Innovationslabore Hochschulen: Förderung für nachhaltige Städte
Dieses Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) richtet sich an ein breites Spektrum von Akteuren, die gemeinsam an der Zukunftsfähigkeit unserer Städte und Regionen arbeiten möchten. Es unterstützt Vorhaben, die Hochschulen als zentrale Treiber für Innovation und Nachhaltigkeit etablieren. Im Fokus stehen interdisziplinäre Ansätze, die zur Lösung drängender ökologischer und sozialer Herausforderungen beitragen.
- Sie als Hochschule, Forschungseinrichtung oder Unternehmen innovative Lösungen für nachhaltige Stadtentwicklung entwickeln.
- Ihr Projekt auf interdisziplinärer Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Kommunen basiert.
- Sie sich aktiv an der Gestaltung zukunftsfähiger, resilienter Regionen beteiligen möchten.
- Ihr Vorhaben keinen Bezug zu Hochschulen als Innovationsakteure für nachhaltige Städte und Regionen hat.
- Sie ausschließlich eine reine Investitionsförderung ohne Forschungs- oder Innovationskomponente suchen.
- Ihr Projekt nicht bundesweit, sondern rein lokal ohne überregionalen Bezug angelegt ist.
Förderfähige Kosten und Konditionen
Die förderfähigen Kosten umfassen typischerweise Ausgaben für Personal, Sachmittel, Reisen sowie Leistungen Dritter, die direkt für die Durchführung des Forschungsvorhabens notwendig sind. Da die genaue Förderhöhe und -quote nicht pauschal festgelegt sind, sondern von den jeweiligen Aufrufen und Modulen abhängen, ist es entscheidend, die detaillierten Bestimmungen der aktuellen Förderrichtlinie des BMBF zu prüfen. Allgemeine Investitionen in Infrastruktur oder laufende Betriebskosten sind in der Regel nicht förderfähig, es sei denn, sie sind explizit als Teil des Forschungsprojekts ausgewiesen.
So läuft der Antrag
- Richtlinie prüfen und Projektidee entwickeln – Informieren Sie sich detailliert über die aktuellen Förderaufrufe und die spezifischen Anforderungen der Richtlinie des BMBF.
- Antragskonzept einreichen – Erarbeiten Sie ein überzeugendes Konzept, das die Innovationskraft, Nachhaltigkeitsrelevanz und die Rolle der Hochschulen in Ihrem Projekt klar darlegt.
- Begutachtung und Entscheidung – Ihr Antrag wird von Fachgutachtern bewertet. Bei positiver Bewertung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid.
- Projektstart und Verwendungsnachweis – Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids können Sie mit der Umsetzung Ihres Projekts beginnen und müssen die Mittel später gemäß den Vorgaben nachweisen.
Eckdaten des Förderprogramms
| Förderart | Zuschuss |
| Förderquote | je nach Richtlinie |
| Höchstbetrag | je nach Richtlinie |
| Fördergeber | BMBF (Bundesministerium für Bildung und Forschung) |
| Region | Bund |
| Status | laufend prüfen |
Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?
Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Wir gleichen Ihr Vorhaben mit passenden Programmen ab und vermitteln bei Bedarf an einen spezialisierten Förderberater in Ihrer Region.
Häufige Fragen zur Förderung „Hochschulen als Innovationslabore für nachhaltige Städte und Regionen“
Wer kann die Förderung für Innovationslabore Hochschulen beantragen?
Die Förderung steht einem breiten Kreis von Antragstellern offen, darunter Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen (Klein-, Mittel- und Großunternehmen), Verbände, öffentliche Einrichtungen, Bildungseinrichtungen und Kommunen. Wichtig ist die Zusammenarbeit in Verbundprojekten.
Wie hoch ist die Förderquote oder der maximale Zuschuss?
Die genaue Förderhöhe und die Förderquoten sind nicht pauschal festgelegt, sondern variieren je nach spezifischem Förderaufruf und Modul innerhalb des Programms. Für detaillierte Informationen müssen Sie die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des BMBF konsultieren.
Welche Art von Projekten wird gefördert?
Gefördert werden Projekte, die Hochschulen als zentrale Akteure in der Entwicklung und Umsetzung nachhaltiger Lösungen für Städte und Regionen positionieren. Dies umfasst Forschung, Innovation und Transferaktivitäten, die zur ökologischen, sozialen und ökonomischen Nachhaltigkeit beitragen.
Gibt es spezifische Fristen für die Antragstellung?
Dieses Programm operiert in der Regel mit spezifischen Förderaufrufen, die eigene Antragsfristen haben. Es ist entscheidend, die Webseite des BMBF und die Förderrichtlinie regelmäßig auf aktuelle Ausschreibungen zu prüfen. Eine pauschale „laufende“ Antragsstellung ist nicht vorgesehen.
Kann diese Förderung mit anderen Programmen kombiniert werden?
Die Kumulierung mit anderen Förderprogrammen ist prinzipiell möglich, unterliegt jedoch den beihilferechtlichen Vorgaben und den spezifischen Regelungen der Förderrichtlinie. Eine detaillierte Prüfung im Einzelfall ist zwingend erforderlich, um eine Überförderung zu vermeiden.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.