GRW-Investitionszuschuss
Worum geht es?
Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ ist das größte regionale Förderprogramm Deutschlands. Bund und Länder finanzieren sie gemeinsam; abgewickelt wird sie über die Landesförderbanken. Ziel ist es, in strukturschwächeren Regionen Investitionen und Arbeitsplätze zu fördern. Maßgeblich ist der Koordinierungsrahmen, der zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist und den Fokus stärker auf ökologische Transformation und Arbeitsproduktivität legt.
Passt zu Ihnen, wenn …
- Ihre Betriebsstätte in einem GRW-Fördergebiet liegt
- Sie in Sachanlagen wie Maschinen, Gebäude oder Ausrüstung investieren
- das Vorhaben einen regionalen Struktureffekt hat (z. B. Arbeitsplätze)
- Sie den Antrag vor jedem verbindlichen Vertrag stellen
Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Höhe richtet sich nach Standort und Unternehmensgröße. In C-Fördergebieten gelten als Basissätze rund 30 Prozent für kleine, 20 Prozent für mittlere und 10 Prozent für große Unternehmen. Mit Grenz- und Sonderzuschlägen sind in den höchstgeförderten Gebieten bis zu 45 Prozent möglich. Die absolute Förderhöhe ist nicht pauschal gedeckelt, sondern richtet sich nach dem beihilferechtlichen Rahmen.
So läuft der Antrag
- Prüfen, ob die Betriebsstätte im Fördergebiet liegt (Fördergebietskarte)
- Antrag bei der zuständigen Landesförderbank stellen – vor Maßnahmebeginn
- Bewilligungsbescheid abwarten
- Investition umsetzen und Verwendungsnachweis erbringen
Häufige Fragen
Habe ich Anspruch auf GRW-Förderung?
Nein. Die GRW ist eine Ermessensleistung – ein Rechtsanspruch besteht nicht, auch wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Welche Sätze gelten für meinen Standort?
Das legt die Fördergebietskarte des Koordinierungsrahmens fest. Die konkreten Sätze erfragen Sie bei Ihrer Landesförderbank oder über den Förder-Check.
Werden gebrauchte Maschinen gefördert?
In der Regel werden Neuinvestitionen gefördert. Gebrauchte Wirtschaftsgüter und reine Ersatzbeschaffungen sind häufig ausgeschlossen oder nur eingeschränkt förderfähig.
Passt dieses Programm zu Ihrem Vorhaben?
Kostenlose Ersteinschätzung, bei Bedarf Vermittlung an einen Berater in Ihrer Region.
Einordnung der Redaktion
Die GRW ist der stärkste Hebel beim Maschinenkauf – aber nur, wenn der Standort stimmt. Wer in einem Fördergebiet sitzt, sollte den Zuschuss zuerst prüfen, bevor er über Kredite nachdenkt. Außerhalb der Fördergebiete führt der Weg über zweckgebundene Programme. Da kein Rechtsanspruch besteht, lohnt eine saubere Begründung des Struktureffekts im Antrag.
– Redaktion industriefoerderung.de
ℹ️ Hinweis: Allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall (RDG/StBerG). Maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Angaben ohne Gewähr.