Bürgschaften für Leasingfinanzierungen: Ihr Weg zur Investition
Die Bürgschaften für Leasingfinanzierungen sind ein wichtiges Instrument des Bundes, um mittelständischen Unternehmen und Existenzgründern den Zugang zu notwendigen Investitionen zu erleichtern. Oft scheitert die Finanzierung von Maschinen, Fahrzeugen oder IT-Equipment am Mangel an banküblichen Sicherheiten. Hier springen die Bürgschaftsbanken ein und übernehmen einen Großteil des Ausfallrisikos für die Leasinggesellschaft. Dies öffnet Unternehmen, die ansonsten Schwierigkeiten hätten, die Türen zu flexiblen Leasinglösungen.
- Ihr Unternehmen zu den kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU) zählt.
- Sie Existenzgründer sind und Investitionen per Leasing planen.
- Sie Maschinen, Anlagen, Fahrzeuge oder IT-Hardware leasen möchten.
- Ihnen für eine Leasingfinanzierung die nötigen Sicherheiten fehlen.
- Ihr Unternehmen im produzierenden Gewerbe, Handwerk, Handel, Dienstleistung, freien Berufen, Gastgewerbe oder der Kultur- und Kreativwirtschaft tätig ist.
- Sie ein Großunternehmen sind.
- Sie bereits über ausreichende bankübliche Sicherheiten verfügen.
- Sie eine reine Finanzierung ohne konkrete Investition suchen.
- Ihr Vorhaben nicht in Deutschland umgesetzt wird.
Förderfähige Investitionen und Kosten
Die Bürgschaften sind primär für Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter gedacht, die über Leasing finanziert werden. Dazu zählen typischerweise:
- Maschinen und Produktionsanlagen
- Fahrzeuge (PKW, LKW, Nutzfahrzeuge)
- IT-Hardware und Software
- Büroausstattung
- Medizintechnik
Wichtig ist, dass es sich um eine Neuinvestition oder eine Modernisierung handelt, die die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens stärkt. Die genaue Höhe der Bürgschaft und die Konditionen sind nicht pauschal festgelegt, sondern richten sich nach dem individuellen Fall und der Prüfung durch die jeweilige Bürgschaftsbank. Details dazu finden Sie in der offiziellen Förderrichtlinie.
So läuft der Antrag für Bürgschaften Leasingfinanzierungen
- Beratung und Vorbereitung – Nehmen Sie Kontakt mit einer Bürgschaftsbank in Ihrer Region auf oder lassen Sie sich von einem Finanzierungspartner beraten, um die Förderfähigkeit Ihres Vorhabens zu prüfen.
- Antragstellung bei der Bürgschaftsbank – Reichen Sie Ihren Antrag und die notwendigen Unterlagen (Businessplan, Finanzierungsübersicht, Leasingangebot) bei der zuständigen Bürgschaftsbank ein.
- Prüfung und Bürgschaftszusage – Die Bürgschaftsbank prüft Ihr Vorhaben und Ihre Bonität. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie eine Bürgschaftszusage.
- Abschluss des Leasingvertrags – Mit der Bürgschaftszusage können Sie den Leasingvertrag mit der Leasinggesellschaft abschließen.
Eckdaten des Förderprogramms
| Förderart | Bürgschaft |
| Förderquote | – siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | – siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | Bürgschaftsbanken der Länder (im Auftrag des Bundes) |
| Region | Bund (bundesweit) |
| Status | laufend |
Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?
Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Wir gleichen Ihr Vorhaben mit passenden Programmen ab und vermitteln bei Bedarf an einen spezialisierten Förderberater in Ihrer Region.
Häufige Fragen zu Bürgschaften für Leasingfinanzierungen
Wer kann Bürgschaften für Leasingfinanzierungen beantragen?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Existenzgründer in Deutschland. Dies umfasst Unternehmen aus nahezu allen Branchen, darunter produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel, Dienstleistungen, freie Berufe, Gastgewerbe und die Kultur- und Kreativwirtschaft.
Was ist der Zweck einer Leasingbürgschaft?
Eine Leasingbürgschaft dient dazu, fehlende bankübliche Sicherheiten für eine Leasingfinanzierung auszugleichen. Sie reduziert das Risiko für die Leasinggesellschaft und ermöglicht es Unternehmen, die notwendigen Investitionen in Maschinen, Anlagen oder IT über Leasing zu tätigen, ohne ihre Liquidität stark zu belasten.
Welche Kosten sind über Bürgschaften Leasingfinanzierungen förderfähig?
Förderfähig sind in der Regel Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter wie Maschinen, Anlagen, Fahrzeuge und IT-Hardware, die über einen Leasingvertrag finanziert werden. Es muss sich um eine Neuinvestition oder Modernisierung handeln, die die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens stärkt. Die genauen förderfähigen Kosten entnehmen Sie bitte der aktuellen Richtlinie.
Kann eine Bürgschaft für Leasingfinanzierungen mit anderen Förderungen kombiniert werden?
Die Kumulierung von Förderprogrammen ist komplex und muss im Einzelfall geprüft werden. Grundsätzlich sind Bürgschaften so konzipiert, dass sie eine Finanzierung ermöglichen. Ob und inwieweit sie mit anderen Zuschüssen oder Krediten kombinierbar sind, hängt von den jeweiligen Beihilferegeln und den spezifischen Programmbedingungen ab. Eine frühzeitige Abstimmung mit der Bürgschaftsbank ist empfehlenswert.
Passende Förderprogramme finden
Neben den Bürgschaften für Leasingfinanzierungen gibt es weitere Programme, die Ihre Investitionen oder Ihre Gründung unterstützen können:
- KfW Unternehmerkredit: Ein beliebter Kredit für Investitionen und Betriebsmittel.
- Gründungsoffensive Deutschland: Unterstützt Existenzgründer mit verschiedenen Instrumenten.
- Investitionszuschuss Maschinen: Ratgeber zu Zuschüssen für Maschinenerwerb.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.