Messeförderung Mecklenburg-Vorpommern: Zuschüsse für KMU
Das Land Mecklenburg-Vorpommern bietet mit dem Programm „Messen und Ausstellungen“ eine gezielte Unterstützung für seine kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Ziel ist es, die Präsenz der heimischen Wirtschaft auf nationalen und internationalen Fachmessen zu stärken. Durch die Förderung sollen Unternehmen neue Märkte erschließen, Geschäftsbeziehungen aufbauen und ihre Produkte sowie Dienstleistungen einem breiten Fachpublikum vorstellen können. Dies trägt maßgeblich zur Stärkung der regionalen Wirtschaft und zur Schaffung von Arbeitsplätzen bei.
- Sie ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern sind.
- Ihr Unternehmen in den Bereichen Dienstleistungen, Gastgewerbe, Handel, Handwerk, Kultur- und Kreativwirtschaft oder produzierendes Gewerbe tätig ist.
- Sie die Teilnahme an einer nationalen oder internationalen Messe oder Ausstellung zur Produktpräsentation planen.
- Ihr Unternehmen als Großunternehmen eingestuft wird.
- Ihr Unternehmenssitz sich außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern befindet.
- Sie eine Förderung für allgemeine Marketingaktivitäten ohne direkten Messebezug suchen.
Förderfähige Kosten und Konditionen der Messeförderung
Typischerweise umfassen förderfähige Kosten die Ausgaben für Messestandmiete, Standbau, Transport von Exponaten sowie für die Konzeption und Gestaltung des Messeauftritts. Auch Kosten für notwendiges Marketingmaterial im direkten Zusammenhang mit dem Messeauftritt können berücksichtigt werden. Die genaue Förderhöhe und die maximale Förderquote sind nicht pauschal festgelegt, sondern richten sich nach der Art der Messe und den förderfähigen Kosten. Detaillierte Informationen zu den spezifischen förderfähigen Ausgaben und den Konditionen entnehmen Sie bitte der aktuellen Förderrichtlinie des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
So läuft der Antrag für die Messeförderung
- Information und Beratung – Informieren Sie sich frühzeitig über die aktuellen Förderrichtlinien und nehmen Sie Kontakt mit dem zuständigen Ansprechpartner des Landes auf.
- Antragstellung – Reichen Sie Ihren vollständigen Förderantrag mit allen erforderlichen Unterlagen (z. B. Messekonzept, Kostenplan) vor Beginn der Maßnahme ein.
- Bewilligung und Durchführung – Nach positiver Prüfung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid. Erst danach dürfen Sie mit Ihrem Messevorhaben beginnen.
- Verwendungsnachweis – Nach Abschluss der Messe legen Sie einen Verwendungsnachweis über die entstandenen Kosten vor.
Eckdaten zum Programm „Messen und Ausstellungen“
| Förderart | Zuschuss |
| Förderquote | siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | Land Mecklenburg-Vorpommern |
| Region | Mecklenburg-Vorpommern |
| Status | antragsoffen |
Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?
Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Wir gleichen Ihr Vorhaben mit passenden Programmen ab und vermitteln bei Bedarf an einen spezialisierten Förderberater in Ihrer Region.
Häufige Fragen zur Messeförderung Mecklenburg-Vorpommern
Wer kann die Messeförderung in Mecklenburg-Vorpommern beantragen?
Die Förderung richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern, die in den Bereichen Dienstleistungen, Gastgewerbe, Handel, Handwerk, Kultur- und Kreativwirtschaft sowie im produzierenden Gewerbe aktiv sind.
Wie hoch ist die Förderung für Messen und Ausstellungen?
Die genaue Höhe des Zuschusses sowie die Förderquote sind nicht pauschal festgelegt und können je nach Art der Messe und den förderfähigen Kosten variieren. Verbindliche Details dazu finden Sie in der jeweils gültigen Förderrichtlinie des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Welche Arten von Messen werden gefördert?
Grundsätzlich werden sowohl nationale als auch internationale Fachmessen und Ausstellungen gefördert, die der Präsentation von Produkten und Dienstleistungen sowie der Erschließung neuer Märkte dienen. Die Eignung der jeweiligen Messe ist im Vorfeld zu prüfen.
Kann diese Messeförderung mit anderen Programmen kombiniert werden?
Die Kumulierung mit anderen Förderprogrammen ist prinzipiell möglich, muss jedoch den beihilferechtlichen Vorgaben (z. B. De-minimis-Regelung) entsprechen. Es ist ratsam, dies im Einzelfall mit dem Fördergeber oder einem spezialisierten Berater abzuklären.
Was ist der häufigste Fehler bei der Beantragung der Messeförderung?
Ein häufiger Fehler ist der sogenannte „Maßnahmebeginn“ vor der Antragstellung. Dies bedeutet, dass bereits verbindliche Verträge für den Messestand oder andere Leistungen vor der offiziellen Bewilligung des Antrags abgeschlossen wurden. Dies kann zum vollständigen Verlust des Förderanspruchs führen.
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Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.