Tierschutz Landwirtschaft Förderung: Wissenstransfer für die Praxis
Wer bekommt was?
Dieses Förderprogramm des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) richtet sich an Unternehmen jeder Größe (Kleinst-, Klein-, Mittel- und Großunternehmen), Hochschulen sowie Forschungseinrichtungen aus der Land-, Forst- und Fischwirtschaft. Ziel ist es, den Wissenstransfer von Forschungsergebnissen zum Tierschutz in die praktische Anwendung zu beschleunigen. Gefördert werden Modell- und Demonstrationsvorhaben, die neue wissenschaftliche Erkenntnisse in die Praxis überführen und somit zur Verbesserung des Tierschutzes in der Nutztierhaltung beitragen.
- Sie ein Unternehmen (jeder Größe), eine Hochschule oder Forschungseinrichtung in der Land-, Forst- oder Fischwirtschaft sind.
- Sie neue Erkenntnisse aus Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Tierschutz in die Praxis überführen möchten.
- Ihr Vorhaben Modell- und Demonstrationscharakter hat und bundesweit umgesetzt wird.
- Ihr Vorhaben keinen direkten Bezug zum Tierschutz in der Landwirtschaft hat.
- Sie keine Forschungs- oder Entwicklungsergebnisse transferieren wollen, sondern reine Routineinvestitionen planen.
- Ihr Projekt ausschließlich in einem Bundesland ohne bundesweite Relevanz angesiedelt ist.
Welche Kosten sind förderfähig?
Im Rahmen dieser Tierschutz Landwirtschaft Förderung sind in der Regel Kosten förderfähig, die direkt mit dem Transfer von Forschungsergebnissen und der Durchführung von Modell- und Demonstrationsvorhaben zum Tierschutz in der landwirtschaftlichen Praxis verbunden sind. Dies kann Personal-, Sach- und in begrenztem Umfang auch Investitionskosten umfassen, die für die Umsetzung der Demonstrationsvorhaben notwendig sind. Die genaue Definition der förderfähigen Kosten entnehmen Sie bitte der spezifischen Förderrichtlinie des BMEL.
So läuft der Antrag
- Informieren Sie sich – Prüfen Sie die aktuelle Förderrichtlinie und die spezifischen Aufrufe des BMEL für Modell- und Demonstrationsvorhaben zum Tierschutz.
- Konzeption des Vorhabens – Entwickeln Sie ein detailliertes Konzept für Ihr Transferprojekt, das die Relevanz für den Tierschutz und den Innovationsgehalt klar darlegt.
- Antragstellung – Reichen Sie Ihren vollständigen Förderantrag fristgerecht bei der zuständigen Bewilligungsbehörde ein.
- Bewilligung und Durchführung – Nach positiver Prüfung und Erhalt des Zuwendungsbescheids können Sie mit der Umsetzung Ihres Vorhabens beginnen.
Eckdaten zur Förderung
| Förderart | Zuschuss |
| Förderquote | siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) |
| Region | Bund (bundesweit) |
| Status | laufend prüfen |
Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?
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Häufige Fragen zur Tierschutz Landwirtschaft Förderung
Wer kann die Tierschutz Landwirtschaft Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind Unternehmen jeder Größe (Kleinstunternehmen, kleine, mittlere und große Unternehmen), Hochschulen sowie Forschungseinrichtungen, die in der Land-, Forst- oder Fischwirtschaft tätig sind und Forschungs- und Entwicklungsergebnisse zum Tierschutz in die Praxis überführen möchten.
Wie hoch ist die Förderung für Tierschutz-Vorhaben in der Landwirtschaft?
Die genaue Förderhöhe und -quote ist nicht pauschal festgelegt, da sie von der jeweiligen Förderrichtlinie und den spezifischen Aufrufen abhängt. Es handelt sich um einen Zuschuss. Für verbindliche Informationen konsultieren Sie bitte die aktuelle Förderrichtlinie des BMEL.
Was sind typische förderfähige Projekte im Rahmen dieser Förderung?
Typische Projekte sind Modell- und Demonstrationsvorhaben, die neue wissenschaftliche Erkenntnisse zum Tierschutz (z. B. in der Nutztierhaltung) erproben und für die praktische Anwendung aufbereiten. Dies können beispielsweise neue Haltungssysteme, Fütterungsstrategien oder Managementansätze sein.
Kann diese Tierschutz Landwirtschaft Förderung mit anderen Programmen kombiniert werden?
Die Kumulierung mit anderen Förderprogrammen ist prinzipiell möglich, unterliegt jedoch den beihilferechtlichen Vorgaben (z.B. De-minimis-Verordnung oder AGVO) und den spezifischen Regelungen der Förderrichtlinie. Eine sorgfältige Prüfung im Einzelfall ist unerlässlich, um eine Überförderung auszuschließen.
Bis wann kann der Antrag für die Förderung gestellt werden?
Die Tierschutz Landwirtschaft Förderung erfolgt in der Regel über spezifische Förderaufrufe mit festen Antragsfristen. Es ist wichtig, die aktuellen Bekanntmachungen des BMEL oder der zuständigen Bewilligungsbehörde zu verfolgen. Eine durchgängige Antragsfrist ist nicht gegeben.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.