Zuwendungen für Agroforstsysteme Förderung in M-V | industriefoerderung.de
Die Zuwendungen für Investitionen landwirtschaftlicher Unternehmen zur Einrichtung von Agroforstsystemen (AFo-RL M-V) unterstützen Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern bei der Umsetzung von nachhaltigen Landnutzungskonzepten. Agroforstsysteme kombinieren auf derselben Fläche Gehölze mit Ackerbau oder Viehzucht und tragen so zur Biodiversität, Bodengesundheit und zum Klimaschutz bei. Dieses Förderprogramm stellt sicher, dass Unternehmen, die in solche zukunftsweisenden Methoden investieren, finanziell entlastet werden.
- Sie ein landwirtschaftliches Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern führen.
- Sie in die Einrichtung von Agroforstsystemen investieren möchten.
- Ihr Unternehmen als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) eingestuft ist.
- Sie nachhaltige Landnutzungspraktiken etablieren wollen.
- Ihr Unternehmen außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns ansässig ist.
- Sie kein landwirtschaftliches Unternehmen sind.
- Ihr Vorhaben nicht die Kriterien eines Agroforstsystems erfüllt.
- Sie bereits vor Antragstellung mit dem Vorhaben begonnen haben.
Förderfähige Investitionen und Kosten
Die Förderung zielt auf Investitionen ab, die direkt der Etablierung von Agroforstsystemen dienen. Dazu gehören in der Regel Kosten für die Pflanzung von Gehölzen, den Schutz der Jungpflanzen, notwendige Erdarbeiten und ähnliche Maßnahmen. Detaillierte Informationen zu den spezifisch förderfähigen Kosten und Ausgabenkategorien entnehmen Sie bitte der aktuellen Förderrichtlinie. Es ist entscheidend, dass alle geplanten Investitionen den Programmzielen entsprechen und klar dokumentiert werden.
So läuft der Antrag für Agroforstsysteme Förderung
- Richtlinie prüfen – Informieren Sie sich umfassend über die aktuellen Bestimmungen der AFo-RL M-V, insbesondere zu den konkreten Anforderungen an Agroforstsysteme und die förderfähigen Maßnahmen.
- Antrag vorbereiten – Stellen Sie alle erforderlichen Unterlagen zusammen, darunter detaillierte Beschreibungen des Vorhabens, Kostenkalkulationen und Nachweise der Antragsberechtigung.
- Antrag einreichen – Reichen Sie den vollständigen Antrag bei der zuständigen Behörde in Mecklenburg-Vorpommern ein. Achten Sie auf eventuelle Fristen und die korrekte Form der Einreichung.
- Bewilligung abwarten – Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid, sofern Ihr Vorhaben den Kriterien entspricht und die Mittel verfügbar sind.
- Vorhaben umsetzen – Beginnen Sie mit der Umsetzung Ihres Agroforstsystems gemäß den Vorgaben des Zuwendungsbescheids.
- Verwendungsnachweis erbringen – Nach Abschluss des Vorhabens reichen Sie einen detaillierten Verwendungsnachweis über die getätigten Investitionen ein.
Eckdaten zur Agroforstsysteme Förderung in M-V
| Förderart | Zuschuss |
| Förderquote | – siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | – siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | Land Mecklenburg-Vorpommern |
| Region | Mecklenburg-Vorpommern |
| Status | laufend prüfen |
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Häufige Fragen zur Agroforstsysteme Förderung in M-V
Wer kann die Agroforstsysteme Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Unternehmen, die ihren Sitz in Mecklenburg-Vorpommern haben und als kleines, Kleinst- oder mittleres Unternehmen (KMU) eingestuft sind. Die Förderung richtet sich speziell an Betriebe aus der Land-, Forst- und Fischwirtschaft.
Wie hoch ist der Zuschuss für Agroforstsysteme?
Die genaue Förderhöhe und -quote sind nicht pauschal festgelegt und müssen der jeweils aktuellen Förderrichtlinie entnommen werden. Das Programm wird als Zuschuss gewährt, die genaue Höhe hängt von den spezifischen Investitionen und den geltenden Beihilferegeln ab.
Was sind förderfähige Investitionen?
Förderfähig sind Investitionen, die der Einrichtung von Agroforstsystemen dienen. Dies umfasst typischerweise Kosten für Pflanzmaterial, Pflanzarbeiten, Schutzvorrichtungen für Gehölze sowie vorbereitende Maßnahmen. Eine detaillierte Liste der förderfähigen Ausgaben finden Sie in der Förderrichtlinie des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Kann die Förderung mit anderen Programmen kombiniert werden?
Die Kumulierung mit anderen Förderprogrammen ist grundsätzlich möglich, unterliegt aber den beihilferechtlichen Vorgaben, insbesondere der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) oder der De-minimis-Verordnung. Prüfen Sie in jedem Einzelfall die spezifischen Kumulierungsvorschriften in der aktuellen Richtlinie und in den Bedingungen der anderen Programme.
Was ist der häufigste Fehler bei der Antragstellung?
Der häufigste Ablehnungsgrund ist der sogenannte „Maßnahmebeginn vor Antragstellung“. Wer mit dem Vorhaben beginnt, bevor der Förderantrag offiziell eingereicht und bewilligt wurde, verliert in der Regel den Anspruch auf Förderung komplett. Achten Sie daher unbedingt auf die korrekte Reihenfolge.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.