Bürgschaftsbanken der Länder (im Auftrag des Bundes) laufend

Bürgschaften für Leasingfinanzierungen: Ihr Weg zur Investition

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Bürgschaft
Region
Bund
Zielgruppe
Existenzgründung
Das Wichtigste in Kürze
Die Bürgschaften für Leasingfinanzierungen des Bundes unterstützen kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründer dabei, notwendige Investitionen über Leasing zu tätigen. Sie schließen eine Lücke bei fehlenden banküblichen Sicherheiten. So können Unternehmen aus nahezu allen Branchen Maschinen, Anlagen oder IT-Infrastruktur leasen und ihre Liquidität schonen.

Die Bürgschaften für Leasingfinanzierungen sind ein wichtiges Instrument des Bundes, um mittelständischen Unternehmen und Existenzgründern den Zugang zu notwendigen Investitionen zu erleichtern. Oft scheitert die Finanzierung von Maschinen, Fahrzeugen oder IT-Equipment am Mangel an banküblichen Sicherheiten. Hier springen die Bürgschaftsbanken ein und übernehmen einen Großteil des Ausfallrisikos für die Leasinggesellschaft. Dies öffnet Unternehmen, die ansonsten Schwierigkeiten hätten, die Türen zu flexiblen Leasinglösungen.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Ihr Unternehmen zu den kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU) zählt.
  • Sie Existenzgründer sind und Investitionen per Leasing planen.
  • Sie Maschinen, Anlagen, Fahrzeuge oder IT-Hardware leasen möchten.
  • Ihnen für eine Leasingfinanzierung die nötigen Sicherheiten fehlen.
  • Ihr Unternehmen im produzierenden Gewerbe, Handwerk, Handel, Dienstleistung, freien Berufen, Gastgewerbe oder der Kultur- und Kreativwirtschaft tätig ist.
✗ Eher nicht, wenn
  • Sie ein Großunternehmen sind.
  • Sie bereits über ausreichende bankübliche Sicherheiten verfügen.
  • Sie eine reine Finanzierung ohne konkrete Investition suchen.
  • Ihr Vorhaben nicht in Deutschland umgesetzt wird.

Förderfähige Investitionen und Kosten

Die Bürgschaften sind primär für Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter gedacht, die über Leasing finanziert werden. Dazu zählen typischerweise:

  • Maschinen und Produktionsanlagen
  • Fahrzeuge (PKW, LKW, Nutzfahrzeuge)
  • IT-Hardware und Software
  • Büroausstattung
  • Medizintechnik

Wichtig ist, dass es sich um eine Neuinvestition oder eine Modernisierung handelt, die die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens stärkt. Die genaue Höhe der Bürgschaft und die Konditionen sind nicht pauschal festgelegt, sondern richten sich nach dem individuellen Fall und der Prüfung durch die jeweilige Bürgschaftsbank. Details dazu finden Sie in der offiziellen Förderrichtlinie.

So läuft der Antrag für Bürgschaften Leasingfinanzierungen

  1. Beratung und Vorbereitung – Nehmen Sie Kontakt mit einer Bürgschaftsbank in Ihrer Region auf oder lassen Sie sich von einem Finanzierungspartner beraten, um die Förderfähigkeit Ihres Vorhabens zu prüfen.
  2. Antragstellung bei der Bürgschaftsbank – Reichen Sie Ihren Antrag und die notwendigen Unterlagen (Businessplan, Finanzierungsübersicht, Leasingangebot) bei der zuständigen Bürgschaftsbank ein.
  3. Prüfung und Bürgschaftszusage – Die Bürgschaftsbank prüft Ihr Vorhaben und Ihre Bonität. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie eine Bürgschaftszusage.
  4. Abschluss des Leasingvertrags – Mit der Bürgschaftszusage können Sie den Leasingvertrag mit der Leasinggesellschaft abschließen.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen. Dies ist auch bei Leasingfinanzierungen zu beachten.

Eckdaten des Förderprogramms

Förderart Bürgschaft
Förderquote – siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag – siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Bürgschaftsbanken der Länder (im Auftrag des Bundes)
Region Bund (bundesweit)
Status laufend
Förderfähigkeit prüfen

Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?

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Häufige Fragen zu Bürgschaften für Leasingfinanzierungen

Wer kann Bürgschaften für Leasingfinanzierungen beantragen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Existenzgründer in Deutschland. Dies umfasst Unternehmen aus nahezu allen Branchen, darunter produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel, Dienstleistungen, freie Berufe, Gastgewerbe und die Kultur- und Kreativwirtschaft.

Was ist der Zweck einer Leasingbürgschaft?

Eine Leasingbürgschaft dient dazu, fehlende bankübliche Sicherheiten für eine Leasingfinanzierung auszugleichen. Sie reduziert das Risiko für die Leasinggesellschaft und ermöglicht es Unternehmen, die notwendigen Investitionen in Maschinen, Anlagen oder IT über Leasing zu tätigen, ohne ihre Liquidität stark zu belasten.

Welche Kosten sind über Bürgschaften Leasingfinanzierungen förderfähig?

Förderfähig sind in der Regel Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter wie Maschinen, Anlagen, Fahrzeuge und IT-Hardware, die über einen Leasingvertrag finanziert werden. Es muss sich um eine Neuinvestition oder Modernisierung handeln, die die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens stärkt. Die genauen förderfähigen Kosten entnehmen Sie bitte der aktuellen Richtlinie.

Kann eine Bürgschaft für Leasingfinanzierungen mit anderen Förderungen kombiniert werden?

Die Kumulierung von Förderprogrammen ist komplex und muss im Einzelfall geprüft werden. Grundsätzlich sind Bürgschaften so konzipiert, dass sie eine Finanzierung ermöglichen. Ob und inwieweit sie mit anderen Zuschüssen oder Krediten kombinierbar sind, hängt von den jeweiligen Beihilferegeln und den spezifischen Programmbedingungen ab. Eine frühzeitige Abstimmung mit der Bürgschaftsbank ist empfehlenswert.

Passende Förderprogramme finden

Neben den Bürgschaften für Leasingfinanzierungen gibt es weitere Programme, die Ihre Investitionen oder Ihre Gründung unterstützen können:

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.