Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie laufend prüfen

Bayerisches Verbundforschungsprogramm (BayVFP) Digitalisierung: Innovationen fördern

Geprüft am 2024-06-24
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Bayern
Zielgruppe
forschungseinrichtung
Das Wichtigste in Kürze
Das Bayerische Verbundforschungsprogramm (BayVFP) Digitalisierung fördert Unternehmen (Kleinst, Klein, Mittel, Groß), Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Bayern. Es unterstützt innovative Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Bereich Digitalisierung durch Zuschüsse. Die genaue Förderhöhe und -quote ist den jeweiligen Programmaufrufen und der Richtlinie zu entnehmen.

Das Bayerische Verbundforschungsprogramm (BayVFP) Digitalisierung ist ein zentrales Instrument der bayerischen Technologieförderung. Es zielt darauf ab, die Innovationskraft des Freistaats zu stärken, indem es Kooperationen zwischen Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen bei zukunftsweisenden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Digitalisierung finanziell unterstützt. Antragsberechtigt sind Unternehmen jeder Größe (Kleinstunternehmen, kleine, mittlere und Großunternehmen) sowie Forschungseinrichtungen und Hochschulen mit Sitz in Bayern, die im Bereich Dienstleistungen oder produzierendes Gewerbe tätig sind.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie ein Unternehmen (Kleinst-, Klein-, Mittel-, Großunternehmen), eine Hochschule oder Forschungseinrichtung mit Sitz in Bayern sind.
  • Ihr Unternehmen im Bereich Dienstleistungen oder produzierendes Gewerbe tätig ist.
  • Sie ein innovatives Forschungs- und Entwicklungsprojekt im Bereich Digitalisierung planen.
  • Sie ein Verbundvorhaben mit Partnern aus Wirtschaft und Wissenschaft realisieren möchten.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Projekt keinen klaren Forschungs- oder Entwicklungscharakter aufweist.
  • Sie das Vorhaben bereits begonnen haben (Maßnahmebeginn-Falle).
  • Ihr Unternehmen keinen Sitz in Bayern hat.
  • Ihr Vorhaben nicht in den Branchen Dienstleistungen oder produzierendes Gewerbe angesiedelt ist.

Förderfähige Kosten im BayVFP Digitalisierung

Die förderfähigen Kosten umfassen in der Regel Personalaufwendungen, Sachkosten, Reisekosten und Fremdleistungen, die direkt mit dem Forschungs- und Entwicklungsprojekt im Zusammenhang stehen. Eine detaillierte Auflistung der anerkennungsfähigen Ausgaben sowie die spezifischen Bedingungen für die einzelnen Module der Förderlinie „Digitalisierung“ finden Sie in den jeweiligen Förderbekanntmachungen und der Programmrichtlinie.

So läuft der Antrag

  1. Projektidee entwickeln & Partner finden – Definieren Sie Ihr F&E-Vorhaben präzise und identifizieren Sie geeignete Verbundpartner aus Wirtschaft und Wissenschaft.
  2. Förderbekanntmachung prüfen – Informieren Sie sich über aktuelle Aufrufe und spezifische Themenschwerpunkte der Förderlinie „Digitalisierung“ auf der offiziellen Webseite.
  3. Antragsunterlagen einreichen – Erstellen Sie einen detaillierten Projektantrag inklusive Arbeitsplan, Kostenkalkulation und Finanzierungsplan gemäß den Vorgaben.
  4. Begutachtung abwarten – Ihr Antrag wird von externen Gutachtern geprüft und anschließend zur Förderentscheidung vorgelegt.
  5. Zuwendungsbescheid erhalten – Nach positiver Prüfung erhalten Sie den Zuwendungsbescheid mit den genauen Förderkonditionen.
  6. Projekt starten & Nachweise führen – Beginnen Sie mit dem Vorhaben und dokumentieren Sie alle Ausgaben und den Projektfortschritt für den Verwendungsnachweis.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.

Eckdaten zum BayVFP Digitalisierung

Förderart Zuschuss
Förderquote – siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag – siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Region Bayern
Status laufend prüfen
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Häufige Fragen zum BayVFP Digitalisierung

Wer kann die Förderung des BayVFP Digitalisierung beantragen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen jeder Größe (Kleinst-, kleine, mittlere und Großunternehmen), Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Sitz in Bayern, die in den Branchen Dienstleistungen oder produzierendes Gewerbe tätig sind und innovative Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Bereich Digitalisierung durchführen möchten.

Was genau wird im Rahmen des BayVFP Digitalisierung gefördert?

Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Bereich Digitalisierung, die als Verbundvorhaben zwischen Unternehmen, Hochschulen und/oder Forschungseinrichtungen in Bayern realisiert werden. Die Schwerpunkte können je nach Förderaufruf variieren, umfassen aber generell innovative Technologien und Anwendungen der Digitalisierung.

Wie hoch ist die Förderung im BayVFP Digitalisierung?

Das Bayerische Verbundforschungsprogramm Digitalisierung vergibt Zuschüsse. Die genaue Förderhöhe und -quote sind nicht pauschal festgelegt, sondern hängen vom jeweiligen Modul, den förderfähigen Kosten und dem spezifischen Aufruf ab. Detaillierte Informationen hierzu finden Sie in den aktuellen Förderbekanntmachungen und der Richtlinie.

Kann ich das Programm mit anderen Fördermitteln kombinieren?

Die Kumulierung von Fördermitteln ist grundsätzlich möglich, muss jedoch den beihilferechtlichen Vorgaben der Europäischen Union entsprechen (z. B. AGVO, De-minimis-Verordnung). Prüfen Sie stets die spezifischen Kumulierungsregeln in der aktuellen Förderrichtlinie, um eine Überförderung zu vermeiden.

Was ist der häufigste Ablehnungsgrund beim BayVFP Digitalisierung?

Ein häufiger Ablehnungsgrund ist der sogenannte „Maßnahmebeginn“. Wenn Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen (z. B. durch Auftragsvergabe oder Vertragsunterzeichnung), bevor der Förderantrag gestellt und bewilligt wurde, entfällt der Förderanspruch in der Regel komplett. Auch ein unzureichender Innovationsgrad oder fehlende Verbundpartner können zur Ablehnung führen.

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Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 24.06.2024. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.