Sie ein Vorhaben in der Land-, Forst- oder Fischwirtschaft planen.
- Sie in Umweltmaßnahmen oder die ländliche Infrastruktur investieren möchten.
- Ihr Projekt nicht flächen- oder tierbezogen ist, aber der ländlichen Entwicklung dient.
- Ihr Vorhaben außerhalb von Rheinland-Pfalz stattfindet.
- Ihr Projekt nicht in die Bereiche Land-, Forst-, Fischwirtschaft oder ländliche Entwicklung fällt.
- Sie eine Förderung für rein flächen- oder tierbezogene Maßnahmen suchen.
- Sie Ihr Vorhaben bereits vor Antragstellung begonnen haben.
Förderfähige Kosten und Konditionen
Die förderfähigen Kosten umfassen in der Regel Investitionen in Anlagen, Maschinen, Bauleistungen, aber auch Planungs- und Beratungsleistungen, die direkt mit den Umweltmaßnahmen oder der ländlichen Entwicklung im Zusammenhang stehen. Dazu gehören beispielsweise Modernisierungen von Betriebsstätten, die Einführung umweltschonender Technologien oder der Ausbau der ländlichen Infrastruktur.
Da die genauen Details zu Förderhöhe und -quote je nach Modul, Art des Vorhabens und aktuellem Förderaufruf variieren, sollten Sie die aktuelle Förderrichtlinie konsultieren, um die spezifischen Kriterien für Ihr Vorhaben zu prüfen. Allgemeine Betriebskosten, reine Ersatzinvestitionen oder Maßnahmen, die bereits gesetzlich vorgeschrieben sind, sind oft nicht förderfähig.
So läuft der Antrag
Die Antragstellung für die EULLE Förderung in Rheinland-Pfalz folgt einem strukturierten Prozess, um eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten:
- Informationsbeschaffung: Prüfen Sie die aktuellen Förderaufrufe und die spezifischen Anforderungen der Richtlinie auf der Webseite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz oder in der Förderdatenbank des Bundes.
- Konzeptentwicklung: Erarbeiten Sie ein detailliertes Vorhabenkonzept, das die Ziele, Maßnahmen, den Zeitplan und die erwarteten Effekte Ihres Projekts klar darlegt. Achten Sie darauf, dass Ihr Vorhaben den Programmzielen entspricht.
- Antragstellung: Stellen Sie den vollständigen Förderantrag bei der zuständigen Bewilligungsstelle in Rheinland-Pfalz. Achten Sie auf alle erforderlichen Unterlagen, Nachweise und Fristen. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Bewilligungsstelle kann hilfreich sein.
- Prüfung und Bewilligung: Nach Einreichung wird Ihr Antrag von der Bewilligungsstelle geprüft. Bei positiver Entscheidung erhalten Sie einen offiziellen Zuwendungsbescheid, der die genauen Konditionen und Auflagen der Förderung festlegt.
- Durchführung und Nachweis: Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids können Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen. Die Mittelverwendung muss gemäß den Richtlinien dokumentiert und durch Verwendungsnachweise belegt werden.
Eckdaten der EULLE Förderung Rheinland-Pfalz
| Förderart | Zuschuss |
| Förderquote | – siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | – siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | Land Rheinland-Pfalz (Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau) |
| Region | Rheinland-Pfalz |
| Status | laufend prüfen |
Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?
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Häufige Fragen zur EULLE Förderung Rheinland-Pfalz
Wer kann die EULLE Förderung in Rheinland-Pfalz beantragen?
Unternehmen aller Größen, Kommunen, Verbände, Vereinigungen und öffentliche Einrichtungen mit Sitz in Rheinland-Pfalz sind antragsberechtigt, insbesondere wenn sie in der Land-, Forst- oder Fischwirtschaft tätig sind und Projekte im Bereich ländliche Entwicklung oder Umweltmaßnahmen planen.
Welche Projekte werden durch das Entwicklungsprogramm EULLE unterstützt?
Das Programm fördert nicht-flächen- und nicht-tierbezogene Maßnahmen in den Bereichen Umwelt, ländliche Entwicklung, Infrastruktur und Landwirtschaft. Dazu gehören beispielsweise Investitionen in nachhaltige Produktionsverfahren, die Verbesserung der ländlichen Infrastruktur oder Maßnahmen zur Steigerung der Ressourceneffizienz.
Wie hoch ist die Förderquote oder der maximale Zuschuss?
Die genaue Förderhöhe und die Förderquote variieren je nach spezifischem Modul, Art des Vorhabens und aktuellem Förderaufruf. Eine verbindliche Auskunft hierzu finden Sie in der jeweils gültigen Förderrichtlinie des Landes Rheinland-Pfalz, da diese Angaben im Allgemeinen nicht pauschal getroffen werden können.
Ist die EULLE Förderung mit anderen Programmen kumulierbar?
Die Kumulierbarkeit von Förderprogrammen muss stets individuell geprüft werden und hängt von den beihilferechtlichen Vorgaben (z.B. De-minimis-Verordnung, Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) und den spezifischen Richtlinien ab. Informieren Sie sich hierzu detailliert in der aktuellen Förderrichtlinie oder lassen Sie sich von einem spezialisierten Berater unterstützen.
Was ist der häufigste Grund für eine Ablehnung der EULLE Förderung?
Ein häufiger Ablehnungsgrund ist der sogenannte „Maßnahmebeginn“ vor der offiziellen Bewilligung des Antrags. Auch unvollständige Antragsunterlagen, die Nichterfüllung der spezifischen Programmziele oder die Nichteinhaltung beihilferechtlicher Vorgaben können zur Ablehnung führen.
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Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.