KfW Bankengruppe laufend

KfW-Förderkredit großer Mittelstand mit Haftungsfreistellung – Ihr Investitionskredit

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Darlehen
Region
Bund
Zielgruppe
Existenzgründung
Das Wichtigste in Kürze
Der KfW-Förderkredit großer Mittelstand unterstützt Unternehmen und Existenzgründer bundesweit bei der Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln. Er zeichnet sich durch eine Haftungsfreistellung für Ihre Hausbank aus, was die Kreditvergabe erleichtern kann. Die genauen Konditionen sind individuell und über Ihre Bank zu beantragen.

Der KfW-Förderkredit für den großen Mittelstand ist ein zentrales Instrument zur Stärkung der deutschen Wirtschaft. Er richtet sich an etablierte Unternehmen sowie an Existenzgründer und Unternehmensnachfolger, die größere Investitionen planen oder Betriebsmittel benötigen. Die Besonderheit dieses Programms liegt in der Möglichkeit der Haftungsfreistellung für die finanzierende Hausbank, was die Risikobereitschaft der Banken erhöht und Ihnen den Zugang zu benötigungen Finanzierungen erleichtert.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Ihr Unternehmen als großer Mittelständler oder Existenzgründer Finanzierungsbedarf hat.
  • Sie Investitionen oder Betriebsmittel finanzieren möchten.
  • Ihr Vorhaben bundesweit umgesetzt wird.
  • Sie eine Haftungsfreistellung für Ihre Hausbank wünschen.
✗ Eher nicht, wenn
  • Sie ein Kleinstunternehmen oder eine Privatperson sind.
  • Ihr Vorhaben ausschließlich im Ausland stattfindet.
  • Sie bereits vor der Antragstellung mit der Maßnahme begonnen haben.

Förderfähige Kosten und Voraussetzungen

Der KfW-Förderkredit großer Mittelstand kann für eine breite Palette an Vorhaben eingesetzt werden. Dazu zählen typischerweise:

  • Investitionen in Sachanlagen wie Maschinen, Gebäude oder Betriebsausstattung.
  • Finanzierung von Betriebsmitteln, zum Beispiel zur Vorfinanzierung von Aufträgen oder Lagerbeständen.
  • Kosten für immaterielle Wirtschaftsgüter wie Patente oder Softwarelizenzen.
  • Übernahme eines bestehenden Unternehmens im Rahmen einer Nachfolgeregelung.

Antragsberechtigt sind Unternehmen und Existenzgründer, die als großer Mittelständler gelten. Dazu zählen Betriebe aus nahezu allen Branchen wie Dienstleistungen, freie Berufe, Gastgewerbe, Handel, Handwerk, Kultur- und Kreativwirtschaft sowie das produzierende Gewerbe. Die genauen Kriterien für die Einstufung als „großer Mittelständler“ sowie die maximalen Kreditbeträge und Laufzeiten sind der jeweiligen Förderrichtlinie zu entnehmen und werden im Gespräch mit Ihrer Hausbank konkretisiert.

So läuft der Antrag für den KfW-Förderkredit großer Mittelstand

  1. Beratung bei Ihrer Hausbank: Sprechen Sie mit Ihrer Hausbank (Sparkasse, Volksbank, Geschäftsbank) über Ihr Vorhaben und den benötigten Finanzierungsrahmen.
  2. Antragstellung über die Hausbank: Ihre Hausbank prüft die Förderfähigkeit und leitet den Antrag für den KfW-Förderkredit großer Mittelstand bei der KfW ein.
  3. Kreditentscheidung und Zusage: Nach erfolgreicher Prüfung durch die KfW erhalten Sie über Ihre Hausbank die Zusage und die Konditionen für den Kredit.
  4. Auszahlung und Verwendungsnachweis: Nach der Zusage kann der Kredit ausgezahlt werden. Achten Sie auf die korrekte Verwendung der Mittel und die Einhaltung der Verwendungsnachweise.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.

Eckdaten des Förderprogramms

Förderart Kredit
Förderquote nicht pauschal angegeben – siehe Richtlinie
Höchstbetrag nicht pauschal angegeben – siehe Richtlinie
Fördergeber KfW Bankengruppe
Region Bund
Status antragsoffen (laufend)
Förderfähigkeit prüfen

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Häufige Fragen zum KfW-Förderkredit großer Mittelstand

Was bedeutet Haftungsfreistellung bei der KfW?

Die Haftungsfreistellung bedeutet, dass die KfW einen Teil des Kreditrisikos Ihrer Hausbank übernimmt. Dies erleichtert Ihrer Bank die Kreditvergabe, da ihr Ausfallrisiko reduziert wird. Die Höhe der Haftungsfreistellung ist im jeweiligen Programm festgelegt und kann je nach Kreditmodul variieren.

Wer kann den KfW-Förderkredit großer Mittelstand beantragen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen und Existenzgründer, die als „großer Mittelständler“ eingestuft werden. Dies umfasst Betriebe aus nahezu allen Branchen, vom produzierenden Gewerbe über Dienstleistungen bis hin zu freien Berufen, Handel und Handwerk.

Wofür kann der Kredit verwendet werden?

Der Kredit kann für Investitionen in Sachanlagen (z. B. Maschinen, Gebäude), immaterielle Wirtschaftsgüter (z. B. Software) sowie zur Finanzierung von Betriebsmitteln (z. B. Lagerbestände, Vorfinanzierung von Aufträgen) genutzt werden. Auch Unternehmensnachfolgen können damit finanziert werden.

Gibt es Nachteile bei der KfW-Förderung?

Typische Nachteile können längere Bearbeitungszeiten im Vergleich zu reinen Hausbank-Krediten sein, da die KfW-Prüfung zusätzlich erfolgt. Zudem sind die Mittel zweckgebunden und eine Kumulierung mit anderen Förderprogrammen muss beihilferechtlich geprüft werden. Ein weiterer wichtiger Punkt ist der strikte „Maßnahmebeginn“ vor der Antragstellung.

Wie hoch sind die Zinsen für den KfW-Förderkredit?

Die Zinssätze für den KfW-Förderkredit großer Mittelstand sind bonitätsabhängig und können je nach Laufzeit, Risiko und Besicherung variieren. Die genauen Konditionen erhalten Sie von Ihrer Hausbank im Rahmen der Antragstellung.

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Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.