Überbrückungshilfen für straßenbaugeschädigte Gewerbetreibende in Berlin
Wer bekommt was und wofür?
Das Land Berlin unterstützt mit diesen Überbrückungshilfen Unternehmen, die aufgrund von Straßenbaumaßnahmen im öffentlichen Raum signifikante Umsatzeinbußen erleiden. Dies betrifft Betriebe aller Größenordnungen – vom Kleinstunternehmen bis zum Großunternehmen – in diversen Branchen, darunter Dienstleistungen, Gastgewerbe, Handel, Handwerk, Kultur- und Kreativwirtschaft sowie das produzierende Gewerbe. Der Zuschuss soll helfen, die wirtschaftlichen Folgen der Baustellen zu überbrücken.
- Ihr Unternehmen in Berlin ansässig ist.
- Sie durch eine Straßenbaumaßnahme im öffentlichen Raum von wirtschaftlichen Nachteilen betroffen sind.
- Sie nachweislich Umsatzeinbußen oder Mehrkosten durch die Baustelle haben.
- Sie zu den Branchen Dienstleistungen, Gastgewerbe, Handel, Handwerk, Kultur- und Kreativwirtschaft, Land-, Forst- und Fischwirtschaft oder dem produzierenden Gewerbe gehören.
- Ihr Unternehmen nicht in Berlin niedergelassen ist.
- Die wirtschaftlichen Einbußen nicht direkt auf eine Straßenbaumaßnahme zurückzuführen sind.
- Sie die Antragsfristen oder Formvorgaben nicht einhalten können.
- Sie bereits vor Antragstellung mit förderrelevanten Maßnahmen begonnen haben, die den Anspruch ausschließen.
Förderfähige Kosten und Leistungen
Die Überbrückungshilfen sind als direkter Zuschuss konzipiert, um Umsatzausfälle und baustellenbedingte Mehrkosten zu kompensieren. Die genauen förderfähigen Kosten und die Bemessungsgrundlage für den Zuschuss sind detailliert in der jeweils aktuellen Förderrichtlinie des Landes Berlin beschrieben. Es ist entscheidend, dass die geltend gemachten Schäden und Kosten direkt und nachweislich durch die Straßenbaumaßnahme verursacht wurden.
So läuft der Antrag
- Prüfung der Förderfähigkeit – Informieren Sie sich über die aktuellen Richtlinien und Voraussetzungen auf der Website der Förderdatenbank des Bundes oder der zuständigen Berliner Behörde.
- Antragstellung – Reichen Sie den vollständigen Antrag mit allen erforderlichen Nachweisen über die entstandenen Schäden und Umsatzeinbußen fristgerecht bei der zuständigen Stelle ein.
- Prüfung und Bescheid – Ihr Antrag wird von der Behörde geprüft. Bei positivem Entscheid erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid mit den Details zur Förderung.
- Auszahlung – Nach Erfüllung der Auflagen und gegebenenfalls des Verwendungsnachweises erfolgt die Auszahlung des Zuschusses.
Eckdaten des Förderprogramms
| Förderart | Zuschuss |
| Förderquote | siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | Land Berlin |
| Region | Berlin |
| Status | antragsoffen (laufend prüfen) |
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Häufige Fragen zu Überbrückungshilfen für straßenbaugeschädigte Gewerbetreibende
Wer ist antragsberechtigt für die Überbrückungshilfen in Berlin?
Antragsberechtigt sind alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe (Kleinstunternehmen, kleine, mittlere und Großunternehmen), die eine Betriebsstätte in Berlin haben und durch eine Straßenbaumaßnahme im öffentlichen Raum wirtschaftlich geschädigt wurden. Dies umfasst eine breite Palette von Branchen wie Dienstleistungen, Handel, Gastgewerbe und Handwerk.
Wie hoch ist die Förderung bei den Überbrückungshilfen?
Die Höhe der Förderung in Form eines Zuschusses ist nicht pauschal festgelegt. Sie richtet sich nach dem Umfang der nachweislich entstandenen wirtschaftlichen Einbußen oder Mehrkosten, die direkt auf die Baumaßnahme zurückzuführen sind. Detaillierte Informationen zur Berechnung und den maximalen Beträgen finden Sie in der aktuellen Förderrichtlinie des Landes Berlin.
Welche Kosten sind förderfähig?
Grundsätzlich sind alle Kosten förderfähig, die in direktem Zusammenhang mit den durch die Straßenbaumaßnahme verursachten wirtschaftlichen Nachteilen stehen. Dazu können Umsatzausfälle, aber auch zusätzliche Aufwendungen zur Minderung der Schäden gehören. Die genaue Definition der förderfähigen Kosten ist in der Richtlinie aufgeführt.
Kann man diese Überbrückungshilfen mit anderen Förderungen kombinieren?
Die Kumulierung dieser Überbrückungshilfen mit anderen Förderprogrammen ist prinzipiell möglich, muss jedoch den beihilferechtlichen Vorgaben (z. B. De-minimis-Regelungen oder AGVO) entsprechen. Es ist ratsam, dies im Vorfeld einer Antragstellung genau zu prüfen und gegebenenfalls mit der zuständigen Behörde abzustimmen, um eine Überförderung zu vermeiden.
Was ist der häufigste Ablehnungsgrund für diese Überbrückungshilfen?
Ein häufiger Ablehnungsgrund ist der sogenannte „Maßnahmebeginn vor Antragstellung“. Wenn Sie bereits verbindliche Verträge geschlossen oder mit der Umsetzung von Maßnahmen zur Schadensminderung begonnen haben, bevor der Förderantrag eingereicht wurde, kann der Anspruch auf Förderung erlöschen. Auch unzureichende Nachweise der Kausalität zwischen Baustelle und Schaden sind ein Problem.
Ähnliche Förderprogramme in Berlin und Bund
Neben den Berliner Überbrückungshilfen für straßenbaugeschädigte Gewerbetreibende gibt es weitere Unterstützungsmöglichkeiten. Prüfen Sie beispielsweise allgemeine KfW-Kredite für Unternehmen oder landesspezifische Digitalisierungsförderungen in Berlin, die indirekt zur Stärkung der Unternehmensresilienz beitragen können. Auch die GRW-Förderung kann für größere Investitionen in strukturschwachen Gebieten relevant sein.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.