Thüringer Landesregierung laufend

Förderung der Tierzucht in Thüringen: Investitionszuschüsse

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Thüringen
Zielgruppe
kleines_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Die Förderung der Tierzucht in Thüringen unterstützt Verbände und Unternehmen der Landwirtschaft mit Zuschüssen. Ziel ist die Verbesserung der Tierzuchtleistung und -gesundheit. Das Programm richtet sich an Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen. Die konkrete Förderhöhe entnehmen Sie der offiziellen Richtlinie, da keine pauschalen Quoten genannt werden.

Wer bekommt was in der Thüringer Tierzuchtförderung?

Die Thüringer Landesregierung unterstützt mit der Förderung der Tierzucht gezielt die Weiterentwicklung und Sicherung der landwirtschaftlichen Tierhaltung im Freistaat. Antragsberechtigt sind Verbände und Unternehmen, die in der Land- und Forstwirtschaft sowie der Fischwirtschaft tätig sind. Das Programm konzentriert sich auf Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen (KMU), um deren Wettbewerbsfähigkeit und die Qualität der Tierzucht zu stärken.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie ein Kleinst-, Klein- oder Mittelunternehmen der Landwirtschaft sind.
  • Sie als Verband oder Unternehmen in Thüringen die Tierzucht verbessern möchten.
  • Ihr Vorhaben der Steigerung von Tierzuchtleistung oder -gesundheit dient.
✗ Eher nicht, wenn
  • Sie kein Unternehmen oder Verband der Landwirtschaft sind.
  • Ihr Unternehmen als Großunternehmen eingestuft wird.
  • Ihr Betrieb nicht in Thüringen ansässig ist.

Förderfähige Kosten und Investitionen

Die Förderrichtlinie zur Tierzucht in Thüringen zielt darauf ab, Investitionen zu unterstützen, die direkt der Verbesserung der Tierzucht dienen. Dazu können Maßnahmen zur Steigerung der Zuchtleistung, zur Verbesserung der Tiergesundheit oder zur Anpassung an neue Haltungsstandards gehören. Die genauen förderfähigen Kosten und die jeweiligen Obergrenzen sind der detaillierten Förderrichtlinie zu entnehmen. Es handelt sich um einen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.

So läuft der Antrag zur Förderung der Tierzucht

Der Antrag auf Förderung der Tierzucht in Thüringen muss in der Regel über die zuständige Landesbehörde eingereicht werden. Der Prozess umfasst mehrere Schritte:

  1. Informationsbeschaffung – Prüfen Sie die aktuelle Förderrichtlinie und die spezifischen Aufrufe, um sicherzustellen, dass Ihr Vorhaben den Anforderungen entspricht.
  2. Antragstellung – Füllen Sie die erforderlichen Formulare vollständig aus und reichen Sie alle benötigten Unterlagen fristgerecht ein.
  3. Prüfung und Bewilligung – Ihr Antrag wird von der zuständigen Behörde geprüft. Bei positivem Bescheid erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid.
  4. Durchführung und Verwendungsnachweis – Setzen Sie das Vorhaben um und dokumentieren Sie alle Ausgaben sorgfältig für den späteren Verwendungsnachweis.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.

Eckdaten zur Förderung der Tierzucht in Thüringen

Förderart Zuschuss
Förderquote siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Thüringer Landesregierung
Region Thüringen
Status antragsoffen
Förderfähigkeit prüfen

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Häufige Fragen zur Förderung der Tierzucht

Wer kann die Förderung der Tierzucht beantragen?

Antragsberechtigt sind Verbände und Unternehmen, die in der Land- und Forstwirtschaft sowie der Fischwirtschaft in Thüringen tätig sind. Das Programm zielt auf Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen ab.

Wie hoch ist die Förderung für die Tierzucht?

Die Förderhöhe und die genauen Quoten sind nicht pauschal festgelegt, sondern variieren je nach den spezifischen Maßnahmen und dem jeweiligen Aufruf. Eine detaillierte Übersicht finden Sie in der aktuellen Förderrichtlinie.

Welche Arten von Tierhaltung werden gefördert?

Die Förderung richtet sich an die Verbesserung der Tierzuchtleistung und -gesundheit im Allgemeinen. Spezifische Tierarten oder Haltungsformen sind der Förderrichtlinie zu entnehmen. Der Fokus liegt auf der Entwicklung und Sicherung der landwirtschaftlichen Tierhaltung.

Kann diese Förderung mit anderen Programmen kombiniert werden?

Die Kumulierung mit anderen Förderprogrammen ist grundsätzlich möglich, muss jedoch den beihilferechtlichen Vorgaben und den spezifischen Regelungen der Förderrichtlinie entsprechen. Eine Prüfung im Einzelfall ist ratsam, um eine Überförderung auszuschließen.

Was sind typische Ablehnungsgründe?

Häufige Ablehnungsgründe sind ein vorzeitiger Maßnahmebeginn vor Antragstellung, unvollständige Antragsunterlagen oder die Nichterfüllung der formalen Voraussetzungen, wie zum Beispiel die Unternehmensgröße oder der Standort außerhalb Thüringens.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.

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