Freistaat Thüringen (vertreten durch das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie) laufend

Förderung der Niederlassung von Zahnärzten in Thüringen: Ihr Zuschuss im ländlichen Raum

Geprüft am 2024-07-29
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Thüringen
Zielgruppe
Existenzgründung
Das Wichtigste in Kürze
In Thüringen erhalten Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Unternehmen einen Zuschuss für die Niederlassung im ländlichen Raum. Diese Förderung für Zahnärzte in Thüringen unterstützt die Praxisgründung und -festigung. Die konkrete Förderhöhe und -quote sind in der Richtlinie festgelegt. Eine Antragstellung vor Maßnahmebeginn ist zwingend erforderlich, um den Förderanspruch zu sichern.

Wer profitiert von der Förderung für Zahnärzte in Thüringen?

Das Programm „Förderung der Niederlassung von Zahnärztinnen und Zahnärzten im ländlichen Raum“ des Freistaats Thüringen richtet sich an Existenzgründerinnen und etablierte Unternehmen aus den Bereichen freie Berufe und Dienstleistungen. Ziel ist es, die zahnärztliche Versorgung in unterversorgten ländlichen Gebieten Thüringens zu stärken. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt und soll die Kosten für die Niederlassung oder die Übernahme einer Praxis abfedern. Dies umfasst kleine, mittlere und große Unternehmen.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie sich als Zahnärztin oder Zahnarzt in Thüringen niederlassen möchten.
  • Ihre Praxisgründung oder -übernahme in einem ländlichen Gebiet Thüringens geplant ist.
  • Sie zu den freien Berufen oder Dienstleistungsunternehmen zählen.
  • Sie die zahnärztliche Versorgung in unterversorgten Regionen sicherstellen wollen.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Vorhaben außerhalb Thüringens liegt.
  • Sie eine Praxis in einer städtischen oder bereits gut versorgten Region planen.
  • Ihr Unternehmen nicht den Kriterien für freie Berufe oder Dienstleistungen entspricht.
  • Sie bereits vor der Antragstellung mit Ihrem Vorhaben begonnen haben.

Welche Kosten werden durch die Förderung abgedeckt?

Die genauen förderfähigen Kosten sind in der jeweiligen Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie definiert. Typischerweise umfassen solche Zuschüsse Investitionen in die Praxisausstattung, Umbaukosten, Kosten für die Digitalisierung der Praxis sowie eventuell anfallende Beratungskosten im Zusammenhang mit der Gründung oder Übernahme. Es ist entscheidend, die aktuelle Förderrichtlinie genau zu prüfen, da die Details je nach Aufruf variieren können und nur explizit genannte Ausgaben bezuschusst werden.

So läuft der Antrag für die Förderung der Niederlassung von Zahnärzten in Thüringen

  1. Informieren Sie sich – Prüfen Sie die aktuelle Förderrichtlinie und stellen Sie sicher, dass Ihr Vorhaben die Voraussetzungen erfüllt.
  2. Antrag vorbereiten – Sammeln Sie alle notwendigen Unterlagen wie Businessplan, Finanzierungsplan und Kostenvoranschläge für die geplanten Investitionen.
  3. Antrag einreichen – Reichen Sie den vollständigen Antrag bei der zuständigen Bewilligungsstelle des Freistaats Thüringen ein.
  4. Bewilligung abwarten – Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid bei positiver Entscheidung.
  5. Vorhaben umsetzen – Beginnen Sie erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids mit der Umsetzung Ihres Vorhabens.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.

Eckdaten zur Förderung der Niederlassung von Zahnärzten in Thüringen

Förderart Zuschuss
Förderquote Individuell (siehe Richtlinie)
Höchstbetrag Individuell (siehe Richtlinie)
Fördergeber Freistaat Thüringen (Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie)
Region Thüringen (ländlicher Raum)
Status antragsoffen
Förderfähigkeit prüfen

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Häufige Fragen zur Förderung der Niederlassung von Zahnärzten in Thüringen

Wer kann die Förderung für Zahnärzte in Thüringen beantragen?

Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Unternehmen, die sich als Zahnärztin oder Zahnarzt im ländlichen Raum Thüringens niederlassen oder eine bestehende Praxis übernehmen möchten. Dies schließt kleine, mittlere und große Unternehmen aus den Bereichen freie Berufe und Dienstleistungen ein.

Wie hoch ist der Zuschuss für die Niederlassung als Zahnarzt in Thüringen?

Die genaue Höhe des Zuschusses und die Förderquote sind nicht pauschal festgelegt, sondern ergeben sich aus der jeweils gültigen Förderrichtlinie des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. Es wird empfohlen, die aktuellen Richtlinien für Details zu prüfen.

Gibt es eine Frist für die Antragstellung?

Das Programm ist derzeit als antragsoffen gekennzeichnet, was bedeutet, dass Anträge fortlaufend eingereicht werden können. Es ist jedoch unerlässlich, den Antrag vor dem offiziellen Beginn des Vorhabens zu stellen, da sonst der Förderanspruch erlöschen kann. Achten Sie auf mögliche Änderungen in den Richtlinien.

Welche Regionen in Thüringen werden gefördert?

Die Förderung konzentriert sich explizit auf den ländlichen Raum in Thüringen. Die genaue Definition der förderfähigen Gebiete ist in der Förderrichtlinie festgelegt und orientiert sich an der Sicherstellung der zahnärztlichen Versorgung in unterversorgten Regionen.

Kann die Förderung mit anderen Programmen kombiniert werden?

Die Kumulierung mit anderen Förderprogrammen ist grundsätzlich möglich, muss jedoch den beihilferechtlichen Vorgaben (z. B. De-minimis-Verordnung, AGVO) entsprechen und ist oft auf eine bestimmte Höchstförderung begrenzt. Eine detaillierte Prüfung der Kumulierungsregeln in der Förderrichtlinie ist zwingend erforderlich, um eine Überförderung zu vermeiden.

Was ist der häufigste Ablehnungsgrund?

Der häufigste Ablehnungsgrund bei Förderprogrammen ist der sogenannte „Maßnahmebeginn vor Antragstellung“. Wenn Sie mit Ihrem Vorhaben (z. B. durch Unterschrift eines Liefervertrags oder Auftragserteilung) beginnen, bevor Ihr Förderantrag offiziell eingereicht und bewilligt wurde, verlieren Sie in der Regel den Anspruch auf den Zuschuss.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 29.07.2024. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.

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