BMWE antragsoffen

Klimaschutzverträge (CCfD): Förderung für klimafreundliche Industrieprozesse

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Region
Bund
Zielgruppe
Das Wichtigste in Kürze
Die Klimaschutzverträge (Carbon Contracts for Difference) des BMWE unterstützen energieintensive Industrieunternehmen dabei, den Umstieg auf klimafreundliche Produktionsverfahren zu finanzieren. Über ein Gebotsverfahren werden die zusätzlichen Betriebskosten für emissionsarme Technologien ausgeglichen, um Investitionen in grüne Industrie zu ermöglichen.

Die Klimaschutzverträge sind ein zentrales Instrument der Bundesregierung, um die Dekarbonisierung der deutschen Industrie voranzutreiben. Sie richten sich gezielt an Sektoren mit hohen CO₂-Emissionen, die vor großen Herausforderungen beim Umbau ihrer Produktionsprozesse stehen. Ziel ist es, die Wirtschaftlichkeit von Investitionen in klimafreundliche Technologien sicherzustellen, indem die Mehrkosten gegenüber konventionellen, CO₂-intensiven Verfahren ausgeglichen werden.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Ihr Unternehmen zur energieintensiven Industrie gehört (z. B. Stahl, Zement, Chemie).
  • Sie in neue, klimafreundliche Produktionsverfahren investieren möchten.
  • Ihre Investition zu einer signifikanten CO₂-Minderung führt.
  • Sie bereit sind, sich an einem Gebotsverfahren zu beteiligen.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Unternehmen nicht als energieintensive Industrie eingestuft wird.
  • Sie lediglich Energieeffizienzmaßnahmen ohne Prozessumstellung planen.
  • Sie bereits mit dem Vorhaben begonnen haben (Maßnahmebeginn).
  • Sie keine langfristige Verpflichtung zur CO₂-Minderung eingehen möchten.

Die Klimaschutzverträge decken die Differenzkosten ab, die zwischen der Produktion mit einer klimafreundlichen Technologie und der konventionellen, CO₂-intensiven Produktion entstehen. Dies umfasst insbesondere die höheren Betriebs- und Wartungskosten sowie eventuell höhere Kapitalkosten, die durch den Einsatz innovativer, emissionsarmer Verfahren entstehen. Die Höhe des Ausgleichs wird im Rahmen des Gebotsverfahrens ermittelt.

So läuft der Antrag für Klimaschutzverträge

  1. Gebotsverfahren – Unternehmen reichen Gebote für die Höhe des gewünschten Ausgleichs pro vermiedener Tonne CO₂ ein.
  2. Bewertung & Auswahl – Die eingereichten Gebote werden nach Wirtschaftlichkeit und Klimaschutzwirkung bewertet. Die besten Gebote erhalten den Zuschlag.
  3. Vertragsschluss – Nach erfolgreichem Gebot wird ein Klimaschutzvertrag zwischen dem Unternehmen und dem BMWE geschlossen.
  4. Umsetzung & Monitoring – Das Unternehmen setzt das Vorhaben um und weist die CO₂-Minderungen nach. Die Ausgleichszahlungen erfolgen über die Vertragslaufzeit.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.
Förderart Zuschuss (Differenzvertrag)
Förderquote je nach Gebot und Aufruf
Höchstbetrag individuell im Gebotsverfahren
Fördergeber BMWE
Region Bund (Deutschland)
Zielgruppe Energieintensive Industrie
Status laufend prüfen (Gebotsrunden)
Förderfähigkeit prüfen

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Häufige Fragen zu Klimaschutzverträgen

Wer kann Klimaschutzverträge beantragen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen der energieintensiven Industrie in Deutschland, die in emissionsarme Produktionstechnologien investieren und damit eine signifikante CO₂-Minderung erzielen möchten.

Wie hoch ist die Förderung durch Klimaschutzverträge?

Die Höhe der Förderung wird individuell im Rahmen eines wettbewerblichen Gebotsverfahrens ermittelt. Sie gleicht die Mehrkosten für klimafreundliche Produktionsverfahren über eine vertraglich festgelegte Laufzeit aus.

Was sind Carbon Contracts for Difference (CCfD)?

Carbon Contracts for Difference sind ein finanzielles Instrument, das Unternehmen einen festen Preis für jede vermiedene Tonne CO₂ garantiert. Dies schafft Planungssicherheit für Investitionen in teurere, aber klimafreundliche Technologien, indem die Preisdifferenz zum CO₂-Preis ausgeglichen wird.

Was ist der Maßnahmebeginn bei Klimaschutzverträgen?

Der Maßnahmebeginn ist der Zeitpunkt, ab dem Sie mit der Umsetzung Ihres Vorhabens beginnen. Eine Antragstellung muss immer vor diesem Zeitpunkt erfolgen. Bereits die Bestellung von Anlagen oder der Abschluss verbindlicher Lieferverträge kann als Maßnahmebeginn gelten und den Förderanspruch ausschließen.

Können Klimaschutzverträge mit anderen Förderungen kombiniert werden?

Die Kumulierung mit anderen Förderungen ist grundsätzlich möglich, muss jedoch beihilferechtlich geprüft werden und ist oft auf bestimmte Höchstgrenzen beschränkt. Details hierzu finden Sie in den jeweiligen Förderrichtlinien des BMWE.

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Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE). Redaktionell aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.