Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) laufend

Nationales Artenhilfsprogramm Förderung: Projekte für Artenschutz

Geprüft am 16.06.2026
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Bund
Zielgruppe
kommune
Das Wichtigste in Kürze
Die Förderung von Projekten im Rahmen des Nationalen Artenhilfsprogramms unterstützt bundesweit Kommunen, Unternehmen, Privatpersonen und öffentliche Einrichtungen beim Schutz bedrohter Tier- und Pflanzenarten. Als Zuschuss werden Projekte gefördert, die zum Erhalt der biologischen Vielfalt beitragen. Die konkrete Förderhöhe hängt vom jeweiligen Projekt und Aufruf ab, ist aber stets in der Förderrichtlinie festgelegt.

Das Nationale Artenhilfsprogramm des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) ist ein zentrales Instrument, um den Artenschwund in Deutschland zu stoppen. Es zielt darauf ab, akut bedrohte Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensräume durch konkrete Projekte zu schützen und wiederherzustellen. Wenn Ihr Unternehmen, Ihre Kommune, öffentliche Einrichtung oder Sie als Privatperson ein Vorhaben planen, das direkt zum Erhalt der biologischen Vielfalt beiträgt, kann dieses Programm eine wichtige finanzielle Unterstützung bieten.

Wer bekommt was durch die Nationales Artenhilfsprogramm Förderung?

Die Nationales Artenhilfsprogramm Förderung richtet sich an ein breites Spektrum von Akteuren, die aktiv im Artenschutz tätig sind. Dies umfasst Kommunen, die auf lokaler Ebene Schutzmaßnahmen umsetzen, öffentliche Einrichtungen wie Forschungsinstitute oder Naturschutzbehörden, Unternehmen, die sich im Rahmen ihrer Corporate Social Responsibility oder direkt mit naturschutzrelevanten Projekten engagieren, sowie Privatpersonen, die sich für den Artenschutz einsetzen. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, dessen Höhe sich nach der Art und dem Umfang des jeweiligen Projekts sowie den spezifischen Aufrufen des Programms richtet. Es werden Maßnahmen unterstützt, die einen direkten und messbaren Beitrag zum Schutz und zur Wiederherstellung bedrohter Arten und ihrer Lebensräume leisten.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie ein konkretes Projekt zum Schutz bedrohter Arten in Deutschland planen.
  • Ihr Vorhaben einen messbaren Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt leistet.
  • Sie zu den antragsberechtigten Gruppen (Kommunen, Unternehmen, Privatpersonen oder öffentliche Einrichtungen) gehören.
  • Sie frühzeitig planen und den Antrag vor Projektbeginn stellen können.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Projekt keinen direkten Bezug zu akut bedrohten Arten oder deren Lebensräumen hat.
  • Sie eine allgemeine Umweltförderung ohne spezifischen Artenschutzfokus suchen.
  • Sie bereits mit Ihrem Vorhaben begonnen haben (Maßnahmebeginn-Falle).
  • Ihr Vorhaben nicht in Deutschland umgesetzt wird.

Förderfähige Kosten im Nationalen Artenhilfsprogramm

Das Nationale Artenhilfsprogramm fördert direkte Projektkosten, die unmittelbar dem Artenschutz dienen. Dazu können beispielsweise Kosten für spezifische Schutzmaßnahmen, Habitatrestaurierung, Monitoring, wissenschaftliche Begleitung, Öffentlichkeitsarbeit oder die Anschaffung notwendiger Ausrüstung zählen. Auch Personalkosten für die Projektdurchführung können unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig sein. Nicht förderfähig sind in der Regel allgemeine Betriebskosten oder Investitionen, die nicht direkt dem Artenschutzprojekt zuzuordnen sind. Details zu den förderfähigen Ausgaben sowie eventuellen Obergrenzen finden Sie in der jeweils aktuellen Förderrichtlinie des Programms.

So läuft der Antrag für die Nationales Artenhilfsprogramm Förderung

  1. Richtlinie prüfen – Informieren Sie sich detailliert über die aktuellen Förderrichtlinien und spezifischen Aufrufe des Nationalen Artenhilfsprogramms.
  2. Projektkonzept erstellen – Entwickeln Sie ein detailliertes Projektkonzept, das die Ziele, Maßnahmen, den Zeitplan und die erwarteten Artenschutzwirkungen klar darlegt.
  3. Antragsunterlagen vorbereiten – Stellen Sie alle erforderlichen Dokumente zusammen, inklusive Kostenkalkulation, Finanzierungsplan und Nachweisen zur Antragsberechtigung.
  4. Antrag einreichen – Reichen Sie Ihren vollständigen Antrag fristgerecht über das vom Fördergeber vorgegebene Portal oder auf dem Postweg ein.
  5. Prüfung und Bewilligung – Der Fördergeber prüft Ihren Antrag. Bei positivem Bescheid erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid.
  6. Projektstart und Verwendungsnachweis – Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids können Sie mit dem Vorhaben beginnen und müssen später einen detaillierten Verwendungsnachweis erbringen.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.

Eckdaten der Nationales Artenhilfsprogramm Förderung

Förderart Zuschuss
Förderquote – siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag – siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
Region Bund
Status antragsoffen
Förderfähigkeit prüfen

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Häufige Fragen zur Nationales Artenhilfsprogramm Förderung (FAQ)

Wer kann die Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen und Privatpersonen in Deutschland, die ein Projekt zum Schutz bedrohter Tier- und Pflanzenarten planen und umsetzen möchten.

Welche Projekte werden konkret gefördert?

Gefördert werden Projekte, die einen direkten und messbaren Beitrag zum Schutz und zur Wiederherstellung von Populationen bedrohter Arten sowie deren Lebensräumen leisten. Dies kann von Habitatmanagement über Artenschutzmaßnahmen bis hin zu Monitoring und Forschung reichen. Die genauen Schwerpunkte ergeben sich aus den jeweiligen Aufrufen und Richtlinien.

Wie hoch ist die Förderquote im Nationalen Artenhilfsprogramm?

Die Förderhöhe und -quote sind nicht pauschal festgelegt, sondern hängen stark vom spezifischen Projekt, den förderfähigen Kosten und den aktuellen Programmaufrufen ab. Für verbindliche Informationen zur konkreten Förderquote und möglichen Höchstbeträgen konsultieren Sie bitte die jeweils gültige Förderrichtlinie oder kontaktieren Sie den Fördergeber.

Ist eine Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich?

Die Kumulierung von Fördermitteln ist grundsätzlich komplex und unterliegt strengen beihilferechtlichen Regeln. Ob eine Kombination der Nationales Artenhilfsprogramm Förderung mit anderen nationalen, Landes- oder EU-Programmen möglich ist, muss im Einzelfall geprüft werden und ist in der Regel in den Förderrichtlinien detailliert beschrieben. Achten Sie auf mögliche Ausschlussklauseln oder Höchstgrenzen.

Was ist der häufigste Fehler bei der Antragstellung?

Ein häufiger Fehler ist der sogenannte „Maßnahmebeginn vor Antragstellung“. Wer mit seinem Projekt beginnt, bevor der Förderantrag offiziell eingereicht und bewilligt wurde, verliert in den meisten Fällen den Förderanspruch komplett. Achten Sie auch auf unvollständige Unterlagen oder eine unzureichende Begründung des Artenschutzbezugs.

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Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.