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Landwirtschaftliche Beratungsförderung Sachsen-Anhalt: Zuschüsse für Unternehmen

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Sachsen-Anhalt
Zielgruppe
kleines_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Die Landwirtschaftliche Beratungsförderung in Sachsen-Anhalt bietet Zuschüsse für kleine, kleinste und mittlere Unternehmen sowie Verbände im Bereich Land-, Forst- und Fischwirtschaft sowie Dienstleistungen. Ziel ist die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit durch qualifizierte externe Beratung. Die genaue Förderhöhe und Quote sind der aktuellen Richtlinie zu entnehmen.

Wer bekommt was? Die Landwirtschaftliche Beratungsförderung im Detail

Mit der Landwirtschaftlichen Beratungsförderung unterstützt das Land Sachsen-Anhalt gezielt Betriebe und Organisationen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken und sich zukunftsfähig aufstellen möchten. Im Fokus stehen dabei externe Beratungsleistungen, die zur Optimierung betrieblicher Abläufe, zur Entwicklung neuer Strategien oder zur Anpassung an aktuelle Markt- und Umweltanforderungen beitragen. Diese Zuschüsse richten sich an kleine, kleinste und mittlere Unternehmen sowie an Verbände und Vereinigungen.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie ein kleines, kleinstes oder mittleres Unternehmen in Sachsen-Anhalt führen.
  • Sie als Verband oder Vereinigung in der Landwirtschaft tätig sind.
  • Sie externe Beratung für die Bereiche Land-, Forst- oder Fischwirtschaft oder damit verbundene Dienstleistungen in Anspruch nehmen möchten.
  • Sie die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit Ihres Betriebs oder Ihrer Organisation verbessern wollen.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Unternehmen als Großunternehmen eingestuft wird.
  • Ihr Vorhaben außerhalb von Sachsen-Anhalt angesiedelt ist.
  • Sie interne Beratungsleistungen fördern lassen möchten.
  • Sie keine konkreten Projekte zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit planen.

Was wird gefördert und welche Kosten sind förderfähig?

Die Landwirtschaftliche Beratungsförderung zielt auf die Bezuschussung von externen Beratungsdienstleistungen ab. Dazu gehören beispielsweise:

  • Beratungen zur Betriebsentwicklung und Strategieplanung
  • Spezialberatungen zu Umweltschutz und Nachhaltigkeit
  • Expertenwissen zur Digitalisierung in der Landwirtschaft
  • Beratung zu Fragen der Tierhaltung oder des Pflanzenbaus
  • Unterstützung bei der Umstellung auf ökologische Landwirtschaft

Die genauen förderfähigen Kosten und die Höhe des Zuschusses sind in der detaillierten Förderrichtlinie des Landes Sachsen-Anhalt festgelegt. Es ist entscheidend, dass die Beratungsleistung von einem qualifizierten und unabhängigen Berater erbracht wird.

So läuft der Antrag für die Landwirtschaftliche Beratungsförderung

Der Antragsprozess für die Landwirtschaftliche Beratungsförderung in Sachsen-Anhalt folgt in der Regel diesen Schritten:

  1. Informationsphase – Informieren Sie sich detailliert über die aktuelle Förderrichtlinie und die spezifischen Voraussetzungen für Ihr Vorhaben.
  2. Beratung auswählen – Suchen Sie einen qualifizierten, externen Berater, der Ihre Anforderungen erfüllt und die Förderkriterien beachtet.
  3. Antragstellung – Reichen Sie Ihren vollständigen Antrag bei der zuständigen Bewilligungsbehörde in Sachsen-Anhalt ein. Achten Sie auf alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise.
  4. Bewilligung – Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid mit den genauen Konditionen der Förderung.
  5. Beratungsdurchführung & Verwendungsnachweis – Die Beratung wird durchgeführt. Anschließend reichen Sie den Verwendungsnachweis über die entstandenen Kosten und die erbrachten Leistungen ein.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.

Eckdaten zur Landwirtschaftlichen Beratungsförderung

Förderart Zuschuss
Förderquote — (siehe Förderrichtlinie)
Höchstbetrag — (siehe Förderrichtlinie)
Fördergeber Land Sachsen-Anhalt
Region Sachsen-Anhalt
Status laufend prüfen
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Häufige Fragen zur Landwirtschaftlichen Beratungsförderung

Wer kann die Landwirtschaftliche Beratungsförderung beantragen?

Antragsberechtigt sind kleine, kleinste und mittlere Unternehmen sowie Verbände und Vereinigungen, die ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt haben und in den Branchen Land-, Forst- und Fischwirtschaft oder damit verbundenen Dienstleistungen tätig sind.

Wie hoch ist die Förderung für Beratungsleistungen?

Die genaue Förderhöhe und die Förderquote sind im amtlichen Datensatz nicht explizit genannt. Sie richten sich nach der jeweils aktuellen Förderrichtlinie und können je nach Art und Umfang der Beratungsleistung variieren. Wir empfehlen Ihnen, die offizielle Richtlinie des Landes Sachsen-Anhalt zu konsultieren.

Welche Art von Beratungen wird gefördert?

Gefördert werden externe Beratungsdienstleistungen, die darauf abzielen, die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit von landwirtschaftlichen Betrieben zu verbessern. Dies umfasst beispielsweise Strategieberatung, Umweltberatung, Digitalisierungsberatung oder spezifische Fachberatungen in der Agrarwirtschaft.

Kann diese Förderung mit anderen Programmen kombiniert werden?

Ob eine Kumulierung mit anderen Förderprogrammen möglich ist, hängt von den spezifischen Beihilferegeln und den jeweiligen Förderrichtlinien ab. Dies sollte stets im Einzelfall geprüft und mit der Bewilligungsbehörde abgestimmt werden, um beihilferechtliche Probleme zu vermeiden.

Was ist der häufigste Ablehnungsgrund?

Ein häufiger Ablehnungsgrund ist der sogenannte „Maßnahmebeginn vor Antragstellung“. Wenn Sie bereits einen Beratungsvertrag unterschrieben oder mit der Umsetzung der Beratung begonnen haben, bevor der Förderantrag bewilligt wurde, kann der Anspruch auf Förderung in der Regel entfallen.

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Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.