Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) laufend prüfen

Förderung: Internationale Bioökonomie-Verbundvorhaben 2027 Japan/Queensland

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Bund
Zielgruppe
forschungseinrichtung
Das Wichtigste in Kürze
Die Förderung für internationale Verbundvorhaben im Rahmen der Nationalen Bioökonomiestrategie 2027 unterstützt Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen. Es werden Forschungsprojekte mit Partnern in Japan oder Queensland (Australien) gefördert, um die Bioökonomie global zu stärken. Die genaue Förderhöhe und -quote ist der jeweiligen Förderrichtlinie zu entnehmen.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt mit dem Programm Bioökonomie International 2027 die Zusammenarbeit deutscher Forschungseinrichtungen und Unternehmen mit Partnern in Japan und dem australischen Bundesstaat Queensland. Ziel ist die Stärkung der Bioökonomie durch innovative Forschungs- und Entwicklungsprojekte. Der Fokus liegt auf Themen wie nachhaltige Produktion von Biomaterialien, Kreislaufwirtschaft und biotechnologische Verfahren. Da die Förderhöhe und -quote je nach spezifischem Aufruf und Vorhaben variieren, ist eine genaue Prüfung der aktuellen Förderrichtlinie unerlässlich.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie eine Hochschule, Forschungseinrichtung oder ein Unternehmen sind.
  • Sie ein Forschungsprojekt im Bereich Bioökonomie planen.
  • Sie mit Partnern in Japan oder Queensland kooperieren möchten.
  • Ihr Vorhaben zur Nationalen Bioökonomiestrategie passt.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Projekt keinen internationalen Partnerbezug zu Japan/Queensland hat.
  • Sie keine Forschungstätigkeiten im Bereich Bioökonomie durchführen.
  • Sie bereits mit dem Vorhaben begonnen haben.
  • Sie ausschließlich eine Investitionsförderung suchen.

Welche Kosten sind förderfähig?

Die förderfähigen Kosten umfassen in der Regel Ausgaben, die direkt mit dem Forschungsvorhaben in Verbindung stehen. Dazu gehören:

  • Personalkosten für wissenschaftliches und technisches Personal
  • Sachkosten für Verbrauchsmaterialien, Geräte und Software
  • Reisekosten für die internationale Zusammenarbeit
  • Kosten für Auftragsforschung und Dienstleistungen

Nicht förderfähig sind in der Regel allgemeine Betriebskosten oder Investitionen, die nicht direkt dem Forschungsprojekt zuzuordnen sind. Die genauen Details zu den förderfähigen Ausgaben finden Sie in der aktuellen Förderrichtlinie des Programms.

So läuft der Antrag

  1. Recherche und Partnerfindung – Informieren Sie sich über die spezifischen Anforderungen des aktuellen Förderaufrufs und finden Sie geeignete Forschungspartner in Japan oder Queensland.
  2. Konzeptentwicklung – Erarbeiten Sie gemeinsam mit Ihren internationalen Partnern ein detailliertes Forschungskonzept, das die Ziele, Arbeitspakete und den Zeitplan des Verbundvorhabens beschreibt.
  3. Antragstellung – Reichen Sie den vollständigen Projektantrag fristgerecht über das dafür vorgesehene Online-Portal ein. Achten Sie auf alle geforderten Anlagen und Nachweise.
  4. Begutachtung und Bewilligung – Ihr Antrag wird von Fachgutachtern geprüft. Bei positiver Bewertung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid.
  5. Projektstart und Durchführung – Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids können Sie mit dem Vorhaben beginnen und regelmäßige Fortschrittsberichte einreichen.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.
Förderart Zuschuss
Förderquote siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Region Bund
Status laufend prüfen
Förderfähigkeit prüfen

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Häufige Fragen zur Bioökonomie International 2027

Wer kann die Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen, die ihren Sitz in Deutschland haben und ein Verbundvorhaben mit Partnern in Japan oder Queensland planen.

Wie hoch ist die Förderquote?

Die genaue Förderquote ist im amtlichen Datensatz nicht explizit genannt und muss der aktuellen Förderrichtlinie entnommen werden. Sie hängt in der Regel von der Art des Antragstellers (z.B. Hochschule, KMU, Großunternehmen) und dem Charakter des Vorhabens ab.

Was ist ein „Maßnahmebeginn“ und warum ist er wichtig?

Der „Maßnahmebeginn“ ist der Zeitpunkt, zu dem Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen, z.B. durch Abschluss eines Liefervertrags oder die Bestellung von Material. Der Antrag muss zwingend vor diesem Zeitpunkt gestellt werden. Ein Verstoß führt in der Regel zum Ausschluss von der Förderung.

Kann das Programm mit anderen Förderungen kombiniert werden?

Die Kumulierung mit anderen Förderprogrammen ist prinzipiell möglich, muss jedoch den beihilferechtlichen Vorgaben (z.B. De-minimis-Verordnung, Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) entsprechen. Eine genaue Prüfung im Einzelfall und eine Abstimmung mit dem Fördergeber sind notwendig.

Welche Themen werden im Rahmen der Bioökonomie International 2027 gefördert?

Gefördert werden themenspezifische Forschungsvorhaben im Kontext der Bioökonomie. Dazu gehören beispielsweise die Entwicklung nachhaltiger Produktionsprozesse, die Nutzung nachwachsender Rohstoffe, die Kreislaufwirtschaft oder neue biotechnologische Anwendungen. Die genauen Schwerpunkte werden in den jeweiligen Förderaufrufen definiert.

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Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.