Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) laufend

Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF): Ihr Zuschuss für innovative Projekte

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Bund
Zielgruppe
forschungseinrichtung
Das Wichtigste in Kürze
Die Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) fördert bundesweit vorwettbewerbliche Forschungsprojekte von Unternehmen und Forschungseinrichtungen. Ziel ist es, Wissen für ganze Branchen nutzbar zu machen, ohne konkrete Förderquoten oder Höchstbeträge vorzugeben. Die genauen Bedingungen und möglichen Zuschüsse entnehmen Sie den jeweiligen Förderaufrufen und Richtlinien.

Wer bekommt was bei der Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF)?

Die Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) ist ein zentrales Instrument des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), um den deutschen Mittelstand zu stärken. Sie richtet sich an Unternehmen aller Größen – vom Kleinstunternehmen bis zum Großunternehmen – sowie an Forschungseinrichtungen. Das Besondere an der IGF ist ihr vorwettbewerblicher Ansatz: Gefördert werden Forschungsvorhaben, deren Ergebnisse einer breiten Öffentlichkeit oder ganzen Branchen zugutekommen, anstatt nur einem einzelnen Unternehmen. Hierbei werden Zuschüsse für Forschungsprojekte im produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungssektor vergeben.

Da es sich um ein themenoffenes Programm handelt, gibt es keine pauschalen Angaben zu festen Förderhöhen oder Quoten. Diese werden individuell je nach Forschungsvorhaben und den jeweiligen Förderaufrufen festgelegt. Verbindliche Informationen erhalten Sie stets in der aktuellen Förderrichtlinie.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Ihr Unternehmen oder Ihre Forschungseinrichtung innovative, vorwettbewerbliche Projekte plant.
  • Sie Ergebnisse erzielen möchten, die für eine ganze Branche relevant sind.
  • Sie bereit sind, Ihre Forschungsergebnisse einer breiten Fachöffentlichkeit zugänglich zu machen.
  • Ihr Vorhaben dem produzierenden Gewerbe oder dem Dienstleistungssektor zuzuordnen ist.
✗ Eher nicht, wenn
  • Sie ausschließlich an unternehmensspezifischen, wettbewerblichen Forschungsprojekten interessiert sind.
  • Sie die Forschungsergebnisse nicht teilen möchten.
  • Ihr Vorhaben bereits begonnen hat, bevor Sie einen Antrag gestellt haben.
  • Sie eine feste Förderquote oder einen pauschalen Höchstbetrag erwarten.

Welche Kosten sind bei der IGF förderfähig?

Grundsätzlich sind bei der Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF) alle direkten Kosten förderfähig, die im Rahmen des genehmigten Forschungsvorhabens anfallen. Dazu gehören in der Regel Personal-, Sach- und Reisekosten, die unmittelbar für das Projekt aufgewendet werden. Auch Kosten für externe Dienstleistungen, sofern diese für die Durchführung der Forschung unerlässlich sind, können förderfähig sein. Nicht förderfähig sind in der Regel indirekte Kosten wie allgemeine Verwaltungskosten oder Kosten, die nicht direkt dem Forschungsprojekt zugeordnet werden können. Eine detaillierte Übersicht über die förderfähigen Kosten finden Sie in der jeweils gültigen Förderrichtlinie und den dazugehörigen Merkblättern.

So läuft der Antrag für die Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF)

Der Antragsprozess für die Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) erfolgt in der Regel über sogenannte Forschungsvereinigungen, die als Mittler zwischen Unternehmen und dem Fördergeber agieren. Diese Vereinigungen bündeln die Forschungsbedarfe ihrer Branchen und reichen Projektvorschläge ein. Hier ein vereinfachter Ablauf:

