Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) stichtag

DigiRess II Förderung NRW: Digitale Ressourceneffizienz in zirkulären Prozessen

Geprüft am 2026-06-17
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Nordrhein-Westfalen
Zielgruppe
grosses_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Die DigiRess II Förderung NRW unterstützt Unternehmen in Nordrhein-Westfalen bei der Entwicklung und Implementierung digitaler Anwendungen. Ziel ist die Steigerung der Ressourceneffizienz in zirkulären Produktionsprozessen. Als Zuschuss wird Ihr Vorhaben gefördert, wenn Sie innovative Lösungen für nachhaltigere Wertschöpfungsketten in den Kohleregionen entwickeln.

Das Programm „Förderung von Projekten zum Thema digitale Anwendungen zur Steigerung der Ressourceneffizienz in zirkulären Produktionsprozessen Modellvorhaben Kohleregionen (DigiRess II)“ richtet sich an Unternehmen aller Größenordnungen in Nordrhein-Westfalen. Es fördert innovative Projekte, die durch digitale Technologien einen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und zur Schonung natürlicher Ressourcen leisten. Insbesondere sollen in den Kohleregionen neue Impulse für nachhaltige Produktionsweisen gesetzt werden.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Ihr Unternehmen in Nordrhein-Westfalen ansässig ist.
  • Sie digitale Anwendungen zur Steigerung der Ressourceneffizienz entwickeln oder implementieren möchten.
  • Ihr Projekt auf zirkuläre Produktionsprozesse und nachhaltige Wertschöpfungsketten abzielt.
  • Sie ein Modellvorhaben in den Kohleregionen realisieren.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Unternehmen nicht in Nordrhein-Westfalen ansässig ist.
  • Ihr Projekt keinen Bezug zu digitalen Anwendungen oder Ressourceneffizienz hat.
  • Es sich nicht um zirkuläre Produktionsprozesse handelt.
  • Sie bereits vor Antragstellung mit dem Vorhaben begonnen haben.

Förderfähige Kosten und Projektinhalte

Die DigiRess II Förderung NRW unterstützt in der Regel Kosten für Forschung und Entwicklung, Investitionen in Hard- und Software, Personalkosten für Projektmitarbeiter sowie externe Dienstleistungen im Rahmen des Vorhabens. Das Programm zielt darauf ab, durch digitale Lösungen die Nutzung von Primärrohstoffen zu reduzieren, Abfälle zu minimieren und die Wiederverwendung sowie das Recycling von Materialien zu fördern. Detaillierte Informationen zu den förderfähigen Ausgaben und deren Anerkennung finden Sie in der aktuellen Förderrichtlinie des Programms.

So läuft der Antrag

Der Antragsprozess für die DigiRess II Förderung ist in der Regel mehrstufig. Beachten Sie, dass die genauen Schritte und Fristen oft an spezifische Förderaufrufe gebunden sind. Eine frühzeitige Prüfung der aktuellen Ausschreibungsbedingungen ist entscheidend.

  1. Informationsphase: Prüfen Sie die aktuellen Förderaufrufe und Richtlinien des Programms, um sicherzustellen, dass Ihr Vorhaben den spezifischen Anforderungen entspricht.
  2. Konzeptentwicklung: Erarbeiten Sie ein detailliertes Projektkonzept, das die digitale Anwendung, die angestrebte Ressourceneffizienz und den Bezug zu zirkulären Produktionsprozessen klar darlegt.
  3. Antragstellung: Reichen Sie Ihren vollständigen Förderantrag über das vorgegebene Portal oder bei der zuständigen Behörde ein. Achten Sie auf alle geforderten Unterlagen und Fristen.
  4. Prüfung und Bewilligung: Ihr Antrag wird geprüft. Bei positivem Bescheid erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid.
  5. Projektdurchführung und Nachweis: Setzen Sie Ihr Projekt gemäß dem genehmigten Konzept um und führen Sie die erforderlichen Verwendungsnachweise.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.

Eckdaten zur DigiRess II Förderung

Förderart Zuschuss
Förderquote individuell, siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag individuell, siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Region Nordrhein-Westfalen
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Häufige Fragen zur DigiRess II Förderung

Wer kann die DigiRess II Förderung in Anspruch nehmen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Größenordnungen, von Kleinstunternehmen bis zu Großunternehmen, die eine Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen unterhalten und Projekte im Förderbereich der digitalen Ressourceneffizienz umsetzen möchten.

Welche Projekte werden im Rahmen von DigiRess II gefördert?

Gefördert werden Projekte, die digitale Anwendungen zur Steigerung der Ressourceneffizienz in zirkulären Produktionsprozessen entwickeln oder implementieren. Ein besonderer Fokus liegt auf Modellvorhaben in den Kohleregionen.

Wie hoch ist die Förderung bei DigiRess II?

Die genaue Förderhöhe und -quote sind nicht pauschal festgelegt, da sie von den spezifischen Projektmodulen und den jeweiligen Förderaufrufen abhängen. Detaillierte Informationen dazu finden Sie in der aktuellen Förderrichtlinie.

Was bedeutet „Maßnahmebeginn“ bei diesem Förderprogramm?

„Maßnahmebeginn“ bezeichnet den Zeitpunkt, an dem Sie mit der Umsetzung Ihres Vorhabens beginnen. Dies kann bereits die Bestellung von Maschinen oder die Beauftragung von Dienstleistungen sein. Der Antrag muss zwingend vor diesem Zeitpunkt gestellt werden, da sonst der Förderanspruch entfallen kann.

Ist die DigiRess II Förderung mit anderen Programmen kombinierbar?

Die Kumulierung von Förderungen ist grundsätzlich möglich, unterliegt jedoch den beihilferechtlichen Vorgaben der EU (z.B. De-minimis-Verordnung oder Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO). Prüfen Sie im Einzelfall die jeweiligen Förderrichtlinien und lassen Sie sich bei Bedarf beraten, um eine korrekte Kumulierung sicherzustellen.

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Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 17.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.