Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) laufend

Brandenburg-Kredit für den Ländlichen Raum: Förderung für Unternehmen

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Darlehen
Region
Brandenburg
Zielgruppe
kleines_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze

<div style="background:#F4F1EA;padding:14px 18px;colorBrandenburgische Unternehmen im ländlichen Raum können mit dem **Brandenburg-Kredit für den Ländlichen Raum** zinsgünstige Darlehen für Investitionen in Bereichen wie Landwirtschaft, Umwelt und Energieeffizienz erhalten. Die genauen Konditionen sind der Förderrichtlinie zu entnehmen. Das Programm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen und ist laufend antragsoffen.

Der Brandenburg-Kredit für den Ländlichen Raum ist ein Darlehensprogramm der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), das darauf abzielt, die wirtschaftliche Entwicklung in den ländlichen Gebieten zu stärken. Wenn Sie ein kleines oder mittleres Unternehmen in Brandenburg führen und Investitionen in den Bereichen Landwirtschaft, ländliche Entwicklung, Umweltschutz oder Energieeffizienz planen, kann dieser Kredit eine passende Finanzierungslösung bieten. Er unterstützt sowohl Gründungen als auch bereits etablierte Unternehmen bei der Umsetzung wichtiger Vorhaben, die zur Wertschöpfung und zum Erhalt von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum beitragen.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Ihr Unternehmen in Brandenburg im ländlichen Raum angesiedelt ist.
  • Sie zu den kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU) zählen.
  • Ihre Investition die Landwirtschaft, ländliche Entwicklung, den Umweltschutz oder die Energieeffizienz betrifft.
  • Sie eine zinsgünstige Darlehensfinanzierung für Ihr Vorhaben suchen.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Unternehmen außerhalb Brandenburgs oder nicht im ländlichen Raum liegt.
  • Sie ein Großunternehmen sind.
  • Sie einen direkten Investitionszuschuss statt eines Kredits suchen.
  • Ihr Vorhaben nicht in die genannten Förderbereiche fällt.

Förderfähige Kosten und Vorhaben

Der Brandenburg-Kredit für den Ländlichen Raum finanziert in der Regel Investitionen in Sachanlagen wie Maschinen, Gebäude oder Betriebsmittel. Auch immaterielle Investitionen können unter Umständen förderfähig sein. Wichtig ist, dass die Investition einen Bezug zu den Bereichen Landwirtschaft, ländliche Entwicklung, Umweltschutz oder Energieeffizienz aufweist. Typische förderfähige Vorhaben umfassen beispielsweise:

Nicht förderfähig sind in der Regel Umschuldungen, Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Projekte oder rein konsumtive Ausgaben. Die genauen Kriterien für förderfähige Kosten sind der jeweils gültigen Förderrichtlinie zu entnehmen.

So läuft der Antrag für den Brandenburg-Kredit

  1. Beratung und Vorprüfung – Nehmen Sie Kontakt mit der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) auf, um Ihr Vorhaben zu besprechen und eine erste Einschätzung der Förderfähigkeit zu erhalten.
  2. Antragstellung – Reichen Sie den vollständigen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen (Businessplan, Finanzierungsplan, Angebote etc.) bei der ILB ein.
  3. Prüfung und Bewilligung – Die ILB prüft Ihren Antrag. Bei positiver Entscheidung erhalten Sie einen Kreditvertrag.
  4. Auszahlung und Durchführung – Nach Vertragsunterzeichnung und Erfüllung der Auszahlungsvoraussetzungen wird der Kredit ausgezahlt. Sie können Ihr Vorhaben umsetzen.
  5. Verwendungsnachweis – Nach Abschluss des Vorhabens weisen Sie die zweckgemäße Verwendung der Mittel nach.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.

Eckdaten des Brandenburg-Kredits für den Ländlichen Raum

Förderart Kredit
Förderquote siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Region Brandenburg
Status antragsoffen
Förderfähigkeit prüfen

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Häufige Fragen zum Brandenburg-Kredit Ländlicher Raum

Wer kann den Brandenburg-Kredit für den Ländlichen Raum beantragen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Brandenburg, die Investitionen in den definierten Förderbereichen planen.

Wie hoch ist die Förderung durch den Brandenburg-Kredit?

Die Höhe des Kredits sowie die genauen Konditionen wie Zinssätze und Laufzeiten sind abhängig vom individuellen Vorhaben und den jeweils gültigen Förderrichtlinien der ILB. Konkrete Angaben entnehmen Sie bitte der aktuellen Richtlinie oder einem Beratungsgespräch mit der ILB.

Welche Fristen sind für den Antrag zu beachten?

Der Brandenburg-Kredit für den Ländlichen Raum ist grundsätzlich ein laufendes Programm, das heißt, Anträge können kontinuierlich eingereicht werden. Es ist jedoch entscheidend, den Antrag VOR Beginn der Maßnahme zu stellen, da ein vorzeitiger Maßnahmebeginn zum Ausschluss von der Förderung führen kann.

Kann der Kredit mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden?

Die Kumulierung des Brandenburg-Kredits mit anderen öffentlichen Förderprogrammen ist unter Beachtung der beihilferechtlichen Vorgaben (z.B. De-minimis-Regeln oder AGVO) grundsätzlich möglich. Eine individuelle Prüfung durch die ILB ist im Einzelfall erforderlich, um Überschreitungen von Förderhöchstgrenzen zu vermeiden.

Welche Branchen profitieren besonders vom Brandenburg-Kredit?

Besonders profitieren Unternehmen aus der Land-, Forst- und Fischwirtschaft, dem produzierenden Gewerbe, dem Handel sowie Dienstleistungsunternehmen, deren Investitionen die ländliche Entwicklung, den Umweltschutz oder die Energieeffizienz in Brandenburg fördern.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.

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