BMWE antragsoffen

Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)

Geprüft am 16.06.2026
Förderhöhe bis
30 Mio. €
Förderquote
bis 50 %
Förderart
Region
Bundesweit
Zielgruppe
Das Wichtigste in Kürze
Die BIK fördert Industrieprojekte, die prozessbedingte Treibhausgasemissionen senken: bis zu 40 % der förderfähigen Kosten, bei vollständiger Emissionsvermeidung bis zu 50 %, gedeckelt auf 30 Mio. € pro Unternehmen (Quelle: BIK-Förderrichtlinie, BMWE; Stand 02/2026). Antrag vor Maßnahmebeginn über easy-Online.

Mit der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz unterstützt das BMWE Vorhaben energieintensiver Betriebe, die prozessbedingte Emissionen möglichst weitgehend und dauerhaft reduzieren. Teilmodul 1 löst das ausgelaufene Programm „Dekarbonisierung in der Industrie“ ab.

⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Schon ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt als Maßnahmebeginn und kann den Anspruch ausschließen.
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Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Angaben ohne Gewähr — verbindlich ist allein die aktuelle Förderrichtlinie.

ℹ️ Hinweis: Allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall (RDG/StBerG). Maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.