Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH laufend

MV innoPRO Beteiligung: Finanzierung für Innovationen in MV

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Beteiligung
Region
Mecklenburg-Vorpommern
Zielgruppe
kleines_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Die MV innoPRO Beteiligung der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern stärkt innovative kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in MV kapitalmäßig. Sie erhalten eine Beteiligung zur Finanzierung von Forschung, Entwicklung und Unternehmenswachstum. Die Konditionen richten sich nach dem individuellen Finanzierungsbedarf und den Richtlinien.

Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (MBG MV) bietet mit MV innoPRO eine wichtige Finanzierungsoption für Unternehmen, die in innovative Projekte oder das allgemeine Unternehmenswachstum investieren möchten. Statt eines klassischen Kredits erhalten Sie eine stille oder offene Beteiligung, die Ihre Eigenkapitalbasis stärkt. Dies ist besonders vorteilhaft, wenn Sie bankenunabhängige Finanzierungsstrukturen suchen und Ihr Kreditrahmen nicht weiter belastet werden soll. Das Programm richtet sich explizit an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Land.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Ihr Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern ansässig ist.
  • Sie ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) sind.
  • Sie innovative Projekte in Forschung und Entwicklung finanzieren möchten.
  • Sie Ihre Eigenkapitalbasis stärken wollen, ohne Kredite aufzunehmen.
  • Sie aus dem produzierenden Gewerbe, Handwerk, Dienstleistungsbereich oder der Kultur- und Kreativwirtschaft kommen.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Unternehmenssitz außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns liegt.
  • Sie ein Großunternehmen sind.
  • Sie eine reine Kreditfinanzierung ohne Eigenkapitalstärkung suchen.
  • Ihr Vorhaben keinen Innovationsbezug oder Beitrag zur Unternehmensentwicklung hat.

Förderfähige Kosten und Einsatzbereiche

Die Beteiligung kann für eine Vielzahl von Vorhaben eingesetzt werden, die der Finanzierung von Forschung, Innovation und dem allgemeinen Unternehmenswachstum dienen. Dies umfasst Investitionen in neue Technologien, Anlagen, die Entwicklung neuer Produkte oder Dienstleistungen sowie die Stärkung der Liquidität und Eigenkapitalausstattung. Die genauen Einsatzbereiche und Konditionen sind in den Programmrichtlinien der MBG MV detailliert beschrieben.

So läuft der Antrag für die MV innoPRO Beteiligung

  1. Erstkontakt zur MBG MV: Nehmen Sie frühzeitig Kontakt zur Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern auf, um Ihr Vorhaben vorzustellen und erste Informationen zu erhalten.
  2. Beteiligungsantrag stellen: Nach einer ersten Prüfung reichen Sie einen detaillierten Antrag mit Businessplan, Finanzierungsbedarf und Projektbeschreibung ein.
  3. Prüfung und Due Diligence: Die MBG MV prüft Ihr Unternehmen und Vorhaben umfassend. Dies umfasst eine Analyse Ihrer wirtschaftlichen Situation und der Innovationskraft.
  4. Verhandlung und Abschluss: Bei positivem Ergebnis werden die Beteiligungsbedingungen verhandelt und ein Beteiligungsvertrag geschlossen.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Da es sich um eine Beteiligungsfinanzierung handelt, ist die Regelung zum Maßnahmebeginn flexibler als bei Zuschussprogrammen. Dennoch sollten Sie den Kontakt zur MBG MV aufnehmen, BEVOR Sie größere bindende Investitionen tätigen, um die Förderfähigkeit nicht zu gefährden.
Förderart Beteiligung
Förderquote nicht pauschal definiert – siehe Richtlinie
Höchstbetrag nicht pauschal definiert – siehe Richtlinie
Fördergeber Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH
Region Mecklenburg-Vorpommern
Status laufend
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Häufige Fragen zur MV innoPRO Beteiligung

Wer kann die MV innoPRO Beteiligung beantragen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus Mecklenburg-Vorpommern. Dazu gehören Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe, Handwerk, Dienstleistungsbereich, den freien Berufen sowie der Kultur- und Kreativwirtschaft.

Wie hoch ist die Beteiligungssumme?

Die genaue Höhe der Beteiligungssumme sowie die Konditionen sind nicht pauschal festgelegt. Sie richten sich nach dem individuellen Finanzierungsbedarf Ihres Vorhabens und den geltenden Richtlinien der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern. Eine konkrete Abstimmung mit der MBG MV ist hierfür erforderlich.

Für welche Zwecke kann die Beteiligung genutzt werden?

Die Beteiligung dient der Finanzierung von innovativen Projekten, Forschung und Entwicklung, aber auch der allgemeinen Unternehmensfinanzierung und Stärkung der Eigenkapitalbasis. Dies kann Investitionen, Betriebsmittel oder die Markteinführung neuer Produkte umfassen.

Lässt sich die MV innoPRO Beteiligung mit anderen Förderungen kombinieren?

Die Kumulierung mit anderen Förderprogrammen ist grundsätzlich möglich, muss jedoch im Einzelfall geprüft und beihilferechtlich zulässig sein. Es ist ratsam, dies frühzeitig mit der MBG MV abzustimmen, um Überschneidungen oder beihilferechtliche Probleme zu vermeiden.

Was ist der häufigste Stolperstein bei der Beantragung?

Ein häufiger Stolperstein ist eine unzureichende Vorbereitung des Businessplans oder eine unklare Darstellung des Innovationsgrades oder des Finanzierungsbedarfs. Stellen Sie sicher, dass Ihr Antrag alle erforderlichen Unterlagen vollständig und überzeugend präsentiert und Ihr Vorhaben klar darlegt.

Ähnliche Förderprogramme in Mecklenburg-Vorpommern

Neben der MV innoPRO Beteiligung gibt es weitere Möglichkeiten zur Unternehmensfinanzierung und Innovationsförderung in Mecklenburg-Vorpommern. Prüfen Sie auch Programme der Landesförderinstitut (LFI) Mecklenburg-Vorpommern oder bundesweite Angebote der KfW für Investitionskredite und Digitalisierungsförderung, die sich mit Beteiligungen kombinieren lassen könnten. Eine individuelle Prüfung ist hier ratsam.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.