Land Rheinland-Pfalz / Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz laufend

Landesbürgschaft Rheinland-Pfalz: Finanzierung für Unternehmen sichern

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Bürgschaft
Region
Rheinland-Pfalz
Zielgruppe
grosses_unternehmen
Das WichtigsteWichtigste in Kürze
Die Landesbürgschaft Rheinland-Pfalz unterstützt Unternehmen aller Größen und Branchen bei der Sicherung ihrer Finanzierungen. Wenn Ihre Hausbank zusätzliche Sicherheiten für Investitions- oder Betriebsmittelkredite benötigt, kann diese Bürgschaft helfen, Finanzierungslücken zu schließen. Konkrete Konditionen und die Höhe der Bürgschaft sind der jeweiligen Förderrichtlinie zu entnehmen.

Das Landesbürgschaftsprogramm in Rheinland-Pfalz ist ein zentrales Instrument, um die Kreditvergabe an Unternehmen zu erleichtern. Es richtet sich an alle Unternehmensgrößen – vom Kleinstunternehmen bis zum Großunternehmen – sowie an Verbände und Vereinigungen. Ziel ist es, Investitionen zu ermöglichen und die Liquidität zu sichern, insbesondere wenn Unternehmen nicht über ausreichende bankübliche Sicherheiten verfügen. Die Bürgschaft wird dabei nicht direkt vom Land, sondern über die Hausbank bei der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz beantragt.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Ihr Unternehmen oder Verband seinen Sitz in Rheinland-Pfalz hat.
  • Sie eine Finanzierung für Investitionen oder Betriebsmittel benötigen.
  • Ihrer Hausbank die Sicherheiten für einen benötigten Kredit nicht ausreichen.
  • Sie in den Branchen Dienstleistung, Freie Berufe, Gastgewerbe, Handel, Handwerk, Kultur- und Kreativwirtschaft, Land-/Forst-/Fischwirtschaft oder Produzierendes Gewerbe tätig sind.
✗ Eher nicht, wenn
  • Sie einen direkten Zuschuss statt einer Kreditsicherung suchen.
  • Ihr Vorhaben bereits begonnen oder der Kredit bereits ausgezahlt wurde.
  • Ihr Unternehmenssitz außerhalb von Rheinland-Pfalz liegt.
  • Ihr Finanzierungsvorhaben nicht bankfähig ist.

Was die Landesbürgschaft Rheinland-Pfalz absichert

Die Landesbürgschaft Rheinland-Pfalz dient als Sicherheit für verschiedene Arten von Krediten. Dazu gehören in der Regel Investitionskredite, die für den Erwerb von Maschinen, Anlagen, Gebäuden oder die Erweiterung von Betriebsstätten benötigt werden. Ebenso können Betriebsmittelkredite abgesichert werden, die zur Deckung des laufenden Geschäftsbedarfs oder zur Vorfinanzierung von Aufträgen dienen. Die konkreten förderfähigen Vorhaben und die maximal mögliche Bürgschaftshöhe sind in den detaillierten Richtlinien des Programms festgelegt.

So läuft der Antrag für eine Landesbürgschaft

  1. Gespräch mit der Hausbank: Wenden Sie sich zunächst an Ihre Hausbank und besprechen Sie Ihr Finanzierungsvorhaben. Wenn die Bank zusätzliche Sicherheiten benötigt, kann sie die Beantragung einer Landesbürgschaft vorschlagen.
  2. Antragstellung durch die Bank: Ihre Hausbank bereitet den Bürgschaftsantrag vor und reicht diesen bei der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz (BBH) ein. Dies beinhaltet die Einreichung aller relevanten Unterlagen zu Ihrem Unternehmen und dem Vorhaben.
  3. Prüfung und Entscheidung: Die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz prüft den Antrag und entscheidet über die Gewährung der Bürgschaft. Bei positiver Entscheidung erhalten Sie und Ihre Hausbank eine entsprechende Zusage.
  4. Kreditauszahlung: Nach der Bürgschaftszusage kann Ihre Hausbank den Kredit auszahlen, und Ihr Vorhaben kann starten.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Obwohl es sich um eine Bürgschaft handelt, ist es ratsam, den Finanzierungsbedarf und die Bürgschaftsprüfung abzuschließen, bevor Sie verbindliche Verträge für das zu finanzierende Vorhaben eingehen. Dies stellt sicher, dass die Bürgschaft rechtzeitig zur Verfügung steht und keine förderrechtlichen Hürden entstehen.

Eckdaten der Landesbürgschaft Rheinland-Pfalz

Förderart Bürgschaft
Förderquote – siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag – siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Land Rheinland-Pfalz / Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz
Region Rheinland-Pfalz
Status laufend
Förderfähigkeit prüfen

Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?

Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Wir gleichen Ihr Vorhaben mit passenden Programmen ab und vermitteln bei Bedarf an einen spezialisierten Förderberater in Ihrer Region.

Kostenlose Ersteinschätzung →

Häufige Fragen zur Landesbürgschaft Rheinland-Pfalz

Wer kann eine Landesbürgschaft in Rheinland-Pfalz beantragen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Größen (Kleinst-, Klein-, Mittel- und Großunternehmen) sowie Verbände und Vereinigungen mit Sitz in Rheinland-Pfalz. Dies umfasst ein breites Spektrum an Branchen, darunter Dienstleistungen, Handel, Handwerk, Produzierendes Gewerbe und weitere.

Welche Vorhaben werden durch die Bürgschaft abgesichert?

Die Landesbürgschaft Rheinland-Pfalz sichert in der Regel Kredite für Investitionen (z. B. Maschinen, Gebäudeerweiterungen) und Betriebsmittel (z. B. Warenlager, Liquiditätssicherung) ab. Die genauen Details zu den förderfähigen Vorhaben finden Sie in der offiziellen Förderrichtlinie.

Wie hoch ist die Landesbürgschaft und welche Konditionen gelten?

Die konkrete Höhe der Bürgschaft und die spezifischen Konditionen sind individuell und hängen vom Einzelfall sowie der aktuellen Förderrichtlinie ab. Im amtlichen Datensatz werden keine pauschalen Quoten oder Höchstbeträge genannt. Ihre Hausbank kann Sie hierzu beraten und die Möglichkeiten prüfen.

Wie beantrage ich eine Landesbürgschaft in Rheinland-Pfalz?

Der Antrag erfolgt nicht direkt beim Land, sondern immer über Ihre Hausbank. Ihre Bank ist Ihr erster Ansprechpartner und reicht die erforderlichen Unterlagen bei der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz ein, die die Bürgschaft im Auftrag des Landes verwaltet.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.

Ähnliche Förderprogramme für Ihr Unternehmen

Neben der Landesbürgschaft Rheinland-Pfalz gibt es weitere Möglichkeiten, Ihre Unternehmensfinanzierung zu sichern oder Investitionen zu fördern. Prüfen Sie auch folgende Programme und Themenbereiche: