Förderung zivile Sicherheit: Projekte für innovative Anwendungen
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt mit diesem Programm die Entwicklung und Erprobung von innovativen Lösungen im Bereich der zivilen Sicherheit. Dies umfasst ein breites Spektrum an Themen, von der Katastrophenhilfe über den Schutz kritischer Infrastrukturen bis hin zur Kriminalitätsprävention. Die Fördermaßnahmen sollen dazu beitragen, Deutschland widerstandsfähiger gegenüber vielfältigen Bedrohungen zu machen und die Förderung ziviler Sicherheit nachhaltig zu stärken.
- Ihr Unternehmen oder Ihre Einrichtung an innovativen Lösungen für die zivile Sicherheit forscht.
- Sie neue Technologien oder Konzepte in diesem Bereich entwickeln und erproben möchten.
- Sie die Zusammenarbeit in Forschungsverbünden oder mit Endnutzern anstreben.
- Ihr Vorhaben einen klaren Bezug zur Stärkung der Resilienz und Sicherheit der Gesellschaft hat.
- Ihr Projekt keinen direkten Forschungs- oder Innovationsanteil aufweist.
- Ihr Vorhaben bereits begonnen oder abgeschlossen ist (Maßnahmebeginn).
- Sie reine Investitionszuschüsse ohne Bezug zur zivilen Sicherheitsforschung suchen.
- Ihr Unternehmen nicht in Deutschland ansässig ist.
Förderfähige Kosten und Projektinhalte
Die Förderung ziviler Sicherheit durch das BMBF deckt in der Regel Ausgaben für Forschungs- und Entwicklungspersonal, Materialkosten, Sachkosten sowie Kosten für externe Dienstleistungen ab, die unmittelbar dem Forschungsvorhaben dienen. Dazu gehören beispielsweise:
- Personalkosten für wissenschaftliches und technisches Personal.
- Kosten für Geräte, Software und Verbrauchsmaterialien.
- Ausgaben für die Vergabe von Unteraufträgen an spezialisierte Dritte.
- Reisekosten im Rahmen des Projekts.
- Kosten für die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen.
Die spezifischen Projektinhalte variieren je nach aktuellem Förderaufruf, umfassen aber typischerweise die Entwicklung neuer Technologien, Methoden oder Konzepte zur Verbesserung der zivilen Sicherheit. Dies kann von der Frühwarnung bei Katastrophen über den Schutz kritischer Infrastrukturen bis hin zu innovativen Ansätzen in der Kriminalprävention reichen. Detaillierte Informationen zu den aktuell förderfähigen Schwerpunkten und Kosten finden Sie in der jeweils gültigen Förderrichtlinie.
So läuft der Antrag zur Förderung ziviler Sicherheit
Der Antragsprozess für die Förderung ziviler Sicherheit ist in der Regel zweistufig aufgebaut und erfordert eine sorgfältige Planung:
- Ideenskizze einreichen – In einem ersten Schritt reichen Sie eine detaillierte Projektskizze ein, die Ihr Forschungsvorhaben, die angestrebten Ziele, den Innovationsgrad und das Team vorstellt. Hierbei ist es wichtig, den Bezug zur zivilen Sicherheit klar herauszustellen.
- Einladung zur Antragstellung – Bei positiver Bewertung Ihrer Skizze durch den Projektträger werden Sie aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag einzureichen.
- Förmlichen Antrag einreichen – Der detaillierte Antrag umfasst neben einer ausführlichen Beschreibung des Vorhabens auch einen Arbeits- und Zeitplan sowie eine umfassende Finanzierungsplanung. Hier ist Präzision und Vollständigkeit entscheidend.
- Bewilligung und Projektstart – Nach erfolgreicher Prüfung und positiver Entscheidung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid. Erst danach dürfen Sie mit dem Vorhaben beginnen.
Eckdaten der Förderung
| Offizieller Programmname | Förderung von Projekten zum Thema Anwendungen in der zivilen Sicherheit |
| Förderart | Zuschuss |
| Förderquote | siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) |
| Region | Bund (Bundesweit) |
| Zielgruppe | Alle Unternehmensgrößen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, öffentliche Einrichtungen, Verbände |
| Status | laufend prüfen |
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Häufige Fragen zur Förderung ziviler Sicherheit
Wer kann die Förderung ziviler Sicherheit beantragen?
Antragsberechtigt sind Unternehmen jeder Größe (Kleinstunternehmen, kleine, mittlere und große Unternehmen), Forschungseinrichtungen, Hochschulen, öffentliche Einrichtungen sowie Verbände und Vereinigungen in Deutschland. Oft ist die Bildung von Konsortien oder die Zusammenarbeit mit Endnutzern gefordert.
Welche Projekte werden im Rahmen der Förderung ziviler Sicherheit unterstützt?
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die innovative Lösungen für die zivile Sicherheit hervorbringen. Dies umfasst ein breites Themenspektrum, darunter Katastrophenschutz, Schutz kritischer Infrastrukturen, Prävention von Kriminalität und Terrorismus sowie die Verbesserung der allgemeinen Resilienz der Gesellschaft. Die genauen Schwerpunkte sind den jeweiligen Bekanntmachungen zu entnehmen.
Wie hoch ist die Förderung für Projekte zur zivilen Sicherheit?
Die Förderhöhe und -quote sind nicht pauschal festgelegt, sondern richten sich nach der Art des Vorhabens, der Art der Antragsteller (z. B. Unternehmen, Forschungseinrichtungen) und den spezifischen Regelungen des jeweiligen Förderaufrufs. Verbindliche Angaben dazu finden Sie in der aktuellen Förderrichtlinie des BMBF.
Was ist bei der Kumulierung dieser Förderung zu beachten?
Die Kumulierung von Fördermitteln ist grundsätzlich möglich, muss aber den beihilferechtlichen Vorgaben der Europäischen Union und den spezifischen Regelungen der Förderrichtlinie entsprechen. Eine Doppelförderung für dieselben Kosten ist ausgeschlossen. Prüfen Sie vorab sorgfältig, ob und in welchem Umfang eine Kombination mit anderen öffentlichen Mitteln zulässig ist.
Was ist der häufigste Fehler bei der Antragstellung?
Ein häufiger Fehler ist der sogenannte „Maßnahmebeginn vor Antragstellung“. Wer mit dem Vorhaben beginnt (z. B. Verträge abschließt oder Personal einstellt), bevor der Förderantrag gestellt und bewilligt wurde, verliert in der Regel den gesamten Förderanspruch. Ein weiterer Stolperstein ist eine unzureichend ausgearbeitete Skizze oder ein Antrag, der den Bezug zur zivilen Sicherheit oder den Innovationsgrad nicht klar darlegt.
Ähnliche Förderprogramme
- Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) für technologieoffene FuE-Projekte.
- Ratgeber zur allgemeinen Forschungs- und Entwicklungsförderung.
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Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.