Kombi-Programm Bürgschaft Hessen: Finanzierung für KMU sichern
Das Kombi-Programm Bürgschaft und Beteiligung in Hessen ist ein wichtiges Instrument, um die Finanzierung von Unternehmen zu stärken, insbesondere wenn es um die Bereitstellung von Sicherheiten für Bankkredite geht. Es richtet sich gezielt an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in verschiedenen Branchen wie dem produzierenden Gewerbe, Handel, Dienstleistungen, Handwerk sowie Kultur- und Kreativwirtschaft. Durch die Kombination von Bürgschaften und stillen Beteiligungen können Finanzierungslücken geschlossen und notwendige Investitionen ermöglicht werden.
- Ihr Unternehmen in Hessen ansässig ist und zu den kleinen oder mittleren Unternehmen zählt.
- Sie eine Finanzierung für Ihr Vorhaben benötigen, aber nicht genügend Sicherheiten stellen können.
- Sie eine flexible Finanzierungslösung suchen, die über klassische Bankkredite hinausgeht.
- Sie in einer der förderfähigen Branchen (z.B. produzierendes Gewerbe, Handel, Dienstleistungen) tätig sind.
- Ihr Unternehmen ein Großunternehmen ist oder nicht in Hessen ansässig ist.
- Sie bereits eine vollständige Finanzierung ohne zusätzliche Sicherheiten oder Beteiligungen erhalten haben.
- Ihr Vorhaben nicht den beihilferechtlichen Vorgaben entspricht.
- Sie ausschließlich einen direkten Zuschuss ohne Sicherheiten benötigen.
Förderfähige Kosten und Vorhaben
Das Kombi-Programm Bürgschaft und Beteiligung unterstützt eine breite Palette von Vorhaben, die die wirtschaftliche Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen in Hessen fördern. Dazu gehören in der Regel Investitionen in Sachanlagen, Betriebsmittel, aber auch die Finanzierung von Wachstumsphasen oder Unternehmensnachfolgen. Die genaue Definition der förderfähigen Kosten und Vorhaben ist in der detaillierten Förderrichtlinie festgelegt, die Sie über den offiziellen Link einsehen können. Es ist entscheidend, dass Ihr Vorhaben den Zielen des Programms entspricht und einen positiven Effekt auf die hessische Wirtschaft hat.
So läuft der Antrag für das Kombi-Programm Bürgschaft Hessen
- Beratung und Vorprüfung – Nehmen Sie Kontakt mit der zuständigen Förderstelle oder einem erfahrenen Förderberater auf, um die Förderfähigkeit Ihres Vorhabens zu prüfen und die passenden Module des Kombi-Programms zu identifizieren.
- Antragsstellung – Bereiten Sie alle erforderlichen Unterlagen vor, wie Businessplan, Finanzierungsübersicht und gegebenenfalls Bankzusage, und reichen Sie den vollständigen Antrag fristgerecht ein.
- Prüfung und Bewilligung – Nach der Einreichung prüft der Fördergeber Ihren Antrag. Bei positiver Prüfung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid.
- Auszahlung und Verwendungsnachweis – Nach Bewilligung und unter Einhaltung der Auflagen erfolgt die Auszahlung der Mittel. Anschließend ist ein Verwendungsnachweis zu erbringen.
Eckdaten zum Kombi-Programm Bürgschaft und Beteiligung Hessen
| Förderart | Beteiligung, Bürgschaft |
| Förderquote | – siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | – siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | Land Hessen |
| Region | Hessen |
| Status | laufend |
Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?
Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Wir gleichen Ihr Vorhaben mit passenden Programmen ab und vermitteln bei Bedarf an einen spezialisierten Förderberater in Ihrer Region.
Häufige Fragen zum Kombi-Programm Bürgschaft und Beteiligung Hessen
Wer kann das Kombi-Programm Bürgschaft Hessen beantragen?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus Hessen. Dies umfasst Kleinstunternehmen, kleine Unternehmen und mittlere Unternehmen aus einer Vielzahl von Branchen, darunter das produzierende Gewerbe, Handel, Dienstleistungen, Handwerk, Gastgewerbe/Tourismus sowie Kultur- und Kreativwirtschaft.
Wie hoch ist die Förderung durch das Kombi-Programm?
Die genaue Höhe der Bürgschaft oder Beteiligung sowie die individuellen Konditionen hängen von den spezifischen Modulen des Programms und dem zu finanzierenden Vorhaben ab. Eine allgemeine Förderquote oder ein fester Höchstbetrag sind im amtlichen Datensatz nicht genannt und müssen der aktuellen Förderrichtlinie entnommen werden.
Was ist der Vorteil einer Kombination aus Bürgschaft und Beteiligung?
Die Kombination von Bürgschaften und Beteiligungen bietet eine flexible Lösung, um die Finanzierungsstruktur von Unternehmen zu stärken. Eine Bürgschaft erleichtert den Zugang zu Bankkrediten, während eine Beteiligung die Eigenkapitalbasis stärkt, ohne die Stimmrechte der Gesellschafter zu beeinflussen. Dies kann besonders bei innovativen oder wachstumsstarken Vorhaben vorteilhaft sein.
Kann das Kombi-Programm mit anderen Förderungen kumuliert werden?
Die Kumulierung mit anderen Förderprogrammen ist prinzipiell möglich, muss jedoch stets den beihilferechtlichen Vorgaben (z.B. De-minimis-Verordnung oder Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) entsprechen. Es ist ratsam, dies im Vorfeld mit der Förderstelle oder einem Berater abzustimmen, um eine Überförderung zu vermeiden.
Ähnliche Programme in Hessen und auf Bundesebene
Neben dem Kombi-Programm Bürgschaft Hessen gibt es weitere Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen. Im Bereich der Unternehmensfinanzierung sind oft auch klassische KfW-Förderkredite relevant. Für spezielle Investitionsvorhaben in Hessen können zudem landesspezifische Digitalisierungs- oder Energieeffizienzprogramme interessant sein. Eine umfassende Prüfung Ihres individuellen Bedarfs ist empfehlenswert, um die optimale Förderstrategie zu finden.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2024. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.