Bürgschaft ohne Bank (BoB) Brandenburg: Finanzierung ohne Hausbank
Die Bürgschaft ohne Bank (BoB) ist ein wichtiges Instrument für Unternehmen und Existenzgründer in Brandenburg, die für ihre Vorhaben eine Finanzierung benötigen, aber nicht über ausreichende Sicherheiten für ihre Hausbank verfügen. Statt den Umweg über eine Bank zu nehmen, können Sie diese Bürgschaft direkt bei der Bürgschaftsbank Brandenburg beantragen. Sie dient als Kreditsicherheit und erleichtert den Zugang zu Darlehen, insbesondere für kleinere Finanzierungsbedarfe.
- Ihr Unternehmen oder Ihre Existenzgründung in Brandenburg ansässig ist.
- Sie zu den kleinen, mittleren oder Kleinstunternehmen gehören.
- Sie eine Finanzierung benötigen, aber keine ausreichenden Banksicherheiten stellen können.
- Ihr Vorhaben aus den Branchen Dienstleistungen, Freie Berufe, Gastgewerbe, Handel, Handwerk, Kultur- & Kreativwirtschaft oder Produzierendes Gewerbe stammt.
- Ihr Unternehmen außerhalb Brandenburgs liegt.
- Sie ein Großunternehmen sind.
- Sie bereits ausreichende Banksicherheiten für Ihr Finanzierungsvorhaben haben.
- Ihr Vorhaben in einer ausgeschlossenen Branche angesiedelt ist (z.B. Landwirtschaft).
Was wird mit der Bürgschaft ohne Bank (BoB) in Brandenburg gesichert?
Die Bürgschaft ohne Bank (BoB) in Brandenburg kann zur Absicherung von Krediten für Investitionen und Betriebsmittel genutzt werden. Dazu gehören beispielsweise der Kauf von Maschinen, Anlagen, Geschäfts- und Betriebsausstattung oder die Finanzierung von Warenlagern und Marketingmaßnahmen. Die genauen Kriterien für die Absicherung durch die BoB sind in den Richtlinien der Bürgschaftsbank Brandenburg festgelegt und sollten im Einzelfall geprüft werden.
So läuft der Antrag für die Bürgschaft ohne Bank (BoB)
- Vorbereitung – Stellen Sie Ihr Finanzierungsvorhaben detailliert dar und prüfen Sie, ob die BoB für Ihr Vorhaben geeignet ist.
- Direktantrag bei der Bürgschaftsbank – Reichen Sie Ihren Antrag direkt bei der Bürgschaftsbank Brandenburg ein, zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen wie Businessplan und Finanzierungsübersicht.
- Prüfung und Bürgschaftszusage – Die Bürgschaftsbank prüft Ihren Antrag. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie eine Bürgschaftszusage.
- Kreditaufnahme bei der Hausbank – Mit der Bürgschaftszusage gehen Sie zu Ihrer Hausbank, um den eigentlichen Kredit aufzunehmen. Die Bürgschaft dient hier als Sicherheit.
| Förderart | Bürgschaft |
| Förderquote | – siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | – siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | Bürgschaftsbank Brandenburg |
| Region | Brandenburg |
| Status | antragsoffen |
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Häufige Fragen zur Bürgschaft ohne Bank (BoB) in Brandenburg
Wer kann die Bürgschaft ohne Bank (BoB) in Brandenburg beantragen?
Antragsberechtigt sind kleine, mittlere und Kleinstunternehmen sowie Existenzgründer mit Sitz in Brandenburg, die eine Finanzierung für Investitionen oder Betriebsmittel benötigen und denen es an banküblichen Sicherheiten mangelt.
Wie hoch ist die Förderquote oder der Höchstbetrag der BoB?
Die Bürgschaft ohne Bank (BoB) ist eine Bürgschaft und keine direkte Zuschussförderung. Die Höhe der Bürgschaft und damit die Absicherung des Kredits richtet sich nach dem jeweiligen Finanzierungsbedarf und den individuellen Gegebenheiten. Konkrete Quoten oder Höchstbeträge sind den aktuellen Förderrichtlinien der Bürgschaftsbank Brandenburg zu entnehmen.
Was sind förderfähige Kosten für die BoB?
Grundsätzlich können Investitionen wie der Kauf von Maschinen, Anlagen, Gebäuden oder Geschäftsausstattung sowie Betriebsmittel wie Warenlager, Marketingkosten oder Personalkosten abgesichert werden. Entscheidend ist, dass die Finanzierung einem wirtschaftlich tragfähigen Vorhaben dient.
Kann die Bürgschaft ohne Bank mit anderen Förderungen kombiniert werden?
Ja, in vielen Fällen ist eine Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich, sofern die beihilferechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Dies muss jedoch im Einzelfall mit der Bürgschaftsbank Brandenburg und dem jeweiligen Fördergeber abgestimmt werden.
Was ist der häufigste Ablehnungsgrund für die BoB?
Ein häufiger Ablehnungsgrund ist ein nicht ausreichend tragfähiges Geschäftskonzept oder ein fehlender Nachweis der wirtschaftlichen Rentabilität des Vorhabens. Auch unvollständige Antragsunterlagen oder ein bereits begonnener Maßnahmebeginn vor Antragstellung können zur Ablehnung führen.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.
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