KfW Bankengruppe laufend

ERP-Gründerkredit StartGeld: Die KfW-Förderung für Ihre Gründung

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Darlehen
Region
Bund
Zielgruppe
Existenzgründung
Das Wichtigste in Kürze
Der ERP-Gründerkredit StartGeld der KfW richtet sich an Existenzgründer und kleine Unternehmen, die bis zu fünf Jahre nach Gründung Investitionen und Betriebsmittel finanzieren möchten. Als zinsgünstiger Kredit erleichtert er den Start in die Selbstständigkeit und die Festigung junger Unternehmen bundesweit. Die genaue Förderhöhe und die Konditionen entnehmen Sie der aktuellen Richtlinie.

Wer bekommt was durch den ERP-Gründerkredit StartGeld?

Der ERP-Gründerkredit StartGeld ist ein zentrales Förderinstrument der KfW für den erfolgreichen Aufbau und die Festigung von Existenzen in Deutschland. Er unterstützt kleine und kleinste Unternehmen sowie Existenzgründerinnen und Existenzgründer bei der Finanzierung ihrer Vorhaben. Das Programm ist bundesweit verfügbar und deckt eine breite Palette an Branchen ab, vom Handwerk über Dienstleistungen bis zum produzierenden Gewerbe.

Die Förderung erfolgt in Form eines Kredits, dessen Konditionen und genaue Höhe Sie den aktuellen Förderrichtlinien der KfW entnehmen müssen. Es handelt sich um eine wichtige Säule der Unternehmensfinanzierung in der Startphase.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie sich selbstständig machen oder ein Unternehmen gründen möchten.
  • Ihr Unternehmen noch keine fünf Jahre alt ist und Sie es festigen wollen.
  • Sie als kleines oder Kleinstunternehmen Investitionen oder Betriebsmittel finanzieren.
  • Ihr Vorhaben in Branchen wie Dienstleistungen, Handel, Handwerk oder dem produzierenden Gewerbe angesiedelt ist.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Unternehmen bereits länger als fünf Jahre besteht.
  • Sie ein Großunternehmen sind.
  • Ihr Vorhaben keine förderfähigen Investitionen oder Betriebsmittel umfasst.
  • Sie bereits vor Antragstellung mit Ihrem Vorhaben begonnen haben.

Förderfähige Kosten und Verwendungszwecke

Der ERP-Gründerkredit StartGeld ist flexibel einsetzbar, um die vielfältigen Bedarfe von Gründern und jungen Unternehmen zu decken. Typische förderfähige Kosten umfassen:

  • Investitionen: Dazu gehören der Kauf von Maschinen, Anlagen, Geschäftsausstattung, Firmenfahrzeugen, Grundstücken und Gebäuden sowie der Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen.
  • Betriebsmittel: Dies umfasst die Finanzierung laufender Kosten wie Mieten, Gehälter, Warenlager, Marketingausgaben und andere Aufwendungen, die für den täglichen Geschäftsbetrieb notwendig sind.
  • Immaterielle Investitionen: Auch der Erwerb von Patenten, Lizenzen oder Software kann gefördert werden.

Die genauen Details zu den förderfähigen Kosten und den maximalen Kreditbeträgen sind der aktuellen Förderrichtlinie des ERP-Gründerkredits StartGeld zu entnehmen.

So läuft der Antrag für den ERP-Gründerkredit StartGeld

Der Antrag für den ERP-Gründerkredit StartGeld erfolgt in der Regel über Ihre Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut. Die KfW selbst vergibt den Kredit nicht direkt an Sie, sondern arbeitet mit den durchleitenden Banken zusammen. Hier ist der typische Ablauf:

  1. Beratung bei Ihrer Bank: Sprechen Sie mit Ihrer Hausbank über Ihr Vorhaben und den benötigten Finanzierungsbedarf. Ihre Bank prüft die Machbarkeit und Ihre Kreditwürdigkeit.
  2. Antragstellung über die Bank: Wenn Ihre Bank das Vorhaben positiv einschätzt, stellt sie den Antrag auf den ERP-Gründerkredit StartGeld bei der KfW.
  3. Prüfung durch die KfW: Die KfW prüft den Antrag und entscheidet über die Zusage.
  4. Kreditauszahlung: Nach Zusage und Abschluss der Formalitäten zahlt die KfW den Kredit über Ihre Hausbank aus.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.

Eckdaten des ERP-Gründerkredit StartGeld

Förderart Kredit
Förderquote – siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag – siehe Förderrichtlinie
Fördergeber KfW Bankengruppe
Region Bund (Bundesweit)
Status laufend
Förderfähigkeit prüfen

Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?

Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Wir gleichen Ihr Vorhaben mit passenden Programmen ab und vermitteln bei Bedarf an einen spezialisierten Förderberater in Ihrer Region.

Kostenlose Ersteinschätzung →

Häufige Fragen zum ERP-Gründerkredit StartGeld

Was ist das ERP-Gründerkredit StartGeld der KfW?

Der ERP-Gründerkredit StartGeld ist ein Förderprogramm der KfW Bankengruppe. Er bietet Existenzgründerinnen und Existenzgründern sowie kleinen und kleinsten Unternehmen einen zinsgünstigen Kredit zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln in der Start- und Festigungsphase bis zu fünf Jahre nach Gründung.

Wie hoch ist der Kreditbetrag beim StartGeld?

Die genaue Höhe des Kreditbetrags für den ERP-Gründerkredit StartGeld ist in der offiziellen Förderrichtlinie der KfW festgelegt und kann variieren. Wir empfehlen Ihnen, die aktuelle Richtlinie auf der Webseite der KfW oder über Ihre Hausbank zu prüfen, da dort die maximalen Förderbeträge und Konditionen detailliert aufgeführt sind.

Wer kann den ERP-Gründerkredit StartGeld beantragen?

Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer, die sich selbstständig machen, sowie kleine und kleinste Unternehmen, die nicht länger als fünf Jahre am Markt sind. Das Programm richtet sich an Betriebe aus verschiedenen Branchen wie Dienstleistungen, Handel, Handwerk und dem produzierenden Gewerbe.

Kann der ERP-Gründerkredit mit anderen Förderungen kombiniert werden?

Die Kumulierung des ERP-Gründerkredits StartGeld mit anderen Förderprogrammen ist grundsätzlich möglich, unterliegt aber den beihilferechtlichen Vorgaben und den spezifischen Kumulierungsregeln der KfW. Dies muss im Einzelfall geprüft und mit Ihrer Hausbank sowie der KfW abgestimmt werden, um eine Überförderung zu vermeiden.

Was ist der häufigste Grund für eine Ablehnung?

Ein häufiger Ablehnungsgrund ist der sogenannte „Maßnahmebeginn vor Antragstellung“. Wer mit dem Vorhaben (z. B. durch eine verbindliche Bestellung oder einen Vertrag) beginnt, bevor der Kreditantrag bei der KfW eingegangen ist, verliert in der Regel den Förderanspruch. Auch unzureichende Bonität oder ein nicht plausibles Geschäftskonzept können zur Ablehnung führen.

Ähnliche Förderprogramme

Neben dem ERP-Gründerkredit StartGeld gibt es weitere Unterstützungsmöglichkeiten für Gründer und junge Unternehmen. Prüfen Sie auch folgende Programme:

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.