IB.SH Breitband-Förderdarlehen Unternehmen Plus: Digitalisierung in Schleswig-Holstein
Breitbandausbau in Schleswig-Holstein: Das IB.SH Förderdarlehen für Unternehmen
Das IB.SH Breitband-Förderdarlehen Unternehmen Plus ist ein zentrales Instrument der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), um die digitale Infrastruktur im Bundesland zu stärken. Es ermöglicht Unternehmen, ihre Breitbandanbindung zu verbessern und damit die Grundlage für innovative digitale Geschäftsmodelle zu legen. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Wirtschaft durch moderne Kommunikationsnetze zu sichern und auszubauen.
Das Darlehen deckt Investitionen ab, die der Errichtung, dem Ausbau oder der Modernisierung von Breitbandnetzen dienen. Auch die Anbindung an diese Netze sowie die interne Verkabelung zur Nutzung der hohen Bandbreiten können förderfähig sein. Die genauen Konditionen und die Höhe der Unterstützung sind dabei individuell auf das jeweilige Vorhaben zugeschnitten und in der Förderrichtlinie detailliert festgelegt.
- Ihr Unternehmen in Schleswig-Holstein ansässig ist.
- Sie Investitionen in den Ausbau Ihrer Breitbandinfrastruktur planen.
- Sie ein Kleinst-, kleines, mittleres oder großes Unternehmen führen.
- Sie Ihre digitale Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig steigern möchten.
- Ihr Unternehmen nicht in Schleswig-Holstein registriert ist.
- Sie keine konkreten Investitionspläne im Bereich Breitband haben.
- Sie bereits vor Antragstellung mit dem Vorhaben begonnen haben.
- Sie lediglich Betriebskosten finanzieren möchten.
Was wird mit dem Breitband-Förderdarlehen finanziert?
Das IB.SH Breitband-Förderdarlehen Unternehmen Plus ist primär für Investitionen in die physische digitale Infrastruktur vorgesehen. Dazu gehören:
- Anschaffung und Installation von Hard- und Software für den Breitbandausbau.
- Kosten für die Verlegung von Glasfaserkabeln oder anderen Breitbandtechnologien.
- Ausgaben für die Errichtung und Modernisierung von Vermittlungsstellen und Verteilernetzen.
- Investitionen in die interne Verkabelung, die zur Nutzung der hohen Bandbreiten notwendig ist.
- Planungs- und Beratungskosten, die direkt mit dem förderfähigen Vorhaben in Verbindung stehen.
Nicht förderfähig sind in der Regel laufende Betriebskosten, Ersatzinvestitionen ohne wesentliche Leistungssteigerung oder Investitionen, die nicht direkt dem Breitbandausbau dienen.
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So läuft der Antrag
- Beratung und Vorbereitung – Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit der IB.SH auf, um Ihr Vorhaben zu besprechen und die Förderfähigkeit prüfen zu lassen. Sammeln Sie alle notwendigen Unterlagen, wie Businessplan, Finanzierungsübersicht und detaillierte Kostenkalkulationen.
- Antragstellung – Reichen Sie den vollständigen Darlehensantrag bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) ein. Achten Sie auf die Vollständigkeit aller geforderten Dokumente, um Verzögerungen zu vermeiden.
- Prüfung und Bewilligung – Die IB.SH prüft Ihren Antrag auf Förderfähigkeit und Wirtschaftlichkeit. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie einen Darlehensvertrag und einen Bewilligungsbescheid, der die Konditionen und Auszahlungsmodalitäten festlegt.
- Umsetzung und Nachweis – Nach der Bewilligung können Sie mit der Umsetzung Ihres Breitbandprojekts beginnen. Nach Abschluss des Vorhabens sind die getätigten Investitionen entsprechend den Vorgaben der IB.SH nachzuweisen.
Eckdaten des IB.SH Breitband-Förderdarlehens Unternehmen Plus
| Förderart | Kredit |
| Förderquote | siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) |
| Region | Schleswig-Holstein |
| Status | antragsoffen (Stand 2020-01-13) |
Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?
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Häufige Fragen zum IB.SH Breitband-Förderdarlehen Unternehmen Plus
Wer kann das IB.SH Breitband-Förderdarlehen Unternehmen Plus beantragen?
Antragsberechtigt sind Unternehmen jeder Größe (Kleinstunternehmen, kleine, mittlere und große Unternehmen) mit Sitz in Schleswig-Holstein, die Investitionen in ihre Breitbandinfrastruktur planen.
Wie hoch sind die Förderkonditionen?
Die genaue Förderhöhe und die Darlehenskonditionen sind individuell und richten sich nach dem Umfang Ihres Vorhabens sowie der Bonität Ihres Unternehmens. Verbindliche Angaben entnehmen Sie bitte der aktuellen Förderrichtlinie der IB.SH.
Können auch Planungskosten gefördert werden?
Ja, Planungs- und Beratungskosten, die in direktem Zusammenhang mit dem förderfähigen Breitbandausbau stehen, können in der Regel ebenfalls in die Finanzierung über das Darlehen einbezogen werden.
Was ist der „Maßnahmebeginn“ und warum ist er wichtig?
Der „Maßnahmebeginn“ bezeichnet den Zeitpunkt, an dem Sie mit der Umsetzung Ihres Vorhabens beginnen. Dies kann bereits die Unterzeichnung eines verbindlichen Liefer- oder Leistungsvertrags sein. Es ist entscheidend, den Antrag für das IB.SH Breitband-Förderdarlehen Unternehmen Plus vor dem Maßnahmebeginn einzureichen, da sonst der Förderanspruch verloren gehen kann.
Ähnliche Programme und weiterführende Informationen
Neben dem IB.SH Breitband-Förderdarlehen Unternehmen Plus gibt es weitere Programme zur Digitalisierung und Infrastrukturförderung, sowohl auf Landesebene in Schleswig-Holstein als auch bundesweit. Es lohnt sich, auch andere Digitalisierungsförderungen für den Mittelstand sowie allgemeine KfW-Kredite für Innovationen und Digitalisierung zu prüfen. Für Kommunen in Schleswig-Holstein bietet die IB.SH zudem separate Breitband-Förderdarlehen an, die auf deren spezifische Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.