Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen laufend

MID Digitale Sicherheit NRW: Förderung für IT-Sicherheit in KMU

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Nordrhein-Westfalen
Zielgruppe
kleines_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Die MID Digitale Sicherheit NRW unterstützt kleine und mittlere Unternehmen in Nordrhein-Westfalen dabei, ihre IT-Sicherheit zu stärken. Durch Zuschüsse werden Maßnahmen zur Prävention und Abwehr von Cyberangriffen gefördert, um die digitale Resilienz zu erhöhen. Die genaue Förderhöhe und -quote sind der aktuellen Richtlinie zu entnehmen.

Wer bekommt was durch die MID Digitale Sicherheit NRW?

Das Programm „Mittelstand Innovativ & Digital (MID) – Digitale Sicherheit“ ist eine Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen. Es richtet sich an Unternehmen aller Branchen, die ihren Sitz in NRW haben und als kleine oder mittlere Unternehmen gelten. Ziel ist es, die Anfälligkeit für Cyberangriffe zu reduzieren und die Widerstandsfähigkeit gegen digitale Bedrohungen zu erhöhen. Hierfür werden Investitionen in IT-Sicherheitsmaßnahmen finanziell unterstützt.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) mit Sitz in Nordrhein-Westfalen sind.
  • Sie Ihre IT-Sicherheit durch neue Technologien oder Beratungen verbessern möchten.
  • Sie konkrete Maßnahmen zur Prävention und Abwehr von Cyberrisiken planen.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Unternehmen als Großunternehmen eingestuft wird.
  • Sie Ihren Hauptsitz außerhalb von Nordrhein-Westfalen haben.
  • Sie eine allgemeine Digitalisierungsförderung ohne expliziten Fokus auf Sicherheit suchen.

Was sind förderfähige Kosten im Rahmen der MID Digitale Sicherheit?

Die MID Digitale Sicherheit NRW unterstützt in der Regel Kosten, die direkt mit der Verbesserung Ihrer IT-Sicherheit zusammenhängen. Dazu gehören Investitionen in Hard- und Software, die der Absicherung dienen, sowie externe Beratungsleistungen zur Analyse von Sicherheitslücken und zur Entwicklung von Schutzkonzepten. Detaillierte Informationen zu den spezifisch förderfähigen Ausgaben sowie zur Förderquote und zum Höchstbetrag finden Sie in der aktuellen Förderrichtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen.

So läuft der Antrag für die MID Digitale Sicherheit

  1. Informieren Sie sich – Prüfen Sie die aktuellen Richtlinien und Module des Programms MID Digitale Sicherheit NRW auf der Webseite des Fördergebers.
  2. Konzept erstellen – Definieren Sie die geplanten IT-Sicherheitsmaßnahmen, deren Notwendigkeit und die erwarteten Kosten.
  3. Antrag einreichen – Stellen Sie den Antrag über das vorgesehene Online-Portal des Landes Nordrhein-Westfalen. Achten Sie auf vollständige und korrekte Unterlagen.
  4. Bewilligung abwarten – Beginnen Sie erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids mit der Umsetzung des Vorhabens, um den Förderanspruch nicht zu verlieren.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.

Eckdaten zur Förderung im Rahmen von Mittelstand Innovativ & Digital (MID) – Digitale Sicherheit

Förderart Zuschuss
Förderquote gemäß Richtlinie
Höchstbetrag gemäß Richtlinie
Fördergeber Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Region Nordrhein-Westfalen
Status antragsoffen
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Häufige Fragen zur MID Digitale Sicherheit NRW

Wer kann die MID Digitale Sicherheit NRW beantragen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aller Branchen, die ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen haben. Dies umfasst unter anderem Dienstleister, Handwerksbetriebe, Unternehmen aus Handel und produzierendem Gewerbe.

Wie hoch ist die Förderung für IT-Sicherheitsmaßnahmen in NRW?

Die genaue Förderhöhe und die maximale Förderquote sind nicht pauschal festgelegt, sondern richten sich nach der aktuellen Förderrichtlinie und dem spezifischen Modul. Wir empfehlen Ihnen, die offizielle Richtlinie einzusehen oder unseren Förder-Check zu nutzen, um eine individuelle Einschätzung zu erhalten.

Was sind typische förderfähige Maßnahmen im Rahmen von MID Digitale Sicherheit?

Typische förderfähige Maßnahmen umfassen Investitionen in Sicherheitssoftware (z. B. Firewalls, Antivirenprogramme), Hardware zur Netzwerkabsicherung, die Implementierung von Verschlüsselungstechnologien sowie externe Beratungsleistungen zur Erstellung von Sicherheitskonzepten oder zur Durchführung von Schwachstellenanalysen.

Kann die MID Digitale Sicherheit mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden?

Die Kumulierung mit anderen Förderprogrammen ist prinzipiell möglich, unterliegt jedoch den beihilferechtlichen Vorgaben (z. B. De-minimis-Verordnung oder Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung, AGVO). Eine Doppelförderung für dieselben Kosten ist ausgeschlossen. Prüfen Sie immer die spezifischen Kumulierungsregeln in der aktuellen Richtlinie.

Was ist der „Maßnahmebeginn“ bei der MID Digitale Sicherheit NRW?

Der „Maßnahmebeginn“ ist der Zeitpunkt, ab dem Sie erste verbindliche Verpflichtungen eingehen, die mit dem Förderprojekt zusammenhängen (z. B. Auftragserteilung, Kaufvertrag). Der Antrag muss zwingend vor diesem Zeitpunkt gestellt und im Idealfall bewilligt sein, da sonst der Förderanspruch erlischt. Dies ist ein häufiger Ablehnungsgrund.

Welche Branchen werden durch MID Digitale Sicherheit in NRW unterstützt?

Das Programm steht Unternehmen aus einer Vielzahl von Branchen offen, darunter Dienstleistungen, Freie Berufe, Gastgewerbe, Handel, Handwerk, Kultur- und Kreativwirtschaft, Land-, Forst- und Fischwirtschaft sowie das Produzierende Gewerbe.

Ähnliche Förderprogramme für Ihr Unternehmen

Neben der MID Digitale Sicherheit NRW existieren weitere attraktive Förderoptionen für Unternehmen in Deutschland. Wenn Sie beispielsweise allgemein Ihre Digitalisierung vorantreiben möchten, könnte der Ratgeber zur Förderung Digitalisierung Mittelstand interessant sein. Für größere Investitionen in Klimaschutz und Effizienz steht Ihnen die Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) zur Verfügung. Auch in anderen Bundesländern gibt es spezifische Angebote, wie der Digitalbonus Bayern zeigt.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 15.07.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.