Investitionsbank Berlin (IBB) laufend

KMU-Fonds Gründung & Wachstum: Berliner Finanzierung für Ihr Unternehmen

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Darlehen
Region
Berlin
Zielgruppe
Existenzgründung
Das Wichtigste in Kürze
Der KMU-Fonds Gründung Wachstum in Berlin richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründer, die Finanzierungen für die Gründung, Festigung oder Expansion suchen. Das Programm bietet Kredite zu flexiblen Konditionen. Die genaue Förderhöhe und die spezifischen Konditionen entnehmen Sie bitte den aktuellen Richtlinien, da diese projektbezogen variieren.

Klartext-Einordnung: Wer bekommt was?

Die Gründungs- und Wachstumsfinanzierung aus dem Berliner KMU-Fonds Gründung Wachstum unterstützt Unternehmen in verschiedenen Phasen. Von der Existenzgründung über die Festigung am Markt bis hin zu konkreten Wachstumsprojekten können kleine und mittlere Unternehmen sowie Kleinstunternehmen und Existenzgründer in Berlin diesen Kredit beantragen. Ziel ist es, die wirtschaftliche Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit in der Region zu stärken. Die genauen Kreditkonditionen, wie Zinssätze und Laufzeiten, werden individuell auf Ihr Vorhaben abgestimmt und sind der jeweils aktuellen Förderrichtlinie zu entnehmen.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Ihr Unternehmen oder Ihre Gründung in Berlin ansässig ist.
  • Sie ein kleines, Kleinst- oder mittleres Unternehmen führen.
  • Sie eine Finanzierung für Gründung, Festigung oder Wachstum benötigen.
  • Sie die Bonitätskriterien für einen Kredit erfüllen können.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Unternehmen außerhalb Berlins liegt.
  • Sie ein Großunternehmen sind.
  • Ihr Vorhaben nicht den Förderzielen der Berliner Wirtschaftsförderung entspricht.
  • Sie keine Kreditwürdigkeit nachweisen können.

Förderfähige Kosten und Investitionen

Der KMU-Fonds Gründung und Wachstum kann zur Finanzierung verschiedenster Investitionen und Betriebsmittel eingesetzt werden, die im Zusammenhang mit Ihrer Existenzgründung, der Festigung Ihres Unternehmens oder konkreten Wachstumsprojekten stehen. Dazu zählen beispielsweise:

  • Investitionen in Sachanlagen (Maschinen, Ausstattung, Fahrzeuge).
  • Kauf oder Entwicklung von immateriellen Wirtschaftsgütern (Software, Patente).
  • Erwerb von Betriebsgrundstücken oder Gebäuden.
  • Finanzierung von Betriebsmitteln (Material, Warenlager, Personalkosten).
  • Marketing- und Vertriebsmaßnahmen im Rahmen des Wachstums.

Details zu den exakt förderfähigen Kosten und eventuellen Ausschlusskriterien entnehmen Sie bitte der aktuellen Förderrichtlinie des KMU-Fonds.

So läuft der Antrag

  1. Beratung und Vorbereitung – Nehmen Sie Kontakt mit der Investitionsbank Berlin (IBB) oder einem Finanzierungspartner auf, um Ihr Vorhaben zu besprechen und die Antragsunterlagen vorzubereiten.
  2. Antragstellung – Reichen Sie den vollständigen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen (Businessplan, Finanzierungsübersicht etc.) bei der zuständigen Stelle ein.
  3. Prüfung und Bewilligung – Ihr Antrag wird geprüft. Bei positiver Entscheidung erhalten Sie einen Kreditvertrag.
  4. Auszahlung und Umsetzung – Nach Vertragsabschluss erfolgt die Auszahlung der Kreditmittel, und Sie können Ihr Vorhaben umsetzen.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.

Eckdaten zum Programm

Programmname Gründungs- und Wachstumsfinanzierung aus dem KMU-Fonds
Förderart Kredit
Förderquote variabel – siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag variabel – siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Investitionsbank Berlin (IBB)
Region Berlin
Zielgruppe kleine, Kleinst- und mittlere Unternehmen, Existenzgründer
Status antragsoffen
Förderfähigkeit prüfen

Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?

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Häufige Fragen zur Gründungs- und Wachstumsfinanzierung aus dem KMU-Fonds

Wer kann die Gründungs- und Wachstumsfinanzierung beantragen?

Antragsberechtigt sind kleine, Kleinst- und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründer, die ihren Unternehmenssitz oder eine Betriebsstätte in Berlin haben und eine Finanzierung für Gründung, Festigung oder Wachstum benötigen.

Wie hoch ist die mögliche Kreditsumme aus dem KMU-Fonds?

Die genaue Kredithöhe ist variabel und wird individuell auf das jeweilige Vorhaben zugeschnitten. Sie richtet sich nach dem Finanzierungsbedarf und der Bonität des Antragstellers. Verbindliche Angaben finden Sie in der aktuellen Förderrichtlinie.

Welche Vorhaben werden mit dem KMU-Fonds gefördert?

Gefördert werden Vorhaben im Bereich Existenzgründung, Unternehmensfestigung und Wachstum. Dies umfasst Investitionen in Sachanlagen, immaterielle Wirtschaftsgüter, Betriebsmittel sowie Maßnahmen zur Markterschließung, sofern diese in Berlin realisiert werden.

Kann der Kredit mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden?

Eine Kumulierung mit anderen Förderprogrammen ist grundsätzlich möglich, muss jedoch den beihilferechtlichen Vorgaben (z. B. De-minimis-Regelungen oder AGVO) entsprechen. Wir empfehlen, dies im Vorfeld mit einem Förderberater oder der Investitionsbank Berlin abzuklären.

Was ist der häufigste Grund für eine Ablehnung?

Ein häufiger Ablehnungsgrund ist ein unzureichender Businessplan oder eine fehlende Bonität. Auch ein bereits begonnener Maßnahmebeginn vor der Antragstellung oder eine unvollständige Antragsdokumentation können zur Ablehnung führen. Achten Sie auf eine sorgfältige Vorbereitung.

Ähnliche Förderprogramme in Berlin und bundesweit

Neben der Gründungs- und Wachstumsfinanzierung aus dem KMU-Fonds gibt es weitere Unterstützungsmöglichkeiten für Berliner Unternehmen und Existenzgründer:

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.