Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) / ESF Plus laufend prüfen

ESF Plus Sachsen Förderung: Zuschüsse für soziale Projekte

Geprüft am 16.06.2026
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Sachsen
Zielgruppe
grosses_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Die ESF Plus Sachsen Förderung bietet Unternehmen, Verbänden und öffentlichen Einrichtungen in Sachsen Zuschüsse für Projekte im Bereich Arbeit, Gesundheit und Soziales. Die genaue Förderhöhe und -quote ist modulabhängig und in der jeweiligen Richtlinie festgelegt. Ziel ist die Stärkung sozialer Innovationen und die Verbesserung der Arbeitsmarktintegration.

Wer profitiert von der ESF Plus Sachsen Förderung?

Die ESF Plus-Richtlinie SMS (2021-2027) C „Schritt für Schritt“ ist ein spezifisches Förderprogramm des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) im Freistaat Sachsen. Sie richtet sich an eine breite Palette von Antragstellern, darunter kleine, mittlere und große Unternehmen, Kleinstunternehmen sowie Verbände, Vereinigungen und öffentliche Einrichtungen. Ziel ist es, soziale Projekte und Initiativen zu unterstützen, die einen Beitrag zur Verbesserung der Arbeitsmarktintegration, zur Gesundheitsförderung und zur sozialen Teilhabe leisten. Die ESF Plus Sachsen Förderung zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft durch soziale Innovationen zu stärken.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Ihr Unternehmen, Verband oder Ihre öffentliche Einrichtung seinen Sitz in Sachsen hat.
  • Sie Projekte in den Bereichen Arbeit, Gesundheit oder Soziales planen.
  • Sie soziale Innovationen oder die Arbeitsmarktintegration fördern möchten.
  • Ihr Vorhaben den Zielen des Europäischen Sozialfonds Plus entspricht.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Vorhaben außerhalb der definierten Förderbereiche Arbeit, Gesundheit und Soziales liegt.
  • Sie eine allgemeine Investitionsförderung ohne sozialen Bezug suchen.
  • Ihr Projektstandort nicht im Freistaat Sachsen ist.
  • Sie das Vorhaben bereits vor Antragstellung begonnen haben.

Förderfähige Projekte und Kosten der ESF Plus Sachsen Förderung

Die ESF Plus-Richtlinie SMS fördert verschiedene Arten von Kosten, die im direkten Zusammenhang mit den zugelassenen Projekten stehen. Dazu gehören in der Regel Personal- und Sachkosten, die für die Durchführung der Maßnahmen notwendig sind. Da die genauen Details der förderfähigen Kosten stark vom jeweiligen Modul und Aufruf abhängen, ist eine detaillierte Prüfung der aktuellen Förderrichtlinie unerlässlich. Im Allgemeinen werden Ausgaben anerkannt, die transparent, wirtschaftlich und zweckmäßig sind und vor Maßnahmebeginn genehmigt wurden.

So läuft der Antrag

  1. Richtlinie prüfen – Informieren Sie sich über die spezifischen Module, Förderquoten und Voraussetzungen des aktuellen Aufrufs der ESF Plus-Richtlinie SMS (2021-2027) C „Schritt für Schritt“.
  2. Projektkonzept entwickeln – Erarbeiten Sie ein detailliertes Konzept für Ihr soziales Projekt, das die Förderziele und -kriterien erfüllt und die Relevanz für die ESF Plus Sachsen Förderung klar darlegt.
  3. Antragstellung vorbereiten – Sammeln Sie alle notwendigen Unterlagen und Formulare gemäß den Vorgaben der Sächsischen Aufbaubank (SAB) oder der jeweils zuständigen Bewilligungsstelle.
  4. Antrag einreichen – Reichen Sie den vollständigen Antrag fristgerecht über das entsprechende Online-Portal oder auf dem vorgeschriebenen Weg ein.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.

Eckdaten zur ESF Plus Sachsen Förderung

Förderart Zuschuss
Förderquote je nach Modul – siehe Richtlinie
Höchstbetrag je nach Modul – siehe Richtlinie
Fördergeber Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) / ESF Plus
Region Sachsen
Status laufend prüfen
Förderfähigkeit prüfen

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Häufige Fragen zur ESF Plus Sachsen Förderung

Wer kann die ESF Plus Sachsen Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind kleine, mittlere und große Unternehmen, Kleinstunternehmen sowie Verbände, Vereinigungen und öffentliche Einrichtungen mit Sitz in Sachsen, die Projekte im sozialen Bereich durchführen möchten.

Welche Projekte werden durch die ESF Plus-Richtlinie SMS unterstützt?

Das Programm unterstützt Projekte in den Förderbereichen Arbeit, Gesundheit und Soziales, insbesondere solche, die zur Verbesserung der Arbeitsmarktintegration, zur Gesundheitsförderung und zur sozialen Teilhabe beitragen.

Wie hoch ist die Förderquote oder der maximale Zuschuss?

Die genaue Förderhöhe und die maximale Förderquote sind in der ESF Plus-Richtlinie SMS (2021-2027) C „Schritt für Schritt“ festgelegt und können je nach spezifischem Modul und aktuellem Förderaufruf variieren. Eine pauschale Angabe ist daher nicht möglich; bitte prüfen Sie die aktuelle Richtlinie.

Was ist der wichtigste Punkt bei der Antragstellung?

Der wichtigste Punkt ist der sogenannte „Maßnahmebeginn“. Sie müssen den Förderantrag unbedingt stellen und die Bewilligung abwarten, bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen. Bereits eine verbindliche Bestellung oder ein Vertrag kann als Maßnahmebeginn gelten und den Förderanspruch ausschließen.

Kann die ESF Plus Förderung mit anderen Programmen kombiniert werden?

Die Kumulierung von Förderungen ist unter bestimmten beihilferechtlichen Voraussetzungen möglich. Es ist jedoch entscheidend, die spezifischen Regeln der ESF Plus-Richtlinie und der anderen Programme genau zu prüfen, um eine Überförderung zu vermeiden und die Beihilferegeln einzuhalten.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.

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