Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen mbH (MBG Sachsen) laufend

MBG Sachsen Beteiligung: Gründung und Nachfolge in Sachsen stärken

Geprüft am 2024-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Beteiligung
Region
Sachsen
Zielgruppe
Existenzgründung
Das Wichtigste in Kürze
Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen (MBG Sachsen) bietet kleinen und mittleren Unternehmen sowie Existenzgründern in Sachsen flexible Beteiligungskapital-Lösungen an. Mit der MBG Sachsen Beteiligung stärken Sie Ihre Eigenkapitalbasis für Gründung, Festigung und Nachfolge – eine entscheidende Unterstützung für Wachstum und Stabilität.

Wer bekommt was? Klartext zur MBG Sachsen Beteiligung

Dieses Programm der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Sachsen (MBG Sachsen) richtet sich an zukunftsfähige kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründer im Freistaat Sachsen. Es bietet die Möglichkeit, die Eigenkapitalbasis durch stille oder offene Beteiligungen zu stärken, ohne sofortige Sicherheiten stellen oder Bankkredite aufnehmen zu müssen. Die Beteiligungen sind flexibel gestaltet, um den individuellen Bedürfnissen von Unternehmen in verschiedenen Phasen – von der Gründung über die Festigung bis zur Nachfolge – gerecht zu werden.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Ihr Unternehmen oder Gründungsvorhaben in Sachsen ansässig ist.
  • Sie Ihre Eigenkapitalbasis stärken möchten, ohne weitere Kredite aufzunehmen.
  • Sie eine langfristige Finanzierung für Gründung, Wachstum oder Nachfolge suchen.
  • Sie ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) oder eine Existenzgründerin sind.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Unternehmen außerhalb Sachsens liegt.
  • Sie ausschließlich klassische Bankkredite bevorzugen.
  • Sie keine offene oder stille Beteiligung am Unternehmen wünschen.
  • Sie bereits eine ausreichende Eigenkapitalausstattung haben.

Förderfähige Kosten und Verwendungszwecke

Die Beteiligung dient der Stärkung der Eigenkapitalbasis und kann für vielfältige Vorhaben eingesetzt werden, die zur Gründung, Festigung oder zur Sicherung der Unternehmensnachfolge beitragen. Dazu gehören typischerweise Investitionen in Sachanlagen, Betriebsmittel, Marketingmaßnahmen oder der Erwerb von Geschäftsanteilen im Rahmen einer Nachfolgeregelung. Die genauen Verwendungszwecke und Konditionen sind der aktuellen Förderrichtlinie der MBG Sachsen zu entnehmen.

So läuft der Antrag für die MBG Sachsen Beteiligung

  1. Erstkontakt und Vorprüfung: Nehmen Sie Kontakt mit der MBG Sachsen auf, um Ihr Vorhaben vorzustellen und eine erste Einschätzung zu erhalten.
  2. Einreichung der Unterlagen: Bereiten Sie einen detaillierten Businessplan, Finanzierungsübersichten und weitere Unternehmensdokumente vor und reichen Sie diese ein.
  3. Prüfung und Due Diligence: Die MBG Sachsen prüft Ihr Vorhaben umfassend (Due Diligence), analysiert die Marktchancen und Ihre wirtschaftliche Tragfähigkeit.
  4. Verhandlung und Vertragsabschluss: Bei positivem Ergebnis werden die Konditionen der Beteiligung verhandelt und ein Beteiligungsvertrag abgeschlossen.
  5. Auszahlung: Nach Vertragsunterzeichnung erfolgt die Auszahlung der Beteiligungssumme.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.

Eckdaten zur MBG Sachsen Beteiligung

Förderart Beteiligung
Förderquote siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen mbH (MBG Sachsen)
Region Sachsen
Status laufend
Förderfähigkeit prüfen

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Häufige Fragen zur MBG Sachsen Beteiligung

Wer kann die MBG Sachsen Beteiligung beantragen?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Existenzgründer mit Sitz in Sachsen sind antragsberechtigt.

Welche Arten von Beteiligungen bietet die MBG Sachsen an?

Die MBG Sachsen bietet stille und offene Beteiligungen an, um die Eigenkapitalbasis von Unternehmen zu stärken.

Gibt es eine maximale Förderhöhe oder Quote?

Die genaue Höhe und die Konditionen der Beteiligung sind individuell und richten sich nach dem jeweiligen Vorhaben und der Förderrichtlinie. Eine pauschale Höchstgrenze oder Quote ist nicht öffentlich ausgewiesen.

Kann die Beteiligung mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden?

Grundsätzlich ist eine Kumulierung mit anderen Förderungen möglich, muss aber im Einzelfall mit der MBG Sachsen und den jeweiligen Fördergebern abgestimmt werden.

Was ist der häufigste Grund für eine Ablehnung?

Oftmals mangelt es an einem überzeugenden Geschäftsmodell, einer unzureichenden Planung oder einer fehlenden wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Vorhabens.

Wie lange dauert der Antragsprozess für eine Beteiligung?

Der Prozess ist individuell und kann je nach Komplexität des Vorhabens und der Vollständigkeit der Unterlagen variieren. Planen Sie ausreichend Zeit für die Prüfung und Verhandlung ein.

Ähnliche Programme für Ihr Vorhaben in Sachsen

Neben der MBG Sachsen Beteiligung gibt es weitere Möglichkeiten, Ihr Unternehmen in Sachsen zu finanzieren oder eine Nachfolge zu regeln. Prüfen Sie auch folgende Programme:

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2024. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.