Fischwirtschaft Förderung Schleswig-Holstein: Verarbeitung & Vermarktung
Wer bekommt was bei der Förderung der Fischwirtschaft in Schleswig-Holstein?
Die Förderung zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit der fischwirtschaftlichen Erzeugnisse in Schleswig-Holstein zu verbessern. Dies betrifft die Stärkung der Verarbeitung und Vermarktung von Fisch, Muscheln und anderen aquatischen Produkten. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Kleinstunternehmen aus den Branchen Handel, Land-, Forst- und Fischwirtschaft, die in Schleswig-Holstein ansässig sind. Auch öffentliche Einrichtungen und Verbände können unter bestimmten Voraussetzungen von dieser Unterstützung profitieren.
- Sie ein Unternehmen, eine öffentliche Einrichtung oder ein Verband in Schleswig-Holstein sind.
- Ihr Vorhaben die Verarbeitung oder Vermarktung fischwirtschaftlicher Erzeugnisse betrifft.
- Sie Ihre Wettbewerbsfähigkeit in der Fischwirtschaft durch Investitionen oder Projekte stärken möchten.
- Ihr Unternehmen nicht in Schleswig-Holstein angesiedelt ist.
- Ihr Projekt nicht direkt die Verarbeitung oder Vermarktung von Fischereiprodukten betrifft.
- Sie ein Großunternehmen sind, da die Förderung auf KMU und Kleinstunternehmen abzielt.
Welche Kosten sind förderfähig?
Die Förderrichtlinie umfasst in der Regel Investitionen, die zur Modernisierung und Effizienzsteigerung in der Verarbeitung und Vermarktung von Fischereiprodukten beitragen. Dazu können beispielsweise der Erwerb neuer Maschinen und Anlagen, die Verbesserung von Hygiene- und Qualitätsstandards, die Entwicklung innovativer Produkte oder die Anpassung an neue Marktbedingungen gehören. Auch Kosten für bauliche Maßnahmen, die direkt mit der Verarbeitung oder Vermarktung zusammenhängen, können förderfähig sein. Detaillierte Informationen zu den spezifisch anerkannten Kostenarten finden Sie in der aktuellen Förderrichtlinie des Landes Schleswig-Holstein.
So läuft der Antrag für die Fischwirtschaft Förderung Schleswig-Holstein
- Informationsbeschaffung – Prüfen Sie die aktuelle Förderrichtlinie des Landes Schleswig-Holstein für die genauen Voraussetzungen, förderfähigen Kosten und Antragsfristen.
- Konzeptentwicklung – Erstellen Sie ein detailliertes Vorhabenkonzept, das die geplanten Maßnahmen, Investitionen und deren Beitrag zur Verbesserung der Verarbeitung oder Vermarktung darlegt.
- Antragstellung – Reichen Sie Ihren vollständigen Antrag bei der zuständigen Bewilligungsstelle des Landes Schleswig-Holstein ein. Achten Sie auf alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise.
- Bewilligung und Umsetzung – Nach positiver Prüfung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid. Erst danach können Sie mit der Umsetzung Ihres Vorhabens beginnen.
- Verwendungsnachweis – Nach Abschluss des Projekts ist ein detaillierter Verwendungsnachweis einzureichen, um die ordnungsgemäße Mittelverwendung zu belegen.
Eckdaten der Förderung
| Förderart | Zuschuss |
| Förderquote | individuell, siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | individuell, siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | Land Schleswig-Holstein |
| Region | Schleswig-Holstein |
| Status | laufend prüfen |
Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?
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Häufige Fragen zur Fischwirtschaft Förderung Schleswig-Holstein
Wer kann diese Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind Unternehmen (Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen), öffentliche Einrichtungen sowie Verbände und Vereinigungen, die in Schleswig-Holstein ansässig sind und Projekte im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung fischwirtschaftlicher Erzeugnisse planen.
Wie hoch ist die Förderung für die Fischwirtschaft in Schleswig-Holstein?
Die genaue Förderhöhe und -quote ist nicht pauschal festgelegt. Sie hängt vom Umfang und der Art des Vorhabens sowie den spezifischen Regelungen der aktuellen Förderrichtlinie ab. Es handelt sich um einen Zuschuss. Für verbindliche Angaben konsultieren Sie bitte die offizielle Richtlinie.
Was gilt als Maßnahmebeginn bei dieser Förderung?
Als Maßnahmebeginn gilt grundsätzlich jede verbindliche Bestellung, der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags oder der Baubeginn. Der Antrag muss zwingend vor diesem Zeitpunkt gestellt und bewilligt sein, um den Förderanspruch nicht zu verlieren.
Gibt es Fristen für die Beantragung?
Ob es sich um ein laufendes Programm mit flexiblen Antragsmöglichkeiten oder um Förderaufrufe mit Stichtagen handelt, muss der jeweils aktuellen Förderrichtlinie entnommen werden. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die gültigen Fristen zu informieren.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.
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Entdecken Sie weitere Unterstützungsmöglichkeiten für Ihr Unternehmen. Neben der Förderung der Verarbeitung und Vermarktung fischwirtschaftlicher Erzeugnisse in Schleswig-Holstein könnten auch bundesweite Programme oder EU-Förderungen für Sie relevant sein, die Investitionen in Nachhaltigkeit, Digitalisierung oder Innovationen in der Land- und Fischwirtschaft unterstützen. Prüfen Sie beispielsweise Programme zum Energieeffizienz in der Landwirtschaft oder spezifische Bundesförderungen für Landwirtschaft und Ernährung.