Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) laufend

Förderung für Forschungsprojekte zum Wasser-Energie-Nexus sichern

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Bund
Zielgruppe
forschungseinrichtung
Das Wichtigste in Kürze
Die Förderung Wasser-Energie-Nexus des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen bundesweit bei Projekten an der Schnittstelle von Wasser und Energie. Ziel ist die Entwicklung innovativer Lösungen für eine nachhaltige Ressourcenbewirtschaftung. Die konkrete Förderhöhe hängt von den jeweiligen Ausschreibungen ab.

Wer bekommt was bei der Förderung Wasser-Energie-Nexus?

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt mit der Förderung Wasser-Energie-Nexus innovative Forschungsprojekte, die sich mit der komplexen Wechselwirkung zwischen Wasserressourcen und Energieversorgung befassen. Angesprochen sind alle Unternehmensgrößen – von Kleinstunternehmen bis zu Großunternehmen – sowie Hochschulen, Forschungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen und Verbände. Die Förderung erfolgt als Zuschuss und zielt darauf ab, neue Technologien und Konzepte für eine effizientere und nachhaltigere Nutzung beider Ressourcen zu entwickeln.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Ihr Forschungsprojekt den Wasser-Energie-Nexus thematisiert.
  • Sie ein Unternehmen, eine Hochschule oder Forschungseinrichtung sind.
  • Sie innovative Lösungen für nachhaltige Ressourcennutzung entwickeln möchten.
  • Ihr Vorhaben bundesweit durchgeführt wird.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Projekt keinen direkten Bezug zum Wasser-Energie-Nexus hat.
  • Sie reine Investitionen ohne Forschungsanteil planen.
  • Ihr Vorhaben bereits vor Antragstellung begonnen wurde.
  • Sie die Förderung für rein kommerzielle Produkte ohne Forschungscharakter nutzenmöchten.

Förderfähige Kosten bei der Förderung Wasser-Energie-Nexus

Die genauen förderfähigen Kosten sind in der jeweiligen Förderrichtlinie des BMBF detailliert aufgeführt und können je nach spezifischem Förderaufruf variieren. In der Regel umfassen sie Personalkosten für wissenschaftliches und technisches Personal, Sachkosten für Material, Geräte und Software, Reisekosten im Rahmen des Projekts sowie Kosten für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen an Dritte. Auch Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit und Verwertung der Forschungsergebnisse können unter bestimmten Umständen förderfähig sein. Wichtig ist, dass alle Kosten direkt und ausschließlich dem geförderten Forschungsprojekt zugeordnet werden können.

So läuft der Antrag für die Förderung Wasser-Energie-Nexus

Der Antragsprozess für die Förderung Wasser-Energie-Nexus erfolgt in der Regel in einem zweistufigen Verfahren. Zuerst reichen Sie eine Projektskizze ein, in der Sie Ihr Vorhaben, die Ziele, die Methodik und die erwarteten Ergebnisse darlegen. Nach positiver Bewertung der Skizze werden Sie zur Einreichung eines förmlichen Förderantrags aufgefordert. Dieser detaillierte Antrag beinhaltet einen umfassenden Arbeits- und Finanzierungsplan.

  1. Projektskizze einreichen – Erstellen Sie eine detaillierte Projektskizze, die Ihr Forschungsvorhaben und dessen Bezug zum Wasser-Energie-Nexus klar beschreibt.
  2. Positive Bewertung abwarten – Nach der Einreichung wird Ihre Skizze durch den Projektträger geprüft. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie eine Aufforderung zur Antragstellung.
  3. Förmlichen Antrag stellen – Erarbeiten Sie den vollständigen Förderantrag inklusive Arbeits- und Finanzierungsplan und reichen Sie diesen fristgerecht ein.
  4. Begutachtung und Bewilligung – Ihr Antrag wird fachlich begutachtet. Bei positiver Entscheidung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.

Eckdaten zur Förderung Wasser-Energie-Nexus

Förderart Zuschuss
Förderquote je nach Aufruf – siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag je nach Aufruf – siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Region Bund (Bundesweit)
Status laufend
Förderfähigkeit prüfen

Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?

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Häufige Fragen zur Förderung Wasser-Energie-Nexus

Wer ist antragsberechtigt für die Förderung Wasser-Energie-Nexus?

Antragsberechtigt sind Unternehmen jeder Größe (Kleinst-, Klein-, Mittel-, Großunternehmen), Hochschulen, Forschungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen und Verbände. Wichtig ist eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.

Wie hoch ist die Förderquote und der Höchstbetrag?

Die genaue Förderquote und der maximale Förderbetrag sind nicht pauschal festgelegt, sondern hängen von der jeweiligen Ausschreibung und den spezifischen Modulen des Programms ab. Maßgeblich sind die Angaben in der jeweils aktuellen Förderrichtlinie des BMBF.

Welche Art von Projekten wird gefördert?

Gefördert werden Forschungsprojekte, die sich mit dem sogenannten Wasser-Energie-Nexus befassen. Dies beinhaltet die Entwicklung von innovativen Technologien, Prozessen und Strategien zur effizienteren und nachhaltigeren Nutzung von Wasser und Energie, oft im Kontext von Klimawandel und Ressourcenschonung.

Kann die Förderung mit anderen Programmen kombiniert werden?

Die Kumulierung mit anderen Förderprogrammen ist grundsätzlich möglich, muss jedoch die beihilferechtlichen Vorgaben, insbesondere die der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) oder der De-minimis-Verordnung, beachten. Eine detaillierte Prüfung im Einzelfall ist unerlässlich.

Was ist der häufigste Grund für eine Ablehnung?

Ein häufiger Ablehnungsgrund ist der sogenannte „Maßnahmebeginn vor Antragstellung“. Wer mit dem Vorhaben beginnt, bevor der Antrag bewilligt ist, verliert in der Regel den Förderanspruch. Auch unzureichende Projektskizzen oder mangelnde Relevanz zum Fördergegenstand können zur Ablehnung führen.

Ähnliche Förderprogramme für Forschung & Innovation

Neben der Förderung Wasser-Energie-Nexus gibt es weitere Programme, die Forschung und Innovation in Deutschland unterstützen:

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.