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Natura 2000 Prämie Schleswig-Holstein: Ausgleich für Landwirtschaft

Geprüft am 2024-06-19
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Schleswig-Holstein
Zielgruppe
grosses_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Die Natura 2000 Prämie Schleswig-Holstein unterstützt landwirtschaftliche Betriebe mit Ausgleichszahlungen für die Bewirtschaftung von Flächen in Natura 2000-Gebieten. Ziel ist der Schutz von Arten und Lebensräumen. Antragsberechtigt sind alle Unternehmensgrößen der Land-, Forst- und Fischwirtschaft in Schleswig-Holstein, die spezifische Auflagen einhalten. Die genaue Förderhöhe ist der aktuellen Richtlinie zu entnehmen.

Die Zuwendungen in Natura 2000-Gebieten, bekannt als Natura 2000-Prämie, richten sich an Unternehmen aus der Land-, Forst- und Fischwirtschaft in Schleswig-Holstein. Sie erhalten finanzielle Ausgleichszahlungen für die Einhaltung von Bewirtschaftungsauflagen, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen oder die aus der Lage in einem Natura 2000-Gebiet resultieren. Das Programm soll dazu beitragen, die biologische Vielfalt in diesen Schutzgebieten zu erhalten und zu fördern, während gleichzeitig die wirtschaftliche Tätigkeit der Betriebe unterstützt wird. Alle Unternehmensgrößen, vom Kleinstunternehmen bis zum Großunternehmen, können antragsberechtigt sein.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Ihr Unternehmen Flächen in einem Natura 2000-Gebiet in Schleswig-Holstein bewirtschaftet.
  • Sie bereit sind, bestimmte Auflagen für den Natur- und Artenschutz einzuhalten.
  • Sie Ausgleichszahlungen für naturschutzrelevante Bewirtschaftungsbeschränkungen erhalten möchten.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Betrieb nicht in Schleswig-Holstein ansässig ist oder keine Flächen in Natura 2000-Gebieten bewirtschaftet.
  • Sie keine land-, forst- oder fischwirtschaftlichen Tätigkeiten ausüben.
  • Sie primär eine Investitionsförderung für Maschinen oder Digitalisierung suchen.

Die Natura 2000-Prämie ist eine Flächenprämie. Förderfähig sind die Ausgleichszahlungen für Einkommensverluste und zusätzliche Kosten, die durch die Einhaltung von naturschutzfachlichen Bewirtschaftungsauflagen in Natura 2000-Gebieten entstehen. Dies können beispielsweise Auflagen zur Pflege von Dauergrünland, zur späten Mahd, zum Verzicht auf bestimmte Düngemittel oder zum Schutz spezifischer Arten sein. Die genauen förderfähigen Maßnahmen und die damit verbundenen Auflagen sind in der jeweiligen Förderrichtlinie detailliert beschrieben.

So läuft der Antrag für die Natura 2000 Prämie Schleswig-Holstein

  1. Informieren Sie sich – Prüfen Sie die aktuelle Förderrichtlinie des Landes Schleswig-Holstein, um die spezifischen Voraussetzungen und Auflagen für Ihr Vorhaben zu verstehen.
  2. Antragstellung vorbereiten – Sammeln Sie alle notwendigen Unterlagen, wie Flächennachweise, Betriebsdaten und gegebenenfalls Gutachten oder Bewirtschaftungspläne.
  3. Antrag einreichen – Reichen Sie Ihren vollständigen Antrag bei der zuständigen Behörde in Schleswig-Holstein ein. Beachten Sie dabei die jeweiligen Fristen für die Antragsrunde.
  4. Bewilligung und Umsetzung – Nach positiver Prüfung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid. Danach können Sie die Maßnahmen umsetzen und die Ausgleichszahlungen erhalten.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen. Im Falle von Flächenprämien bedeutet dies, dass die bewirtschaftungsrelevanten Maßnahmen erst nach erfolgreicher Antragstellung oder innerhalb des festgelegten Förderzeitraums begonnen werden dürfen.

Eckdaten auf einen Blick

Offizieller Programmname Zuwendungen in Natura 2000-Gebieten Natura 2000-Prämie
Förderart Zuschuss
Förderquote je nach Modul/Aufruf – siehe Richtlinie
Höchstbetrag je nach Modul/Aufruf – siehe Richtlinie
Fördergeber Land Schleswig-Holstein
Region Schleswig-Holstein
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Häufige Fragen zur Natura 2000 Prämie Schleswig-Holstein

Wer ist für die Natura 2000 Prämie Schleswig-Holstein antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind alle Unternehmensgrößen (Kleinst-, Klein-, Mittel- und Großunternehmen), die in der Land-, Forst- und Fischwirtschaft tätig sind und Flächen in Natura 2000-Gebieten in Schleswig-Holstein bewirtschaften. Es ist entscheidend, dass die Bewirtschaftungsauflagen gemäß der Förderrichtlinie eingehalten werden.

Was gehört zu Natura 2000-Gebieten?

Natura 2000 ist ein EU-weites Netz von Schutzgebieten zur Erhaltung gefährdeter Arten und Lebensraumtypen. Dazu gehören sowohl Vogelschutzgebiete (Special Protection Areas, SPA) als auch Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (Special Areas of Conservation, SAC). In Schleswig-Holstein umfassen diese Gebiete oft wertvolle Marsch- und Moorlandschaften, Küstenbereiche und Waldgebiete.

Wie hoch ist die Flächenprämie pro Hektar für artenreiches Grünland?

Die genaue Höhe der Flächenprämie pro Hektar, beispielsweise für artenreiches Grünland oder Ackerland, variiert und ist in der aktuellen Förderrichtlinie des Landes Schleswig-Holstein detailliert festgelegt. Da die Prämien je nach Modul, Bewirtschaftungsauflage und Gebietskulisse unterschiedlich ausfallen können, ist eine Prüfung der spezifischen Richtlinie unerlässlich.

Welche Bewirtschaftungsauflagen sind mit der Förderung verbunden?

Die Auflagen zielen auf den Schutz der spezifischen Arten und Lebensräume im jeweiligen Natura 2000-Gebiet ab. Dies kann den Verzicht auf bestimmte Pflanzenschutzmittel, angepasste Düngepraktiken, spätere Mahdtermine oder das Belassen von Altgrasstreifen umfassen. Die genauen Verpflichtungen sind in den individuellen Verträgen und der Förderrichtlinie festgelegt.

Lässt sich die Natura 2000 Prämie mit anderen Förderungen kombinieren?

Die Kumulierung mit anderen Förderprogrammen ist prinzipiell möglich, muss jedoch im Einzelfall geprüft werden. Doppelförderungen für dieselben Maßnahmen sind in der Regel ausgeschlossen. Es empfiehlt sich, frühzeitig Kontakt mit der Bewilligungsstelle aufzunehmen, um die Kombinierbarkeit mit anderen Agrar- oder Umweltprogrammen abzukären und beihilferechtliche Vorgaben einzuhalten.

Ähnliche Förderprogramme im Bereich Umwelt & Naturschutz

Neben der Natura 2000 Prämie Schleswig-Holstein gibt es weitere Unterstützungsmöglichkeiten für landwirtschaftliche Betriebe und Unternehmen, die sich im Bereich Umwelt- und Naturschutz engagieren oder in diese investieren. Dazu zählen Programme zur Förderung der ökologischen Landwirtschaft, zum Gewässerschutz oder zur Landschaftspflege. Es lohnt sich, auch die folgenden Programme in Betracht zu ziehen:

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 19.06.2024. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.