Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg (BBB) laufend

BBBwelcome: Die Bürgschaft für Existenzgründer und Unternehmen in Berlin

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Bürgschaft
Region
Berlin
Zielgruppe
Existenzgründung
Das Wichtigste in Kürze
Die BBBwelcome Bürgschaft Berlin unterstützt Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen in Berlin bei der Unternehmensfinanzierung. Sie dient als Sicherheit für Bankkredite, wenn Ihr Unternehmen keine ausreichenden eigenen Sicherheiten stellen kann. Damit erhalten Sie leichter Zugang zu notwendigen Investitions- und Betriebsmittelkrediten.

Die Bürgschaften der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg, bekannt als BBBwelcome, sind ein zentrales Instrument zur Stärkung der Wirtschaftsstruktur in Berlin. Dieses Programm richtet sich gezielt an Unternehmen und Existenzgründende, die für ihre Vorhaben eine Finanzierung benötigen, aber den Kreditinstituten nicht genügend eigene Sicherheiten bieten können. Die BBBwelcome-Bürgschaft übernimmt einen Teil des Kreditrisikos der Bank, wodurch Ihre Finanzierung überhaupt erst oder zu besseren Konditionen möglich wird.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie ein kleines oder mittleres Unternehmen in Berlin führen.
  • Sie sich in Berlin selbstständig machen möchten.
  • Ihre Bank zusätzliche Sicherheiten für einen Kredit benötigt.
  • Sie eine Finanzierung für Investitionen oder Betriebsmittel suchen.
  • Ihr Unternehmen in den Bereichen Dienstleistungen, Freie Berufe, Gastgewerbe/Tourismus, Handel, Handwerk, Kultur/Kreativwirtschaft, Produzierendes Gewerbe oder Land-/Forst-/Fischwirtschaft tätig ist.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Unternehmen seinen Sitz nicht in Berlin hat.
  • Ihre Bank keine zusätzliche Bürgschaft benötigt.
  • Sie ein Großunternehmen sind.
  • Sie keine Finanzierung über ein Kreditinstitut anstreben.

Förderfähige Vorhaben und Kosten

Die BBBwelcome Bürgschaft Berlin unterstützt eine breite Palette an Vorhaben, die der Existenzgründung, Festigung oder Unternehmensfinanzierung dienen. Dazu gehören typischerweise:

  • Investitionen in Sachanlagen wie Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung.
  • Betriebsmittel wie Warenlager, Materialeinkauf oder Marketingkosten.
  • Finanzierung von Unternehmensnachfolgen.
  • Aufbau und Ausbau von Unternehmen.

Die genaue Höhe der Bürgschaft und die spezifischen Konditionen hängen von Ihrem individuellen Vorhaben und der jeweiligen Förderrichtlinie ab. Es gibt keine pauschalen Angaben zu Förderquoten oder Höchstbeträgen im amtlichen Datensatz. Für detaillierte Informationen konsultieren Sie bitte die offizielle Richtlinie der Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg.

So läuft der Antrag für die BBBwelcome Bürgschaft Berlin

Der Antragsprozess für die BBBwelcome Bürgschaft Berlin erfolgt in der Regel über Ihre Hausbank. Diese prüft Ihr Finanzierungsvorhaben und leitet den Bürgschaftsantrag an die Bürgschaftsbank weiter.

  1. Gespräch mit der Hausbank – Besprechen Sie Ihr Finanzierungsvorhaben und den Bedarf an Sicherheiten mit Ihrer Bank.
  2. Antragstellung durch die Bank – Ihre Bank reicht den Bürgschaftsantrag und die erforderlichen Unterlagen bei der Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg ein.
  3. Prüfung durch die Bürgschaftsbank – Die Bürgschaftsbank prüft die Förderfähigkeit Ihres Vorhabens und Ihre Bonität.
  4. Bürgschaftszusage – Bei positiver Prüfung erhalten Sie eine Bürgschaftszusage, die Ihrer Bank die benötigte Sicherheit gibt.
  5. Auszahlung des Kredits – Ihre Bank kann daraufhin den Kredit auszahlen.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.

Eckdaten der BBBwelcome Bürgschaft Berlin

Förderart Bürgschaft
Förderquote – siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag – siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg (BBB)
Region Berlin
Status laufend
Förderfähigkeit prüfen

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Häufige Fragen zur BBBwelcome Bürgschaft Berlin

Wer kann die BBBwelcome Bürgschaft beantragen?

Die Bürgschaft richtet sich an Existenzgründer und Unternehmen in Berlin. Dazu zählen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß EU-Definition, Kleinstunternehmen und kleinere Mittelständler aus den Branchen Dienstleistungen, Freie Berufe, Gastgewerbe/Tourismus, Handel, Handwerk, Kultur/Kreativwirtschaft, Produzierendes Gewerbe und Land-/Forst-/Fischwirtschaft.

Wie hoch ist die Bürgschaft und welche Kosten sind förderfähig?

Die genaue Höhe der Bürgschaft und die förderfähigen Kosten sind nicht pauschal beziffert, da sie von Ihrem individuellen Vorhaben und der jeweiligen Kreditstruktur abhängen. Grundsätzlich werden Investitionen und Betriebsmittel finanziert. Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte der aktuellen Förderrichtlinie der Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg.

Kann die BBBwelcome Bürgschaft mit anderen Förderungen kombiniert werden?

Die Kumulierung mit anderen Förderprogrammen ist grundsätzlich möglich, muss jedoch im Einzelfall geprüft und mit den beihilferechtlichen Vorgaben (z. B. De-minimis-Regel) abgestimmt werden. Ihre Hausbank oder ein spezialisierter Förderberater kann Sie hierzu beraten.

Was ist der häufigste Ablehnungsgrund?

Ein häufiger Ablehnungsgrund ist der „Maßnahmebeginn vor Antragstellung“. Wenn Sie bereits verbindliche Verträge geschlossen oder mit dem Vorhaben begonnen haben, bevor der Bürgschaftsantrag gestellt wurde, kann dies zum Ausschluss führen. Achten Sie daher unbedingt auf den korrekten Zeitpunkt der Antragstellung.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.

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