Investitionsförderung IVV Thüringen: Zuschüsse für Landwirtschaft
Wer bekommt die IVV Förderung in Thüringen?
Die Investitionsförderung Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (IVV) ist ein wichtiges Instrument des Landes Thüringen, um die Wertschöpfungsketten in der Landwirtschaft zu stärken. Sie richtet sich an Akteure, die in die Modernisierung oder den Ausbau ihrer Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen investieren möchten. Ziel ist es, die Qualität der Erzeugnisse zu verbessern, neue Märkte zu erschließen und die regionale Wirtschaft zu festigen.
- Sie ein Unternehmen oder eine Vereinigung mit Sitz in Thüringen sind.
- Sie in die Verarbeitung oder Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse investieren wollen.
- Ihr Vorhaben die Wettbewerbsfähigkeit und Wertschöpfung in der Landwirtschaft Thüringens stärkt.
- Sie aus den Branchen Handel, Land-, Forst- oder Fischwirtschaft kommen.
- Ihr Unternehmen keinen Bezug zur Verarbeitung oder Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse hat.
- Ihr Projekt nicht in Thüringen umgesetzt wird.
- Sie bereits vor der Antragstellung mit Ihrem Vorhaben begonnen haben.
Förderfähige Kosten und Konditionen
Die IVV Förderung Thüringen ist als Zuschuss konzipiert. Grundsätzlich sind Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte förderfähig, die direkt der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse dienen. Dazu können beispielsweise der Bau oder die Modernisierung von Produktionsstätten, die Anschaffung neuer Maschinen und Anlagen oder Investitionen in IT-Lösungen gehören. Die genaue Höhe der Förderung sowie die maximale Förderquote sind nicht pauschal festgelegt, sondern hängen von den spezifischen Modulen und Aufrufen ab. Detaillierte Informationen finden Sie in der jeweils aktuellen Förderrichtlinie.
Eckdaten der Investitionsförderung Verarbeitung und Vermarktung
| Förderart | Zuschuss |
| Förderquote | je nach Modul – siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | je nach Modul – siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | Land Thüringen |
| Region | Thüringen |
| Status | laufend prüfen |
So läuft der Antrag
- Prüfung der Förderfähigkeit: Informieren Sie sich über die aktuellen Richtlinien der IVV Förderung Thüringen und prüfen Sie, ob Ihr Vorhaben und Ihr Unternehmen die Voraussetzungen erfüllen.
- Antragstellung: Stellen Sie den vollständigen Antrag bei der zuständigen Behörde des Landes Thüringen. Achten Sie auf alle geforderten Unterlagen und Fristen.
- Bewilligung und Umsetzung: Nach positiver Prüfung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid. Erst danach dürfen Sie mit der Umsetzung Ihres Vorhabens beginnen.
- Verwendungsnachweis: Nach Abschluss des Projekts reichen Sie einen Verwendungsnachweis ein, um die ordnungsgemäße Verwendung der Fördermittel zu belegen.
Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?
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Häufige Fragen zur IVV Förderung Thüringen
Wer kann die IVV Förderung Thüringen beantragen?
Antragsberechtigt sind Unternehmen sowie Verbände und Vereinigungen, die in Thüringen ansässig sind und in den Branchen Handel, Land-, Forst- oder Fischwirtschaft tätig sind. Die Unternehmensgröße (Kleinst-, Klein-, Mittel- oder Großunternehmen) ist dabei nicht ausschlaggebend.
Welche Arten von Investitionen werden durch die IVV Förderung unterstützt?
Die Förderung zielt auf Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse ab. Dazu gehören beispielsweise der Bau, der Erwerb oder die Modernisierung von Gebäuden und Anlagen sowie der Kauf von Maschinen und Software, die diesen Zwecken dienen.
Wie hoch ist die Förderquote bei der Investitionsförderung Verarbeitung und Vermarktung?
Die genaue Förderquote ist nicht pauschal festgelegt, sondern richtet sich nach den jeweils gültigen Richtlinien und spezifischen Förderaufrufen. Es handelt sich um einen Zuschuss, dessen Höhe individuell anhand des Vorhabens und der förderfähigen Kosten ermittelt wird. Bitte konsultieren Sie die offizielle Förderrichtlinie für Details.
Gibt es eine Frist für die Antragstellung der IVV Förderung?
Programme wie die IVV Förderung in Thüringen können sowohl laufend als auch mit spezifischen Stichtagen oder Förderaufrufen arbeiten. Es ist entscheidend, sich vorab bei der zuständigen Landesbehörde über den aktuellen Status und mögliche Fristen zu informieren. Generell gilt: Der Antrag muss immer vor dem Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Was gilt als Maßnahmebeginn bei der IVV Förderung Thüringen?
Als Maßnahmebeginn wird der Zeitpunkt verstanden, an dem Sie einen Liefer- oder Leistungsvertrag für das zu fördernde Vorhaben abschließen oder mit den Arbeiten beginnen. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn vor der offiziellen Bewilligung führt in der Regel zum vollständigen Verlust des Förderanspruchs.
Kann die IVV Förderung mit anderen Programmen kombiniert werden?
Die Kumulierung von Fördermitteln ist ein komplexes Thema. Grundsätzlich ist eine Kombination mit anderen öffentlichen Förderprogrammen möglich, muss aber immer beihilferechtlich geprüft und genehmigt werden. Es gibt strikte Obergrenzen und Regeln, die eine Überförderung verhindern sollen. Eine individuelle Prüfung ist hier zwingend erforderlich.
Ähnliche Förderprogramme
- Investitionszuschuss für Agrarunternehmen in Thüringen
- Förderung ländliche Entwicklung (FöLE)
- Energieeffizienz-Förderung für landwirtschaftliche Betriebe (Bundesweit)
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE). Redaktionell aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.