NRW.BANK laufend

NRW.Venture Förderung: Beteiligung für Innovation in NRW

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Beteiligung
Region
Nordrhein-Westfalen
Zielgruppe
grosses_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Die NRW.Venture Förderung bietet innovativen Unternehmen in Nordrhein-Westfalen eine Beteiligungsfinanzierung zur Stärkung von Forschung, Entwicklung und Unternehmenswachstum. Sie richtet sich an alle Unternehmensgrößen und Branchen, die Wagniskapital für ihre innovativen Projekte suchen, um ihre Marktposition auszubauen.

Wer bekommt was durch die NRW.Venture Förderung?

Mit der NRW.Venture Förderung unterstützt die NRW.BANK als Landesförderinstitut des Landes Nordrhein-Westfalen innovative Unternehmen aller Größenordnungen. Ziel ist es, die Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu beschleunigen und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken. Die Finanzierung erfolgt in Form einer stillen oder offenen Beteiligung, um das Eigenkapital zu stärken und weiteres Wachstum zu ermöglichen.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Ihr Unternehmen einen Sitz in Nordrhein-Westfalen hat.
  • Sie ein innovatives Vorhaben im Bereich Forschung, Entwicklung oder Unternehmenswachstum planen.
  • Sie Wagniskapital zur Stärkung Ihres Eigenkapitals und zur Beschleunigung Ihres Wachstums suchen.
  • Ihr Geschäftsmodell ein hohes Marktpotenzial aufweist.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Unternehmen keinen Standort in Nordrhein-Westfalen hat.
  • Sie eine reine Kreditfinanzierung ohne Beteiligung suchen.
  • Ihr Vorhaben keinen klaren Innovationsbezug aufweist.
  • Sie bereits vor der Antragsstellung verbindliche Verträge für das Vorhaben abgeschlossen haben.

Förderfähige Kosten und Beteiligungskonditionen

Die NRW.Venture Förderung zielt auf die Stärkung des Eigenkapitals von Unternehmen ab, die innovative Vorhaben umsetzen. Förderfähig sind in der Regel Kosten, die direkt mit der Entwicklung und Markteinführung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen verbunden sind, sowie Investitionen in das Unternehmenswachstum. Die genauen Beteiligungskonditionen und die Höhe der Beteiligung hängen von den individuellen Anforderungen des Vorhabens und der jeweiligen Programmmodule ab. Eine detaillierte Übersicht finden Sie in den aktuellen Förderrichtlinien der NRW.BANK.

So läuft der Antrag für NRW.Venture

  1. Erste Kontaktaufnahme: Nehmen Sie frühzeitig Kontakt zur NRW.BANK auf, um Ihr Vorhaben vorzustellen und die grundsätzliche Förderfähigkeit zu prüfen.
  2. Einreichung der Unterlagen: Bereiten Sie einen detaillierten Businessplan, Finanzierungsübersichten und weitere projektspezifische Dokumente vor.
  3. Prüfung und Due Diligence: Die NRW.BANK prüft Ihr Vorhaben umfassend (Due Diligence), inklusive Marktpotenzial, Team und Finanzprognosen.
  4. Beteiligungsvertrag: Bei positivem Ergebnis werden die Konditionen der Beteiligung verhandelt und ein entsprechender Vertrag abgeschlossen.
  5. Auszahlung und Begleitung: Nach Vertragsabschluss erfolgt die Beteiligung. Die NRW.BANK begleitet das Unternehmen in der Wachstumsphase.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.

Eckdaten der NRW.Venture Förderung

Förderart Beteiligung
Förderquote siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag siehe Förderrichtlinie
Fördergeber NRW.BANK
Region Nordrhein-Westfalen
Status laufend
Förderfähigkeit prüfen

Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?

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Häufige Fragen zur NRW.Venture Förderung

Wer kann die NRW.Venture Förderung beantragen?

Die NRW.Venture Förderung richtet sich an innovative Unternehmen jeder Größe (Kleinst-, kleine, mittlere und große Unternehmen) mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. Die Branchen umfassen Dienstleistungen, Kultur- und Kreativwirtschaft sowie das Produzierende Gewerbe.

Wie hoch ist die Beteiligung bei NRW.Venture?

Die Höhe der Beteiligung und die genauen Konditionen sind im amtlichen Datensatz nicht fixiert und hängen stark vom individuellen Vorhaben sowie den jeweiligen Programmmodulen ab. Für konkrete Angaben konsultieren Sie bitte die aktuellen Förderrichtlinien der NRW.BANK.

Welche Arten von Vorhaben werden durch NRW.Venture unterstützt?

NRW.Venture unterstützt Vorhaben in den Bereichen Forschung und Innovation (themenoffen) sowie die allgemeine Unternehmensfinanzierung, insbesondere wenn es um die Entwicklung und Markteinführung innovativer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen geht.

Kann die NRW.Venture Förderung mit anderen Programmen kombiniert werden?

Die Kumulierung von Förderungen ist ein komplexes Thema. Grundsätzlich ist eine Kombination mit anderen Fördermitteln unter Beachtung der beihilferechtlichen Vorgaben (z.B. De-minimis-Verordnung, AGVO) möglich. Eine individuelle Prüfung durch die NRW.BANK ist hierbei unerlässlich.

Was ist der Unterschied zwischen stiller und offener Beteiligung bei NRW.Venture?

Bei einer stillen Beteiligung tritt die NRW.BANK nicht nach außen als Gesellschafter in Erscheinung, während eine offene Beteiligung eine direkte Beteiligung am Stamm- oder Grundkapital des Unternehmens darstellt und mit Stimmrechten verbunden sein kann. Beide Formen stärken das Eigenkapital, unterscheiden sich jedoch in der Ausgestaltung der Mitspracherechte.

Was sind die Voraussetzungen für eine Beteiligung durch NRW.Venture?

Voraussetzung ist ein innovatives Vorhaben mit hohem Wachstumspotenzial, ein schlüssiger Businessplan und ein erfahrener Management-Team. Zudem muss der Unternehmenssitz in Nordrhein-Westfalen liegen. Die genauen Kriterien sind in den detaillierten Förderrichtlinien der NRW.BANK beschrieben.

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Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.