  1. Projektidee entwickeln: Unternehmen oder Forschungseinrichtungen formulieren eine vorwettbewerbliche Forschungsidee, die einem breiteren Kreis zugutekommt.
  2. Kontakt zur Forschungsvereinigung: Sie treten mit einer thematisch passenden Forschungsvereinigung in Kontakt, die Ihren Projektvorschlag prüft und bei der Ausarbeitung unterstützt.
  3. Antragstellung durch Forschungsvereinigung: Die Forschungsvereinigung reicht den ausgearbeiteten Projektantrag beim Projektträger (aktuell DLR Projektträger) ein.
  4. Begutachtung und Auswahl: Der Antrag wird von unabhängigen Gutachtern bewertet. Bei positiver Bewertung erfolgt die Aufnahme in die Förderempfehlung.
  5. Zuwendungsbescheid: Nach positiver Entscheidung erhalten die beteiligten Forschungseinrichtungen einen Zuwendungsbescheid über die bewilligten Mittel.
  6. Projektdurchführung und -begleitung: Das Forschungsvorhaben wird durchgeführt und durch die Forschungsvereinigung sowie den Projektträger begleitet. Regelmäßige Berichterstattung ist Pflicht.
  7. Verwendungsnachweis: Nach Abschluss des Projekts ist ein detaillierter Verwendungsnachweis über die eingesetzten Mittel einzureichen.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.

Eckdaten zur Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF)

Förderart Zuschuss
Förderquote – siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag – siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Region Bundesweit
Zielgruppe Unternehmen (alle Größen), Forschungseinrichtungen
Status laufend
Förderfähigkeit prüfen

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Häufige Fragen zur Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF)

Was ist die Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF)?

Die Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) ist ein Förderprogramm des Bundes, das vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungsprojekte unterstützt. Ziel ist es, neue Technologien und Verfahren zu entwickeln, deren Ergebnisse einer ganzen Branche zugutekommen und nicht nur einem einzelnen Unternehmen. Dies stärkt die Innovationskraft des deutschen Mittelstands.

Wer kann einen Antrag für die IGF stellen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Größen (Kleinst-, Klein-, Mittel- und Großunternehmen) sowie Forschungseinrichtungen. Die Antragstellung erfolgt jedoch nicht direkt durch die einzelnen Unternehmen, sondern über branchenspezifische Forschungsvereinigungen, die als Mittler fungieren.

Gibt es feste Förderquoten oder Höchstbeträge bei der IGF?

Nein, die Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) sieht keine pauschalen Förderquoten oder Höchstbeträge vor. Die genaue Höhe der Zuschüsse hängt vom jeweiligen Forschungsvorhaben und den spezifischen Förderaufrufen ab. Detaillierte Informationen dazu finden Sie in den aktuellen Förderrichtlinien des Programms.

Was bedeutet „vorwettbewerblich“ im Kontext der IGF?

„Vorwettbewerblich“ bedeutet, dass die Forschungsergebnisse für eine breite Nutzung in einer Branche relevant sind und nicht direkt einem einzelnen Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Die Ergebnisse müssen öffentlich zugänglich gemacht werden, um den Wissens- und Technologietransfer für den gesamten Mittelstand zu fördern.

Kann die IGF mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden?

Die Kumulierung mit anderen Förderprogrammen ist grundsätzlich möglich, muss jedoch beihilferechtlich zulässig sein und den jeweiligen Richtlinien entsprechen. Es ist entscheidend, dass die Summe der öffentlichen Förderungen die zulässigen Höchstgrenzen nicht überschreitet. Eine Prüfung im Einzelfall durch einen Förderberater wird dringend empfohlen.

Was ist der häufigste Ablehnungsgrund bei der IGF?

Einer der häufigsten Ablehnungsgründe ist, wenn das Vorhaben nicht klar als vorwettbewerblich eingestuft werden kann oder wenn der Nutzen für eine breitere Branchenöffentlichkeit nicht ausreichend dargelegt wird. Auch die Nichteinhaltung des „Maßnahmebeginns vor Antragstellung“ kann zum vollständigen Verlust des Förderanspruchs führen.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.

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