Jurybasierte Verleihförderung des Bundes: Zuschüsse für Kultur & Medien
Wer bekommt was? Klartext zur kulturellen Verleihförderung
Die Jurybasierte kulturelle Verleihförderung des Bundes zielt darauf ab, die Vielfalt und Qualität von kulturellen Verleihvorhaben in Deutschland zu stärken. Antragsberechtigt sind Unternehmen und Existenzgründer, die in der Kultur- und Kreativwirtschaft tätig sind. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen, deren Höhe und Umfang maßgeblich von der Entscheidung einer unabhängigen Jury abhängen, die die künstlerische Qualität und Relevanz des Vorhabens bewertet. Es gibt keine festen Quoten oder Höchstbeträge, die Förderung wird projektbezogen vergeben.
- Sie ein Unternehmen oder eine Existenzgründung in der Kultur- und Kreativwirtschaft führen.
- Sie ein kulturelles Verleihvorhaben planen, dessen Qualität und Relevanz eine Jury überzeugen kann.
- Ihr Vorhaben bundesweit ausgerichtet ist oder eine nationale Relevanz besitzt.
- Ihr Vorhaben rein kommerzieller Natur ist und keine kulturelle Relevanz aufweist.
- Sie eine exakte Förderquote oder einen festen Höchstbetrag im Voraus benötigen.
- Ihr Vorhaben bereits begonnen wurde, bevor der Antrag gestellt und bewilligt ist.
Was sind förderfähige Kosten?
Die förderfähigen Kosten umfassen in der Regel alle Ausgaben, die direkt und ausschließlich mit der Durchführung des kulturellen Verleihvorhabens in Verbindung stehen. Dazu können beispielsweise Kosten für Personal, Technik, Marketing und Lizenzierungen gehören. Details zu den exakt anerkennungsfähigen Kostenarten entnehmen Sie bitte der aktuellen Förderrichtlinie des Bundes.
So läuft der Antrag
- Richtlinie prüfen – Machen Sie sich mit den spezifischen Anforderungen und Bewertungskriterien der aktuellen Förderrichtlinie vertraut.
- Antragsunterlagen vorbereiten – Erstellen Sie ein detailliertes Konzept Ihres kulturellen Verleihvorhabens, inklusive Finanzierungsplan und Zeitrahmen.
- Antrag einreichen – Senden Sie die vollständigen Unterlagen fristgerecht an die zuständige Stelle des Bundes.
- Juryentscheidung abwarten – Eine unabhängige Jury prüft Ihr Vorhaben und entscheidet über die Förderwürdigkeit und -höhe.
- Zuwendungsbescheid erhalten – Bei positivem Juryentscheid erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid mit den genauen Förderkonditionen.
Eckdaten zur Jurybasierten kulturellen Verleihförderung
| Förderart | Zuschuss |
| Förderquote | individuell nach Juryentscheid – siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | individuell nach Juryentscheid – siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | Bundesregierung (BKM) |
| Region | Bund (bundesweit) |
| Status | laufend |
Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?
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Häufige Fragen zur Jurybasierten kulturellen Verleihförderung
Wer kann die jurybasierte Verleihförderung beantragen?
Antragsberechtigt sind Unternehmen und Existenzgründer, die im Bereich der Kultur- und Kreativwirtschaft tätig sind und ein kulturelles Verleihvorhaben planen.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderhöhe und -quote werden individuell durch eine unabhängige Jury festgelegt und sind der jeweils aktuellen Förderrichtlinie zu entnehmen. Es gibt keine festen Pauschalbeträge oder Quoten.
Was bedeutet „jurybasiert“?
„Jurybasiert“ bedeutet, dass eine unabhängige Jury Ihr kulturelles Verleihvorhaben hinsichtlich seiner künstlerischen Qualität, kulturellen Relevanz und Umsetzbarkeit bewertet und auf dieser Grundlage über eine mögliche Förderung entscheidet.
Kann dieses Programm mit anderen Förderungen kombiniert werden?
Die Kumulierung mit anderen Förderprogrammen ist grundsätzlich möglich, muss jedoch den beihilferechtlichen Vorgaben (z. B. De-minimis-Verordnung oder AGVO) entsprechen und ist im Antrag offenzulegen. Details dazu finden Sie in der Förderrichtlinie.
Was ist der häufigste Ablehnungsgrund?
Ein häufiger Ablehnungsgrund ist der sogenannte „Maßnahmebeginn vor Antragstellung“. Wer mit dem Vorhaben beginnt, bevor der Förderantrag bewilligt ist, verliert in der Regel den Anspruch auf Fördermittel. Auch unzureichende künstlerische Qualität oder mangelnde kulturelle Relevanz können zu einer Ablehnung führen.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.