Projektorientierte Medienfinanzierung (IB ProMi) in Sachsen-Anhalt
Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) unterstützt mit der Projektorientierten Medienfinanzierung (IB ProMi) gezielt die Kultur- und Kreativwirtschaft im Bundesland. Dieses Förderprogramm stellt Unternehmen, die in den Bereichen Dienstleistungen sowie Kultur- und Kreativwirtschaft tätig sind, projektbezogene Kredite zur Verfügung. Ziel ist es, die Realisierung von Medienprojekten zu ermöglichen und damit die regionale Medienlandschaft zu stärken.
- Ihr Unternehmen in Sachsen-Anhalt ansässig ist.
- Sie ein konkretes Medienprojekt planen, das finanziert werden muss.
- Ihr Unternehmen zur Kultur- und Kreativwirtschaft gehört oder Dienstleistungen in diesem Bereich anbietet.
- Sie einen Kredit zur Projektfinanzierung suchen.
- Ihr Unternehmen nicht in Sachsen-Anhalt registriert ist.
- Sie eine reine Investitionsförderung ohne Projektbezug suchen.
- Sie einen Zuschuss statt eines Kredits benötigen.
Förderfähige Kosten und Konditionen
Die Projektorientierte Medienfinanzierung (IB ProMi) richtet sich an alle Unternehmensgrößen – von Kleinstunternehmen bis zu Großunternehmen. Die genauen Konditionen des Kredits, wie Zinssätze, Laufzeiten und mögliche Höchstbeträge, sind direkt der aktuellen Förderrichtlinie der Investitionsbank Sachsen-Anhalt zu entnehmen. Da die Förderung projektbezogen ist, werden in der Regel direkt dem Projekt zuordenbare Kosten finanziert. Es ist entscheidend, die spezifischen Anforderungen und Definitionen der förderfähigen Ausgaben in der Richtlinie genau zu prüfen.
So läuft der Antrag
- Beratung und Vorbereitung – Nehmen Sie Kontakt mit der Investitionsbank Sachsen-Anhalt auf, um Ihr Projekt vorzustellen und die spezifischen Anforderungen der Projektorientierten Medienfinanzierung (IB ProMi) zu klären.
- Antragstellung – Reichen Sie Ihren vollständigen Förderantrag inklusive aller erforderlichen Unterlagen (z. B. Businessplan, Projektbeschreibung, Finanzierungsplan) bei der IB Sachsen-Anhalt ein.
- Prüfung und Bewilligung – Die Investitionsbank prüft Ihren Antrag auf Förderfähigkeit und Wirtschaftlichkeit. Bei positiver Entscheidung erhalten Sie einen Kreditvertrag.
- Auszahlung und Projektumsetzung – Nach Vertragsabschluss erfolgt die Auszahlung des Kredits entsprechend der vereinbarten Modalitäten, und Sie können Ihr Medienprojekt umsetzen.
Eckdaten der Projektorientierten Medienfinanzierung (IB ProMi)
| Förderart | Kredit |
| Förderquote | siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | Investitionsbank Sachsen-Anhalt |
| Region | Sachsen-Anhalt |
| Status | laufend |
Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?
Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Wir gleichen Ihr Vorhaben mit passenden Programmen ab und vermitteln bei Bedarf an einen spezialisierten Förderberater in Ihrer Region.
Häufige Fragen zur Projektorientierten Medienfinanzierung (IB ProMi)
Wer kann die Projektorientierte Medienfinanzierung (IB ProMi) beantragen?
Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Größenordnungen (Kleinst-, kleine, mittlere und große Unternehmen), die in Sachsen-Anhalt ansässig sind und in den Branchen Dienstleistungen oder Kultur- und Kreativwirtschaft tätig sind.
Welche Art von Projekten wird durch IB ProMi gefördert?
Die Förderung zielt auf konkrete, projektorientierte Vorhaben im Medienbereich ab. Die genaue Definition förderfähiger Projekte ist in der Richtlinie der Investitionsbank Sachsen-Anhalt festgelegt.
Wie hoch ist die Förderung durch IB ProMi?
Die Projektorientierte Medienfinanzierung (IB ProMi) wird als Kredit vergeben. Die Höhe des Kredits sowie die spezifischen Konditionen wie Zinssatz und Laufzeit richten sich nach dem individuellen Projekt und den aktuellen Bestimmungen der Förderrichtlinie. Konkrete Angaben sind dort zu finden.
Ist eine Kumulierung mit anderen Förderprogrammen möglich?
Die Möglichkeit der Kumulierung mit anderen Förderprogrammen hängt von den spezifischen Beihilferegeln und den Richtlinien der beteiligten Fördergeber ab. Dies muss im Einzelfall mit der Investitionsbank Sachsen-Anhalt geklärt werden, um eine beihilferechtskonforme Finanzierung sicherzustellen.
Was ist der häufigste Ablehnungsgrund?
Ein häufiger Grund für die Ablehnung von Förderanträgen ist der sogenannte „Maßnahmebeginn vor Antragstellung“. Wenn Sie bereits mit der Umsetzung Ihres Projekts begonnen haben (z. B. durch Vertragsunterzeichnung oder Bestellung), bevor der Antrag eingereicht und bewilligt wurde, kann dies zum vollständigen Ausschluss von der Förderung führen. Eine unzureichende Projektbeschreibung oder ein nicht plausibler Finanzierungsplan sind ebenfalls typische Ablehnungsgründe.
Ähnliche Förderprogramme für Ihr Unternehmen
- Kreativwirtschaftsförderung Sachsen-Anhalt – Zuschüsse für Projekte und Investitionen in der Kreativwirtschaft.
- Förderung Digitalisierung Mittelstand Sachsen-Anhalt – Unterstützung bei digitalen Transformationsprozessen.
- Gründerkredit Sachsen-Anhalt – Finanzierung für Existenzgründer und junge Unternehmen.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.