Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) laufend

Experimenteller Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt): Förderung für innovative Projekte

Geprüft am 2024-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Bund
Zielgruppe
forschungseinrichtung
Das Wichtigste in Kürze
Der Experimentelle Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt) ist ein Förderprogramm des Bundes, das innovative Modellprojekte in den Bereichen Wohnen und Städtebau unterstützt. Antragsberechtigt sind Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen jeder Größe. Die Förderung erfolgt als Zuschuss, wobei konkrete Höhen und Quoten je nach Modul und Förderaufruf variieren. Ziel ist die Entwicklung zukunftsfähiger Lösungen für urbane Herausforderungen.

Der Experimentelle Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt) ist eine Initiative des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Das Programm zielt darauf ab, neue Wege in der Stadtentwicklung und im Wohnungsbau zu erproben und innovative Lösungen für aktuelle und zukünftige Herausforderungen zu finden. Im Fokus stehen Modellvorhaben, die wegweisend sind und über den Status quo hinausgehen. Dazu gehören beispielsweise Projekte zur Klimaanpassung, zur sozialen Integration oder zur Digitalisierung im Wohnungsbau.

Die Förderung richtet sich an Akteure, die sich aktiv an der Gestaltung zukunftsfähiger Städte beteiligen möchten. Dies umfasst die Entwicklung von Konzepten, die Umsetzung von Pilotprojekten und die wissenschaftliche Begleitung der Ergebnisse. Die Erkenntnisse aus den geförderten Vorhaben werden bundesweit verbreitet, um Impulse für die breite Anwendung zu geben.

Passt der Experimentelle Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt) zu Ihnen?

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie eine Hochschule, Forschungseinrichtung oder ein Unternehmen sind.
  • Ihr Vorhaben innovative Ansätze im Wohnungs- oder Städtebau verfolgt.
  • Sie Modellprojekte umsetzen möchten, deren Ergebnisse übertragbar sind.
  • Sie sich an der Erforschung und Entwicklung zukunftsfähiger urbaner Lösungen beteiligen.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Projekt rein kommerziellen Wohnungsbau ohne innovativen Modellcharakter darstellt.
  • Sie ein bereits etabliertes Verfahren ohne Forschungs- oder Entwicklungsanteil umsetzen wollen.
  • Sie ausschließlich eine Finanzierung für Standard-Bauvorhaben suchen.

Förderfähige Kosten und Projektarten

Die förderfähigen Kosten im Rahmen des Experimentellen Wohnungs- und Städtebaus (ExWoSt) umfassen in der Regel Ausgaben, die direkt mit der Konzeption, Durchführung und Evaluierung der innovativen Modellvorhaben verbunden sind. Dazu zählen beispielsweise:

  • Personalkosten für Projektmitarbeiter, die an Forschung und Entwicklung beteiligt sind.
  • Kosten für Studien, Gutachten und wissenschaftliche Begleitung.
  • Sach- und Materialkosten, die für die Umsetzung der innovativen Konzepte erforderlich sind.
  • Kosten für Öffentlichkeitsarbeit und Wissenstransfer der Projektergebnisse.

Der Fokus liegt auf Ausgaben, die den experimentellen Charakter und die Modellhaftigkeit des Vorhabens unterstreichen. Reine Baukosten für Standardmaßnahmen oder Kosten, die nicht direkt dem Innovationsaspekt zuzuordnen sind, werden in der Regel nicht gefördert. Die genauen Details zu den förderfähigen Kosten und den spezifischen Modulen sind den jeweiligen Förderaufrufen und den aktuellen Richtlinien zu entnehmen.

So läuft der Antrag für ExWoSt-Projekte

Der Antragsprozess für den Experimentellen Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt) ist in der Regel mehrstufig und projektbezogen. Er beginnt oft mit einem Interessenbekundungsverfahren oder einem Projektaufruf, gefolgt von der Einreichung detaillierter Antragsunterlagen. Die genauen Schritte können je nach Modul und aktuellem Aufruf variieren, umfassen aber typischerweise folgende Phasen:

  1. Aufruf und Interessenbekundung – Veröffentlichung spezifischer Förderaufrufe mit thematischen Schwerpunkten und Fristen. Interessierte reichen eine erste Projektskizze ein.
  2. Auswahl und Konkretisierung – Nach positiver Bewertung der Skizze werden die Antragsteller zur Ausarbeitung eines vollständigen Projektantrags aufgefordert.
  3. Antragstellung – Einreichung des detaillierten Antrags mit umfassender Beschreibung des Vorhabens, Kostenkalkulation und Zeitplan.
  4. Bewilligung und Umsetzung – Nach Prüfung und positivem Bescheid erfolgt die Bewilligung. Das Vorhaben kann begonnen und umgesetzt werden.
  5. Verwendungsnachweis und Evaluierung – Nach Abschluss des Projekts sind Verwendungsnachweise einzureichen und die Ergebnisse zu dokumentieren.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen. Dies ist auch beim Experimentellen Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt) entscheidend.

Eckdaten zum Experimentellen Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt)

Förderart Zuschuss
Förderquote – siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag – siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
Region Bund (Bundesweit)
Status laufend, mit spezifischen Aufrufen
Förderfähigkeit prüfen

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Häufige Fragen zum Experimentellen Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt)

Wer kann am Experimentellen Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt) teilnehmen?

Antragsberechtigt sind Hochschulen, Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen jeder Größe (Kleinst-, Klein-, Mittel- und Großunternehmen). Dies umfasst Akteure aus dem Dienstleistungs- und produzierenden Gewerbe, die innovative Projekte im Wohnungs- und Städtebau umsetzen möchten.

Wie hoch ist die Förderung im ExWoSt-Programm?

Konkrete Förderhöhen oder Förderquoten sind im amtlichen Datensatz nicht festgelegt, da diese stark von den jeweiligen thematischen Aufrufen und Modulen des ExWoSt-Programms abhängen. Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Für detaillierte Informationen müssen die aktuellen Förderrichtlinien und spezifischen Aufrufe des BMWSB konsultiert werden.

Was sind typische Projekte, die durch ExWoSt gefördert werden?

Typische Projekte umfassen Modellvorhaben zur Entwicklung zukunftsfähiger Stadtquartiere, innovative Wohnkonzepte, Klimaanpassungsstrategien im urbanen Raum, Digitalisierungslösungen für die Stadtentwicklung oder Projekte zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts in Quartieren. Es geht stets um den experimentellen und übertragbaren Charakter der Lösungen.

Kann man ExWoSt-Fördermittel mit anderen Programmen kombinieren?

Die Kumulierung von Fördermitteln ist grundsätzlich möglich, muss aber immer individuell geprüft werden und den beihilferechtlichen Vorgaben entsprechen. Es ist entscheidend, dass es nicht zu einer Überförderung kommt und die Regeln beider Programme dies zulassen. Klären Sie dies frühzeitig mit dem Fördergeber oder einem spezialisierten Berater.

Was ist der häufigste Ablehnungsgrund bei ExWoSt-Anträgen?

Ein häufiger Ablehnungsgrund ist, wenn das Vorhaben den experimentellen oder modellhaften Charakter nicht ausreichend darlegt. Das Programm zielt auf innovative Lösungen ab, nicht auf die Finanzierung von Standardmaßnahmen. Zudem kann der Maßnahmebeginn vor Antragstellung zum Ausschluss führen. Auch eine unzureichende Beschreibung der Übertragbarkeit der Ergebnisse kann ein Ablehnungskriterium sein.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2024. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.

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